Einkommensgrenzen 2025 NRW.Bank

Diskutiere Einkommensgrenzen 2025 NRW.Bank im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hier sind die neuen Werte ab 01.01.2025 und gelten bis 31.12.2027 Ein frohes, neues Jahr wünsche ich allen Lesern und Administratoren. Stefan

  1. #1 cc24, 31.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 31.12.2024
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    Hier sind die neuen Werte ab 01.01.2025 und gelten bis 31.12.2027

    Ein frohes, neues Jahr wünsche ich allen Lesern und Administratoren.

    Stefan
     

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  2. DB2402

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    Sind sie EG abgehoben oder gesenkt worden? Könnte nachschauen aber ich denke du weißt es aus dem Kopf. Gibt es somit keine Einkommensgruppen (A+B) mehr? Lese in dem Beitrag nichts davon. Kann sich die Veränderung positiv auf meinen Förderantrag auswirken? EG B mit 2 Kindern / Bestandsimmobillie / Antrag von Feb 2024.
     
  3. #3 cc24, 27.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 27.01.2025
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    Erhöht, natürlich. Um ca. 15%.
    Ist der Antrag eingereicht, gelten die neuen Werte

    Einkommensgruppe B gibt es weiterhin.

    Wird der Antrag ab 01.01.25 eingereicht, dann gilt für die Einkommensgruppe B zunächst nur eine Zinsbindung von 5 Jahren. (Eckpunktepapier ist vor kurzem erschienen)
     
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  4. DB2402

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    Dann könnten wir mit unserem Antrag aber auch noch in EG A rutschen wenn die generellen Grenzen angehoben worden sind? - uns so natürlch mehr Förderung bekommen?
     
  5. cc24

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    Richtig.
    Problem sehe ich nur, wenn jemand eine Bude schon gekauft und entsprechend Darlehen bei der Bank abgeschlossen hat.
    Passt ja dann nicht mehr.
     
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  6. DB2402

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    Ist bei uns der Fall... wir haben eine ZwiFi für die Fördersumme aus 2024. Also ist bei uns dann nichts mehr zu holen, oder?
     
  7. DB2402

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    Zusatz: Wenn die neuen Einkommensgrenzen raus sind, warum muss dann trotzdem noch auf die neuen Förderrichtlinien gewartet werden?
     
  8. cc24

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    Weil vor Veröffentlichung der neuen Richtlinien keine Förderzusage erteilt wird.
     
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  9. cc24

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    ZwiFi ist egal. Wenn Ihr aktuell 200.000 langfristiges Bankdarlehen benötigt und den Vertrag abgeschlossen habt, braucht Ihr nun nur noch bsw. 150.000, die vorrangig eingetragen werden dürfen.
     
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  10. DB2402

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    Wir haben 170 langfristig und 130 ZwiFi. Wenn wir durch die 15% Erhöhung in EG A rutschen würden, kann ich ja kurzfristig eigendlich trotzdem nur die 130 ablösen, oder wie verhält sich das? Objekt ist bereits gekauft!
     
  11. cc24

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    Ist doch eigentlich nicht so schwer.

    Beispiel:
    Gesamtkosten. 400.000

    Aktuell.
    Eigenkapital: 100.000
    Bank: 170.000 vorrangig
    Fördermittel (B): 130.000

    Neu:
    Eigenkapital: 100.000
    Fördermittel (A) : 190.000
    Bank dann nur noch 110.000 vorrangig

    und nebenbei.
    Mal auf den gefällt mir Button drücken schmerzt nicht
     
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  12. EndlessStorm

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    Der Zins lag (zumindest für den Modernisierungskredit) bei 0,5 %...
    Wenn die Zinsbindung dann nur noch 5 Jahre gilt, kann der dann auf 3 % rutschen? Fände ich mega unschön... tiefer fallen kann der ja kaum noch.

    Gibt es da Regelungen oder so, welche Zinssätze danach gelten würden?

    Die 30 Jahre Zinsbindung war schon ziemlich nice und auch ein Grund, warum wir August 24 beantragt haben.
     
  13. cc24

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    hier die Passage:
    Für die Einkommensgruppe B wird eine neue Zinsstaffelung mit einem Nachweis-
    verfahren über das förderberechtigte Einkommen nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW
    eingeführt. Dies bedeutet, dass die Einkommensgruppe B anfänglich für fünf Jahre
    0,5 % Zinsen für ein Förderdarlehen zu entrichten hat. Kann die B-Förderempfän-
    gerin der der B-Förderempfänger vor Ablauf der Zinsbindung nachweisen, dass
    das Einkommen nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW weiterhin unter die Einkommens-
    gruppe B fällt, wird die Zinsvergünstigung für 25 Jahre fortgeführt.
    Gelingt die Nachweisführung nicht, werden für die folgenden 5 Jahre Darlehens-
    laufzeit 2 Prozentpunkte über den dann gültigen Basiszinssatz zu entrichten sein.
    Danach greift die angepasste Grundlage des dann gültigen Basiszinssatzes. (Aktuell 2,27%)

    Gilt nicht für Modernisierungsförderung. Gucksdu hier:
    Hinweis: In Nummer 4.5.4.1 („Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge“) erfolgt im
    Hinblick auf die Modernisierung von selbstgenutztem Eigentum keine Differenzie-
    rung zwischen A- und B-Förderung.

    Ist ja eh für Euch uninteressant, da Ihr den Antrag ja eingereicht habt. Abgesehen davon, ist die Fördersumme gleich bei A und B. B hat nur geringeren Teilschulderlass.
     
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