Erdaufschüttung an Grenze zu Nachbarn

Diskutiere Erdaufschüttung an Grenze zu Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Brauche Mal Rat von Kündigen des Nachbarschaftsrechts: Auf der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn steht eine Mauer aus Kalksandsteinen. Ca....

  1. #1 Kantarrenfreund, 28.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 28.06.2020
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    Brauche Mal Rat von Kündigen des Nachbarschaftsrechts:

    Auf der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn steht eine Mauer aus Kalksandsteinen. Ca. 15cm breit und 1,50m hoch. Es ist die linke Seite, also gehört diese Mauer dem Nachbarn und ist von diesem vor langer Zeit selbst errichtet worden. Vor drei Monaten habe ich zur Grundstücksbegradigung Erde aufgeschüttet und dabei auch ein 10 Meter langes Beet entlang der Mauer hergestellt. Nun überragt unser Grundstück das des Nachbarn auf dieser Länge um ca 40cm. Ursprünglich waren es hier nur ca 10 cm. Hier in Brandenburg steht im Nachbarschaftsrecht das Folgende:

    Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.

    In diversen Erläuterungen zum Gesetz wird eine Stützmauer oder alternativ eine Böschung vorgeschlagen. Meiner Meinung nach bietet die vorhandene Mauer genügend Stabilität so dass sie auch die Funktion einer Stützmauer innehat. Nur habe ich diese eben nicht extra gebaut sondern die vorhandene Mauer als solche genutzt. Sollte der Nachbar seine Mauer mal einreißen, würde ich die nötige Stützmauer selbstverständlich nachträglich bauen.

    Nun zum Problem: Durch das Gießen dringt manchmal Feuchtigkeit in die Mauer ein und das sieht der Nachbar auf seiner Seite und stört sich daran. Die Steine werden feucht, besonders die unteren zwei Reihen sind ziemlich stark betroffen. Ich möchte das Problem gerne beheben und habe vorgeschlagen, dass ich die Mauer noch abdichte und mit einer Kiesschicht entkopple. Doch der Nachbar ist sich sicher, dass ich meine Aufschüttung eigentlich zurück bauen müsste und sein Grundstücksniveau entlang der Grenze grundsätzlich gar nicht überschreiten dürfe. Er wäre aber einverstanden wenn ich die Mauer komplett freilege und einen Abstand von 0,5m zum Beet herstelle, ab wo es dann erst böschig hoch geht.

    Meine Frage an Euch: wie weit muss ich dem Nachbarn entgegen kommen? Ich will ja gerne was unternehmen aber möchte auch wissen, wie ich rechtlich gesehen dastehe.
     
  2. #2 Fred Astair, 28.06.2020
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    Du musst ihm gar nicht entgegenkommen. Du darfst ihn nur nicht schädigen.
    Das hast Du getan, als Du Deine Erde, ohne ihn zu fragen, gegen.die Einfriedung des Nachbarn gekippt hast.
    Du hast doch den Passus im Nachbarschaftsgesetz schon gefunden. Was ist nicht zu verstehen an "muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist"?
    DU musst also entweder Abstand halten oder DU musst Vorkehrungen treffen.Das Eigentum des Nachbars eigenmächtig zu benutzen gehört nicht dazu.
     
  3. #3 Kantarrenfreund, 28.06.2020
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    Ok, danke für Deine Einschätzung. Was würdest Du denn nun in meiner Situation tun?

    Ich sehe nun zwei Varianten: Eine neue, knietiefe Stützmauer direkt an der alten Mauer mit entsprechendem Schutz vor durchdringender Feuchtigkeit. Oder eine Böschung.
     
  4. #4 Fabian Weber, 28.06.2020
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    Du könntest auch eine Abdichtung gegen die Mauer des Nachbarn legen (z.B. EPDM), also nicht daran Befestigen, diese wird dann durch den Erddruck gehalten.

