Dichtheitsprüfung bestehender Kanalhausanschlüsse

Diskutiere Dichtheitsprüfung bestehender Kanalhausanschlüsse im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Eigentlich ist dieses Thema ja fast schon von einem Kollegen reserviert. Aber da es in naher Zukunft wirklich jeden Hausbesitzer angehen wird...

  1. #1 Manfred Abt, 30.10.2007
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    Eigentlich ist dieses Thema ja fast schon von einem Kollegen reserviert.

    Aber da es in naher Zukunft wirklich jeden Hausbesitzer angehen wird informiere ich hier mal.

    Nach jahrelanger Ruhepause machen sich die Wasserbehörden jetzt auf den Weg, diesen absoluten Missstand in unserem Lande anzugehen. Missstand deshalb, weil je nach Statistik zwischen 50 und 90 % der bestehenden Hausanschlusskanäle nicht dicht sind. Ist der Kanal undicht, so ist das für den Hauseigentümer erst einmal nicht direkt zu erkennen. Angesichts der hohen Zahl undichter Anschlusskanäle führt dies aber zu einem erheblichen Schaden für die Allgemeinheit. Und dies ist auch der Grund, warum das Thema von den Wasserbehörden jetzt doch sehr viel konkreter angegangen wird.

    In unserem Bundesland (NRW) ist die Verpflichtung für einen Nachweis über die Dichtheit des Anschlusskanales derzeit in der Landesbauordnung geregelt, die Wasserbehörden sind also gar nicht direkt zuständig. Dies wird jetzt aber sehr kurzfristig geändert, indem die entsprechenden Auflagen in den nächsten Monaten in das Landeswassergesetz übergeführt werden.

    Bereits jetzt gibt es die rechtliche Verpflichtung für jeden Hauseigentümer, die Dichtheit seines Hausanschlusses nachzuweisen:
    • bei alten Häusern im Wasserschutzgebiet bis Ende 2005
    • bei allen anderen Häusern bis Ende 2015
    • darüber hinaus auf besondere Anforderung der Kommune
    • sofort bei jedem Neubau eines Hausanschlusskanals
    • sofort bei jeder Änderung an den Entwässerungsanlagen

    Wie auch zu meinem Lieblingsthema Rückstauschutz halte ich es wegen der enormen Kostenbrisanz und der (zumindest theoretischen) strafrechtlichen Problematik für dringend geboten, dass sich jeder Eigentümer oder Interessent mit diesem Thema ganz intensiv auseinandersetzt.

    Eine recht gute Erläuterung und Zusammenfassung findet man hier: http://www.rbk-direkt.de/Pilotprojekt.aspx
     
  2. Robby

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    Soweit ich weiß, sind fast 80% der undichten Kanäle öffentliches Eigentum.... wann prüfen die ? :P
     
  3. #3 Manfred Abt, 30.10.2007
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    Dann sind deine Informationen hier mal leider falsch.
    zumindest hier in NW: ständig, Ersterfassung bis Ende 2005, Wiederholungsprüfung jährlich > 5 % des Kanalnetzes, das gesamte Netz aber alle 15 Jahre.
    Machen sie es nicht, kostet es die Kommunen viel Geld.
     
  4. Julius

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    Müssen denn bei Mischsystemen auch die nur Dachwasser fürhrenden Abscnitte der Grundleitungen geprüft/abgedichtet werden?
     
  5. #5 Manfred Abt, 30.10.2007
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    das hat der Gesetzgeber ganz geschickt formuliert: Leitungen, die nur Regenwasser führen, brauchen nicht geprüft zu werden.
    Interpretiert wird dies aber so: RW-Leitungen, die an anderer Stelle mit Schmutzwasserleitungen zusammenführen können bei einem Rückstau dann eben nicht nur Regenwasser führen. Und damit wären sie zu prüfen.
     
  6. juwido

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    Also die Interpretation ...
    Bei Rückstau ergießt sich der "Segen" doch irgendwann ohnehin ins Freie, bzw. auf die Strasse; oder sollten wir zukünftig das Stauwasser besser in die wasserdichten WU-Keller leiten - so als Sch..wasser-Rückhaltebecken ??? :irre
    Gruss juwido
     
  7. #7 Manfred Abt, 31.10.2007
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    Juwido, du definierst den Begriff Rückstau völlig falsch.

    In meinem Rückstauhandbuch hab ich das mal so beschrieben:
    Rückstau: Ein ganz allgemeiner Begriff für einen bestimmten Abflusszustand innerhalb des Kanalnetzes:Rückstau liegt immer dann vor, wenn das Abwasser in einem Kanal oder einer Anschlussleitungen nicht so schnell ablaufen kann, wie es ablaufen könnte, wenn der in Fließrichtung nachfolgende Kanal leer wäre. Bei leichtem Rückstau ist der Kanal nur eingestaut. Bei verschärftem Rückstau kann sich die Fließrichtung auch umdrehen und dass Abwasser fließt z.B. aus dem öffentlichen Kanal in die Anschlussleitung zurück.​
    Was du meinst nennt sich Überstau.
     
