Definition von Fußboden (Loggia)

Diskutiere Definition von Fußboden (Loggia) im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, in meiner Bau- und Ausstattungsbeschreibung steht folgendes: "Oberflächen: Böden: Loggia - Betonplatten" (das selbe steht...

  1. #1 Mark Nik, 19.09.2019
    Mark Nik

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    Hallo,

    in meiner Bau- und Ausstattungsbeschreibung steht folgendes:
    "Oberflächen:
    Böden:
    Loggia - Betonplatten"

    (das selbe steht übrigens auch bei den Laubengängen, und dort wurden gewöhnliche Betonplatten verlegt, im Innenbereich steht zB Laminat, wurde ebenfalls auch ausgeführt)
    Auf der Loggia allerdings, wurde kein Boden ausgeführt. Es ist nur die Rohbau Stahlbetonauskragung ausgeführt worden.
    Auf meine Forderung, den beschriebenen Boden auszuführen, wurde mir geantwortet:
    "die BAB definiet die Oberfläche mit Betonplatten. Die Ausführung erfolgte in Form einer Betonplatte." Gemeint ist damit die Stahlbetonauskragung.

    Jetzt meine Frage: die Betonplatte der Auskragung - das konstruktive Bauteil also - zählt doch noch gar nicht zum Boden oder? Der Boden kommt doch erst auf das konstruktive Bauteil. Es wurde also gar kein Boden ausgeführt.
    Gibt es hier irgendeine Norm oder Rechtssprechung, die das untermauert? Wo wird definiert, was zum Fußboden gehört?

    Oder muss ich die (fadenscheinige) Argumentation des Bauträgers so hinnehmen?

    Vielen Dank!!
     
  2. #2 Fred Astair, 19.09.2019
    Fred Astair

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    Wenn die Oberfläche des Fertigbetonelements zum Begehen geeignet und hinreichend glatt ist, kann sie durchaus den eigentlichen Fußboden darstellen. Hier muss der Bauträger durchaus nicht die (fadenscheinige) Argumentation des Käufers hinnehmen.
     
  3. #3 simon84, 19.09.2019
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    Es wird schwierig zu argumentieren, dass eine Oberfläche aus Beton keine Betonplatte ist.
    Sonst wäre dort vielleicht Betonfliesen oder Betonplatten (45x45cm) gestanden.

    Was ist das Ziel oder das Problem? Willst du runterhandeln? Such was anderes. Du findest sicher was.
    Ansonsten, sei doch froh, dass du keine hässlichen Waschbetonplatten da hast, kannst dir deine eigene Loggia nach Wunsch gestalten.
    Holz(optik) ist doch zur Zeit eh in der Mode.
     
  4. #4 Fabian Weber, 19.09.2019
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    Was ist an einzelnen Betonplatten schöner als an einer großen Platte?
     
  5. SIL

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    Hmmm, eine Loggia ist eigentlich vom Begriff her nicht auskragend, das wäre ein Balkon oder ein Erker.
    Ein Foto und der Grundriß wäre nicht schlecht, am besten der Schnitt--- dass ist dann weiterführend zu betrachten, ist dies auskragende Bauteil von seiner " Beschaffenheit" überhaupt geeignet, als frei bewittert zulässig? wie ist die Güte des Betons? Fertigteil/Halbfertigteil? und was ist mit der Entwässerung sowohl Haupt- als auch Notüberlauf.Ist eine Abdichtung vorhanden?
    Wie sind die Anschlüsse zum Gebäude ausgebildet- sprich Wärmeschutz...
    Zumindest müsste die Güte vermerkt sein sprich exemplarisch Fertigteil gemäß ..... mit Oberfläche R....?
    Daher schließe ich mich den Vorrednern, erstmal nicht an ;)
     
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  6. #6 Fabian Weber, 20.09.2019
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    Warum sollte den im privaten Wohnbereich die Rutschfestigkeit definiert werden, das wird für Bäder und Wohnräume ja auch nicht extra gemacht.
     
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