Erdung Sat-Schüssel

Diskutiere Erdung Sat-Schüssel im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Einen schöen guten Tag! Ich hatte mit meinen Nachbarn zusammen eine Sat-Schüssel (ich glaube 2007) gekauft, die auf seinem Dach (hier sind...

  1. #1 lawdance, 03.07.2021
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    Einen schöen guten Tag!
    Ich hatte mit meinen Nachbarn zusammen eine Sat-Schüssel (ich glaube 2007) gekauft, die auf seinem Dach (hier sind Reihenhäuser) montiert ist. Die Monteure haben das Antennenkabel - mehr oder weniger locker in unseren "Garten" am einem Zaunpfahl (für eine Art Maschendraht) aus Metall befestigt. Bis dahin wohnten wir zur Miete. Nun haben wir das Reihenhaus erworben und der Schlamassel liegt immer noch da. Ich selbst bin körperbehindert und kann da nichts machen, mein Nachbar ist auch extrem gesundheitlich angeschlagen. Nun würde ich gerne mal wissen, was Ihr so meint - muss man was machen, ggf. was. Womit wäre im Falle eines Blitzeinschlages zu rechnen?
    Die Häuser sind aus ca. 1961/1962 - also ohne Blitzschutz (EG und 2 Etagen). Hier ist alles recht eng bebaut, auch mit gleicvh großen Häusern, wahrscheilich auch größeren.
    Vielen Dank schon jetzt für das Feedback,
     
  2. #2 Dipol, 04.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2021
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    Was nach der für Antennensicherheit primär maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) gefordert ist, kann man über die Suchfunktion oder den DEHN Blitzplaner relativ einfach feststellen. Darüber gibt es in diesem und anderen Foren zahllose Beiträge.

    Direkteinschläge sind selten, die Wahrscheinlichkeit sich über Energie- oder TK-Leitungen einen Überspannungsschaden aus indirekter Blitzeinwirkung oder Schalthandlungen einzuhandeln, ist deutlich größer.

    Wenn St. Florian der einzige Schutz ist und versagt, können stromstarke Blitze auch zündend sein und die Buden worst case abfackeln.

    Blitzschutzsysteme sind völlig unabhängig vom Baujahr baurechtlich nur für bestimmte Gebäude gefordert und selbst neben einem Hochhaus besteht die Erdungspflicht für Antennen fort.

    Exponiert angebrachte Außenantennen sind nur dann von blitzstromtragfähiger Erdung befreit, wenn sie sich - logischerweise einschließlich der Kabel - in als sicher definierten Fassadenbereichen befinden. Wenn
    1. nur eine Wohneinheit angeschlossen ist und
    2. die Summe der Ableitströme < 5 mA(eff) beträgt,
    ist auch der PA bedingt ins eigene Ermessen gestellt.

    Bei einer Gemeinschaftsantenne für zwei Gebäude mit eigenen Stromanschlüssen gehören die beiden Haupterdungsschienen mit mind. 16 mm² Cu verbunden. BTW: Metallische Hauswasserleitungen sind seit 1990 als Anlagenerder unzulässig.
     
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  3. #3 lawdance, 05.07.2021
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    Vielen Dank für die Antwort.
    Das Reihenhaus neben uns beinhaltet nur eine Famlie. Auf deren Dach ist die Sat-Antenne angebracht. Diese hat ein Blitzableiterkabel. Dieses Kabel haen die damaligen Installateure auf unserer Seite an einen Metallpfosten des auf der Grenze befindlichen Zaunes angeschlossen. Davor liegt das Restkabel. Nun frage ich mich, wie das zu bewerten ist.
    Wewn ich das richtig verstanden habe, besteht rechtlich keine Erdungspflicht, weil Einfamilienhäuser, oder? Ist das auch versicherungsmäßig dann ok?

    Vielen Dank für die Mühe!
     
  4. #4 Dipol, 05.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2021
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    Da passt etwas nicht zusammen:
    Das mit dem Antennenkabel war somit eine ungewollte Falschangabe. Jetzt ist es so zu deuten, dass kein Koaxkabel sondern ein Erdungsleiter (Querschnitt und Material?) vom Antennenträger zu einem Zaunpfosten als Alibi-Erder verlegt wurde.

    Bitte ein Foto einstellen, damit zu verstehen ist, was mit "Restkabel" gemeint ist.

    Als grob normwidriger Pfusch!

    Ein Zaunpfosten erfüllt weder uralte Normanforderungen an einen niveaugleich eingetrieben 1,5 m langen Tiefenerder noch normaktuelle 2,5 m Mindestlänge + 0,5 m Kopfversenkung = 3 m Eintreibtiefe.

    Nochmals genau lesen und meine Aussagen nicht wunschdenkengetrieben derart ins Gegenteil fehlinterpretieren. ;)

    Im Gegensatz zu Österreich hat die national harmonisierte IEC 60728-11 für Antennensicherheit in D zwar keinen Gesetzescharakter, ist aber eine Anerkannte Regel der Technik, deren Einhaltung von jedem gewerblichen Auftragnehmer geschuldet ist. Wenn wegen fehlender Antennenerdung und/oder Potentialausgleich ein Schaden entsteht, kann der Versicherer die Regulierung ablehnen.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte es aber zu einem Personenschaden kommen, lernt man wegen § 319 Baugefährdung den Staatsanwalt kennen.