    Was ich eher erstaunlich finde, ist dass Dein Nachbar mal so eben eine Mauer als Einfriedung des Grundstückes bauen durfte. Das könntest Du ja auch mal prüfen.

    Vielleicht kommt da ja ein Kuhhandel zustande.

    Bei uns im Dorf, ebenfalls in Brandenburg, sind jedenfalls nur Zäune zulässig, die auch nicht mit diesen dusseligen Plastikstreifen blickdicht gemacht werden dürfen.
     
  5. #5 Fred Astair, 28.06.2020
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    Aber nicht, ohne Zustimmung des Nachbarn.
    Bereits vom Erddruck geht eine Gefahr für die Mauer aus.
    Ohne die Zustimmung bleibt nur die Böschung oder eine eigene Stütze.
    Das finde ich sehr vernünftig.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 28.06.2020
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    Ja das ist mir noch unklar, ob da jetzt tatsächlich die gesamten 1,50m angeschüttet wurden, das wäre ja sowieso nicht zulässig, wenn ich mich recht erinnere.
     
  7. #7 Fred Astair, 28.06.2020
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    Der TE schreibt von 40 cm. Aber auch dagegen würde ich mich als Nachbar wehren. Dafür ist die Mauer nicht gebaut worden und vermutlich auch nicht darauf ausgelegt.
     
  8. #8 Kantarrenfreund, 28.06.2020
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    Ich danke Euch für Eure Beiträge. Leider war mir nicht bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe als ich die Erde entlang der Mauer aufgeschüttet habe. Auf der anderen Seite unseres Grundstücks geht es auf die gleiche Art und Weise auch ca. 40 cm hoch zum rechten Nachbarn. Ich will auf jeden Fall dass alles rechtens ist. Daher habe ich mich entschieden, die Erde entlang der Mauer erst einmal weg zu schaufeln und eine Böschung herzustellen.

    Zuletzt noch eine Frage dazu: Wäre es in Ordnung wenn ich einen schmalen Gang von 30 cm Breite auf dem tiefen Niveau entlang des Mauersockels habe, diesen evtl. mit Terrassenplatten auslege (habe ich noch da) und dann die 40 cm Aufschüttung im 45 Grad Winkel hochbösche?
     
  9. #9 Fred Astair, 28.06.2020
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    Kann man machen, wenn die Platten irgendwie weg müssen. Sinnvoll oder notwendig sind sie nicht.
     
  10. #10 Fabian Weber, 28.06.2020
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    Bei nur 40cm würde ich selbst eine kleine Mauer aus Schalungssteinen bauen und diese ausbetonieren.
     
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  11. #11 Kantarrenfreund, 28.06.2020
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    Ich danke Euch für die Antworten. Meine Lösung ist jetzt erstmal Erde Wegschaufeln und Böschung herstellen. Dafür zunächst alle Pflanzen umsiedeln. Den Verlust von ein paar wenigen m2 Beet können wir verkraften.

    Später kann ich dann schauen, ob ich noch eine Stützmauer errichte oder es einfach so lasse.

    Die Nachbarn (älteres, höfliches und zurückhaltendes aber wachsames Ehepaar) nach einer anderen Lösung fragen möchte ich nicht, weil ich befürchte dass die sich irgendwann dann doch wieder benachteiligt fühlen könnten. Lieber auf Nummer sicher gehen und mich an geltendes Recht halten.
     
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  12. #12 Fred Astair, 28.06.2020
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    Eine kleine Böschung ist ja nun nicht unbedingt ein Verlust an Gartenfläche.
     
  13. #13 Kantarrenfreund, 28.06.2020
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    Da hast Du Recht. Blöd nur dass ich jetzt 15 Himbeeren und 3 Heidelbeeren umpflanzen muss. Aber wahrscheinlich waren die eh zu nah an der Grenze - der nächste Punkt, wo ich das Nachbarschaftsrecht erstmal hätte studieren sollen. ;-) Kann diesen potentiellen Streitfall dann gleich mit beheben.
     
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