Doppelhaushälfte Schallschutz?

Diskutiere Doppelhaushälfte Schallschutz? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich interessiere mich für eine DHH Baujahr 1962 Dieses Haus stand zuerst da und das linke Haus wurde 8 Jahre später angebaut. Leider wurde...

  1. luna89

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    Hallo,
    ich interessiere mich für eine DHH Baujahr 1962
    Dieses Haus stand zuerst da und das linke Haus wurde 8 Jahre später angebaut.
    Leider wurde keine Gebäudetrennwand errichtet, das Haus wurde direkt angebaut.
    Jetzt habe ich natürlich bedenken, das es wegen dem Baujahr hellhörig ist.
    Hat jemand auch Erfahrungen darüber?
    Der untere Bereich iat der Keller. Würde da nur ein Abriss helfen aber den Keller bestehen lassen und dann ein neues Haus drauf bauen oder würde sich über den Keller der Schall in das neu draufgesetzte Haus übertragen?
    Mir ist wichtig, das keine Laufgeräusche und Stimmen nebenan zu hören sind.
    Dankeschön
     

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  2. Yilmaz

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    Hallo,

    ist das Haus Abrissreif? Falls nicht würde ich aus Wirtschaftlichen und Umweltschutzgründen nicht abreißen.

    Sie müssen mit schalübertragungen rechnen.

    Beim Neubau auf Bestandskeller dürfte die schalübertragung sich in grenzen halten.
     
    Baggerbedrieb gefällt das.
  3. luna89

    luna89

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    Danke für die Antwort.
    Diese Doppelhaushälfte ist nicht Abrissreif, aber es wurde seit dem Bau des Hauses nie etwas gemacht.
    Das Dach wurde nicht ausgebaut und auf den Dachziegeln befindet sich Asbest.
    Es müsste aufwendig sarniert werden.
    Daher frage ich mich, ob ein Abriss nicht doch besser wäre, da es wahrscheinlich auch hellhörig sein wird.
    Derzeit wird auch mit Öl beheizt.
    Ich frage mich, was sinnvoller ist, da es in dieser Gegend das einzige Haus ist, auch bezahlbar.
     
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  4. Yilmaz

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    Kann bis auf Kellerbodenplatte rückgebaut werden ohne das dass Nachbarhaus Schäden erleidet?

    Rückbau ist dann vielleicht Wirtschaftlicher
     
  5. luna89

    luna89

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    Beim Rückbau würde leider Wohnraum fehlen oder? Da die Zimmer im EG schon sehr klein sind und auch nur insgesamt 68qm groß ist.
    Das ist wirklich nicht einfach, da ich dieses Haus gerne hätte aber ich traue mich auch nicht nebenan zu klingeln und zu fragen, ob es hellhörig ist, das empfindet auch jeder anders. Dort ist halt nur eine Ziegelwand 40cm mehr nicht.
     
  6. SIL

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    Diese Formulierung ist eher abstrakt, 40er Ziegelwand ich vermute 36,5er plus Putz , das ist sicher nicht 'hellhörig' insofern keine Durchbrüche oder Leitungen geführt sind.
    62? BPL könnte sein , wobei dies nicht allzu häufig vorzufinden ist.
    Ich bin mir nicht sicher wo du diese Information bezogen hast , die eine Seite hatte 36,5? MW aussen und dann wurde direkt angebaut ohne eine weitere Wand ? Ein Eigentümer?
     
  7. luna89

    luna89

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    Ja genau, an der Wand wurde leider direkt angebaut. Ich kenne mich leider mit den Zentimeterangaben gar nicht aus.
    Laut Makler wurde direkt angebaut und es gibt nur eine gemeinsame Wand.
    Daher habe ich Bedenken, das man die Nachbarn hört.
    Da ich endlich Ruhe haben möchte, da es jetzt nämlich in der Wohnung sehr schlimm ist
     
  8. SIL

    SIL

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    Hier bleibt dir nur vor Ort zu prüfen, im Prinzip stellt diese Wand eine Kommunwand dar was mit der Stärke nicht schlecht ist , aber bei Anbau / Erweiterung wurden die Außenwände des 'neueren' Gebäudes eingebunden, das gilt auch für Decken / Boden und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Dachstuhl etc das stellt natürlich für sämtlichen Schall ein Problem dar , vermutlich ist auch die Fassade ( Klinker / Riemen) nicht getrennt
     
  9. #9 Fred Astair, 24.08.2024
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    Darum verstehe ich nicht, warum er nicht einfach mal beim Nachbarn klingelt.
     
  10. 11ant

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    Also die in spé "Deine" Hälfte wurde 1962 errichtet, und der Nachbar hat daran in 1970 angebaut. War denn ursprünglich ein gemeinsamer Doppelhausbau geplant ?
    Eine einteilige Kommunwand wäre damals (in beiden Baujahren) noch üblich gewesen, aber eher nicht, ins Blaue hinein ob eine zweite Hälfte noch kommt "Deine" Außenwand mitten auf die Grenze zu setzen. Besorge Dir mal die Bauakte(n), wenn Du diese DHH kaufen willst (ich zögerte arg, Dir dazu zu raten).
    Einen teilweisen Rückbau sehe ich hier nichts heilen können, aber gewiß erheblich und unnötig kosten.
     
  11. luna89

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    Ja genau, die andere Hälfte wurde 8 Jahre später anbgebaut.
    Laut den Unterlagen steht etwas von einer Trennwand, die bei Abriss erhalten bleiben soll,aber angeblich gibt es nur eine Wand und diese soll dann erhalten bleiben.
    Oben im Dachgeschoss war auch ein Durchgang und dieser wurde zugemauert in den 70ern.
    Ansonsten wurde nie etwas an dem Haus gemacht.
    Da ich gerne mit geschlossenen Fenstern Ruhe brauche ( wegen der Arbeit ), wäre wahrscheinlich ein Abriss sinnvoller.
    Vielleicht kann ja der Keller erhalten bleiben und es wird dort trotzdem etwas nachträglich gemacht, damit es mit dem anderen Kellner nicht vom Schall her übertragen wird?
    Das Haus ist sowieso im Inneren im schlechten Zustand
     
  12. luna89

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    Heißt es aber, wenn das Haus vorher allein stand mit der Wanddicke 36cm, dürfte man die Nachbarn trotzdem nicht hören?
    Die Treppe wäre neben dem Wohnzimmer
     
  13. #13 Fred Astair, 02.09.2024
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    Deine oder seine Treppe?
    Was heißt, "dürfte man nichts hören"?
     
  14. luna89

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    Die Treppe von den Nachbarn ist daneben und der Flur.
    Bei einer nachträglich gebauten Doppelhaushälfte dürfte man keine Gespräche z.b hören als bei einer zeitglich gebauten oder?
     
  15. 11ant

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    Als Wohnungstrennwand ist eine Außenwand dieser Stärke nicht von Pappe, aber ...
    ... und deshalb solltest Du es vergessen. Denke an die Bremer Stadtmusikanten ("etwas besseres als den Tod finden wir überall") !
    Auf eine vermurkste Basis lohnt kein Aufbau.
     
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