    Dachantennen sind ungewollte Fangeinrichtungen. Auch wenn nur 1 (in Worten: EIN) EFH angeschlossen ist, muss mit mind. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 8 mm Blitzableiterdraht UND nach Klasse H = 100 kA zertifizieren Verbindern blitzstromtragfähig an einem normkonformen Erder geerdet und auch zum Schutz gegen den elektrischen Schlag müssen die Koaxschirme in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden.

    Lediglich früher Fensterantennen genannte Fassadenantennen in definierten Bereichen sind von blitzstromtragfähigen Antennenerdungen befreit und nur dann auch - s. o. - bedingt vom Potentialausgleich freigestellt. Nach Schilderung gibt es keine normkonforme Erdung, keinen Potentialausgleich der Antennenanlage und ob ein (auch ohne erdungspflichtige Antenne) für Altbauten obligatorischer Schutzpotentialausgleich (erkennbar an einer Haupterdungsschiene) ausgeführt wurde, ist offen.
     
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  5. #5 simon84, 05.07.2021
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    Ich mag ja Sat wirklich aber baue bei mir auch aus div gründen die alte TV und Sat Antenne ab…..
    Auch wegen der nicht vorhandenen Schutz Maßnahmen die heute und vermutlich auch 1979 schon Pflicht waren.

    Einfach nicht mehr nötig im EFH. Kann man doch alles per Internet gucken was man mag.
     
  6. Dipol

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    Ich kann nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet bei Antennenerdungen, wo die Normänderungen mit z. B. 16 mm² statt zuvor 10 mm² Cu Querschnitt für Erdungsleiter und auch die Änderungen der Längen von Erdern überschaubar sind, dermaßen oft Inkompetenz wie in diesem Beispiel anzutreffen ist.

    Dass ein Zaunpfahl kein normkonformer Erder sein kann, versteht sich von selbst und schon zu rein terrestrischen Übertragungszeiten waren separate Erder ohne Verbindung zu dem früher Hauptpotentialausgleich genannten Schutzpotentialausgleich noch NIE zulässig.
     
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  7. #7 petra345, 05.07.2021
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    Die Anlage entspricht in keiner Weise der 2007 gültigen Norm.
    Aber wenn man jetzt eine Erdung mit 16 mm² Cu oder gleichwertig einbaut und keinen entsprechenden Erder hat, bessert das die Situation keineswegs.

    Nachräglich aber eine entsprechende Erdung zu errichten kostet richtig Kohle.

    Der VDE hat einst bei 9 m Höhe über dem Erdboden die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages mit 99 Jahren angegeben. Bei einer 6 m hohen Eisenstange hatte ich aber bereits nach einigen Wochen einen Blitzeinschlag. Jetzt müßte ich die nächsten 80 Jahre auf den nächsten Einschlag warten, wenn es schön gleichmäßig wie die Jahrhunderthochwasser kommt.

    Tut es aber nicht!

    Der Schaden war damals ein durchgebrannter FI-Schutzschalter für 80 DM, den die Brandversicherung bezahlt hat.

    Deswegen werde ich keinen Erder mit Blitzschutzwirkung bauen. Aber das muß jeder selbst entscheiden.

    Man sollte aber wissen, daß ein einzelner Ableiter, bei einem Blitzeinschlag ein Magnetfeld aufbaut und innerhalb dieses Magnetfeldes die heutige Elektronik gefährdet ist.

    Erst wenn mehrere Ableiter (mindestesn 4) mit einem maximalen Abstand von etwa 10 m rund um das Gebäude errichtet werden, besteht eine Schutzwirkung durch den Faradayschen Käfig im Haus. Das kostet noch einmal mehr.
    .
    .
     
  8. Dipol

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    Das wurde bereits eindeutig dargestellt, auch wenn es noch nicht jeder geschildert hat. ;)

    Auch 2007 waren bei Gebäuden ohne Fundamenterder Tiefenerder mit 2,5 m Mindestlänge nicht zum Nulltarif erhältlich.

    Bitte um Quellenhinweis für diese VDE-Prognose in 9 m Höhe. Die ist mir im Gegensatz zu Einschlagwahrscheinlichkeiten nach Blitzschutzklassen gemäß IEC 62305-1 und höhenunabhängigen Blitzdichtekarten sowie der Risikoanalyse nach IEC 61203-2 gänzlich unbekannt.
     
  9. #9 petra345, 05.07.2021
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    Das war eine VDE-Untersuchung als es noch kein Internet gab und war vermutlich in der etz-b veröffentlicht.
    Das such ich jetzt nicht raus.
    Genauso gab es in dieser Zeit Untersuchungen zum FI mit Schweinen als Versuchstieren.
    .
     
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  10. Dipol

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    Bei einem zeitlichen Abstand von rund 50 Jahren kann die Erinnerung auch gehörig trügen. :irre
     
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