EFH Aufstockung / Dachgeschossaufstockung in HRB

Diskutiere EFH Aufstockung / Dachgeschossaufstockung in HRB im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, Nach einer Zeit des mitlesen (was schon in vielen Punkten geholfen hat) würde ich gerne noch um euer Rat bzw Hilfe bitten. Wir...

  1. #1 stagediver, 16.05.2021
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    Hallo zusammen,

    Nach einer Zeit des mitlesen (was schon in vielen Punkten geholfen hat) würde ich gerne noch um euer Rat bzw Hilfe bitten.

    Wir wohnen in einem eingeschössigem EFH und würden gerne familienbedingt nach oben mehr Wohnraum schaffen. der Bebauungsplan sieht ein Vollgeschoss vor. Von der Platz Aufteilung würden wir gerne 2 Kinderzimmer,ein Schlafzimmer, ein kleines Bad (Dusche, WC..) sowie ein ( teils angebauten) Balkon (auf der Seite des Giebel) haben, sofern realisierbar.
    Ich weiß das speziell natürlich Statik, Architektur etc. Hier so nicht geklärt werden können, aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung machen können und kann diese mitteilen :)

    Eckdaten zum Haus:
    Grundstück 575 qm
    Baujahr 1973, 135 qm Wohnfläche, offene Bauweise,
    Vollunterkellert (Deckenhöhe hier 205 cm)
    Spitzdach, Dachboden nicht ausgebaut, "nackte" Dachziegel an Sparen,
    Innenwände = tragende Wände
    Außenwände = yton
    zentrale Ölheizung im Keller
    Treppe in der Mitte des Hauses Richtung Keller, hier könnte der Platz auch für die Treppe nach oben genutzt werden.
    Bundesland Niedersachsen (also Vollgeschoss Regelung bereits bei Deckenhöhe 220 cm)
    Nachbarn ringsherum haben alle höhere Häuser (ausgebaute Dachgeschosse plus Spitzdachboden)

    Bebauungsplan:
    WA I
    Grundflächenzahl 0,4
    Geschossflächenzahl 0,4

    1. Aktuell besteht die Decke des Erdgeschoss aus Rigips mit darüber liegender freier Glasfaserwolle. Kein Stein,nichts gemauert. Bei kniestockerhöhung, muss dieser gemauert sein oder kann die kniestockerhöhung auch aus holz, also Holzrahmen sein? Also sofern Statik kein Hinderniss ist. Fürs Dachgeschoss müsste also auch eine neue Bodenplatte (aus Holz) gelegt werden.

    2. Wie bekommt man das maximum an Wohnraum raus? Also nach Bebauungsplan und Erdgeschoss dürfen es maximal 95 qm (Grundstück 575 x 0,4 = 230 - Erdgeschoss 135 = 95) sein? Oder gilt die Regelung dann nur für Vollgeschosse? Könnte man diese überschreiten sofern die Deckenhöhe bei max 2/3 der Fläche kleiner 220 cm ist (durch Dachschräge )? Wenn ein Teil des Dachgeschosses z.B. Anteil des Balkon ist, würde diese Fläche ja nicht mitzählen oder? Welche kniestockhöhe ist ratsam?

    3. Bei diesem Bauvorhaben ist es da ratsamer einen Architekten zu beauftragen oder reicht die örtliche Zimmerei , die Aufstockungen aus einer Hand anbieten (inkl Statik etc, bieten hier aus der Gegend 2 an)?

    4. Das Dach ist aktuell sehr einfach gehalten, keine Dämmung noch oben hin (auf dem Dachboden liegen auf dem Boden nackte Glasfaserwolle, nach oben sieht man Sparen und die Unterseite der Ziegel). Wenn jetzt Dachgeschoss erhöht und modernisiert wird, wäre sowas doch auch förderbar oder, also zwecks energetisch Modernisierung.?

    Und natürlich ganz grob, was kostet der Spaß ca,.? Ich weiß, nach oben gibt es keine Grenzen. Aber so ungefähr der qm Preis einer dachaufstockung in Holzrahmenbauweise. Damit man einschätzen kann, ob das realisierbar ist oder ein Traum bleibt.

    Danke vorab und entschuldigt Rechtschreibfehler, habe das ganze am Tablet verfasst :D
     
  2. #2 K a t j a, 16.05.2021
    K a t j a

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    Das sind schon viele Dinge, die da eine Rolle spielen. So aus der hohlen Hand ist sowas immer schwer zu beurteilen. Was ich jetzt nicht gefunden habe, ist die Dachneigung. Was ist aktuell drauf und was ist maximal erlaubt?
     
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  3. #3 jodler2014, 16.05.2021
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    3. Ja , oder die 2 Firmen " bringen " einen mit.
    Irgendwer muß die Pläne ja unterschreiben um eine Baugenehmigung zu erhalten.
    Zum Preis : 1500 €- 2000 €
     
  4. #4 stagediver, 17.05.2021
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    Katja: im Bebauungsplan steht nichts von einer vorgegeben Dachtneigung. Ich versuche nachher mal den alte Hausentwurf abzufotografieren. Anbei der BPlan aus den 60iger

    Jodler: danke für die Info. 2.000 pro qm sind ja dann doch schon eine Hausnummer. Genau, die haben einen Architekten an Board
     

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