  8. juwido

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    Gut, aber den verschäften Rückstau bis hin zum Überstau braucht's für die Argumentation, dass Schmutzwasser beim Mischsystem in den Leitungen der Oberflächenentwässerung landet. juwido
     
  9. #9 Manfred Abt, 31.10.2007
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    Gut, aber wo ist das Problem, die Forderung, dass grundwasserschädliches Abwasser nicht ins Erdreich dringt bleibt legitim. Im Endeffekt geht es nur darum, dass die Fäkalien nicht im Brunnen landen, der dein Trinkwasser liefert.
     
  10. juwido

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    Ich find's etwas Übertrieben, wo so lange gar nicht kontrolliert und abgedichtet wurde.
    Und nun würde ich gerne die 30? Meter Rohr, die nur Regenwasser führen, abtrennen. Die 10? Meter Schmutzwasserleitung, z.T. unterm Keller ... ist klar.
    Könnte aber so oder so eine grössere Aktion werden...
    Also, warten wir's ab.. so long .... juwido
     
  11. #11 Manfred Abt, 31.10.2007
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    Klar, kann man so sehen, aber wenn ich die Ansprüche sehe, die hier im Forum an weit unwichtigere Details gestellt werden versteh ich diese Einstellung nicht.

    Erinnere mich auch bestens an meine Grundwasserkartierungen. Da ging von jeder Altbausiedlung eine klar erkennbare Fahne mit Fäkalindikatoren in Richtung Trinkwasserwerk aus. Prost.

    Übrigens sehe ich auch deutliche Mängel im Gesetzeswerk. Wenn man für den Regelfall den erstmaligen Dichtheitsnachweis bis 2015 fordert und dann alle 20 Jahre kann man sich wohl vorstellen, dass jetzt keiner was macht und die Preise 2013 explodieren werden.
     
  12. juwido

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    Wobei m.E. auch einige der kommunalen Wasserentsorger noch Probleme mit der Dichtheitsprüfung gerade der kleinen Rohrnennweiten haben...
    Seit wann müssen normal nur Oberflächenwasser führende Rohre eigentlich druckdicht verlegt werden ? :o
     
  13. #13 Manfred Abt, 31.10.2007
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    wohl wahr.
    schon immer:
    Regenwasser ist Abwasser, sobald es "gesammelt" ist. Und Abwasserrohre müssen dicht sein. Ganz korrekt sprechen wir übrigens von Niederschlagswasser, nicht von Oberflächenwasser oder Regenwasser.
     
  14. juwido

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    Gab's da nicht früher mal so "überbaute offene Gerinne", nur nach unten dicht ?
     
  15. juwido

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    Nachtrag: In 1949 (Baujahr) war hier noch ein offener Strassengraben, in den eingeleitet wurde.
     
  16. #16 Manfred Abt, 31.10.2007
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    O.K. jetzt hab ich es genau gelesen, nein, wirklich (innen)druckdicht muss eine (neutral) Regenwasserableitung natürlich nicht sein. Erfolgt die Ableitung über Rohre, dann wird die Dichtheit allerdings in der Regel mittels Druckprüfung nachgewiesen, aber mit ganz geringem Innendruck.
    Offene Gerinne gibt es natürlich auch heute noch. Druckdicht sind die natürlich nie, aber dicht sollten sie schon sein, solange sie nur zur Ableitung dienen. Sollen sie auch der Versickerung dienen, dann dürfen sie natürlich nicht dicht sein. Also: es kommt schon auf die genaue Aufgabenstellung an. Jetzt sind wir aber schon ziemlich weit vom Ausgangsthema "Dichtheitsnachweis für Hausanschlusskanäle" weg.
     
  17. Primi

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    Wie ist das dann mit Drainageleitungen? Hier wird doch dann auch bei einem Rückstau das Abwasser direkt in die Erde gelassen>?!
     
  18. #18 Manfred Abt, 31.10.2007
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    deshalb dürfen Drainageleitung auch nie direkt an einen Abwasser führenden Kanal angeschlossen werden.
     
  19. Primi

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    Bei uns ist das glaube ich so: Abwasser, Drainage und Regenwasser vom Dach laufen im Keller zusammen und dann ab ins Abwasserrohr. Zählt das dann nicht direkt angeschlossen? Wie müsste denn Abwasser und Drainage getrennt sein? über Rückflussverhinderer?
     
  20. #20 Manfred Abt, 31.10.2007
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    in vielen Fällen richtig und sinnvoll:
    • Regenwasser vom Dach: direkt an Kanal, niemals über Rückstausicherung
    • Sanitärwässer der oberen Etagen direkt an Kanal, am sinnvollsten unter der Kellerdecke abgehängt, niemals über Rückstausicherung
    • Sanitärwässer aus Keller: über Hebeanlage an Kanal = Rückstauschutz
    • Regenwasser unter Straßenoberkante: über Hebeanlage an Kanal = Rückstauschutz
    • Drainagewasser -> erst mal in die örtliche Entwässerungssatzung schauen, oft ist Anschluss an Kanal gar nicht zulässig. Bei Trennsystem ggf. direkt an Regenwasserkanal, bei Mischsystemen sofern zulässig über Hebeanlage/Pumpe.
    Im Einzelfall sind andere Lösungen erforderlich/möglich/sinnvoll.
     
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Dichtheitsprüfung bestehender Kanalhausanschlüsse

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