Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo

Diskutiere Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Definition der Abstandsflächen läuft über die Wandhöhe, die vom Schnittpunkt Aussenwand-Dachhaut bis OK Gelände berechnet wird. Ist...

  1. #1 maxplacid, 21.09.2014
    maxplacid

    maxplacid

    Dabei seit:
    09.09.2009
    Beiträge:
    137
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    82288
    Hallo,

    die Definition der Abstandsflächen läuft über die Wandhöhe, die vom Schnittpunkt Aussenwand-Dachhaut bis OK Gelände berechnet wird.
    Ist nun das bestehende oder das geplante Gelände gemeint (BayBo).
    Bis jetzt habe ich immer das bestehende Gelände angesetzt, nun bin ich aber auf einen etwas widersprüchlichen Kommentar gestoßen...
    Auf was bezieht Ihr euch bzw. wo kann ich nachlesen wo die Geländeoberkante definiert ist?

    LG
    Marcus
     
  2. #2 Kater432, 21.09.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Also für Brandenburg wurde mir damals mitgeteilt, das der ursprüngliche gelandeverlauf gilt, der auch im amtlichen lageplan dargestellt sein wird.
     
  3. #3 Kater432, 21.09.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Baust du also dein Haus 1m höher als ursprünglich und das Haus hat 6m, ist die abstandsfläche nicht 3M, sondern 3,5m (wenn auf der Hausseite Fenster sind H=0,5)
     
  4. #4 ManfredH, 21.09.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Grundsätzlich ist die natürliche Geländeoberfläche massgebend.
    Es kann aber auch eine geänderte Geländeoberfläche von der Bauaufsichtsbehörde festgelegt werden. Diese Festlegung kann entweder durch Revisionseintrag in die Bauzeichnungen oder indirekt durch Genehmigung der Bauzeichnungen erfolgen. D.h. wenn die veränderte (=geplante) Geländeoberfläche aus den Bauantragszeichnungen ersichtlich ist und von der Genehmigungsbehörde akzeptiert wird, dann gilt diese auch als Bezugsniveau für die Wandhöhe.

    In früheren Fassungen der BayBo war es anders; da hiess es immer "natürliche oder festgesetzte Geländeoberfläche" oder so ähnlich; deshalb vielleicht die widersprüchlichen Auskünfte.
     
  5. #5 maxplacid, 22.09.2014
    maxplacid

    maxplacid

    Dabei seit:
    09.09.2009
    Beiträge:
    137
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    82288
    Danke für Eure Antworten,

    schaut euch doch bitte mal die PDF Datei an, demnach müßte ich von der geplanten Geländeoberfläche ausgehen, verstehe ich das richtig?

    Danke und LG
    Marcus
     

    Anhänge:

    • 1.pdf
      Dateigröße:
      432 KB
      Aufrufe:
      828
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der Begriff des Geländes ist in allen LBO die ich kenne, definiert, genauso die Frage, ob Abgrabungen und Aufschüttungen zu berücksichtigen sind und wenn wie!
    Ggf. gibts noch ne DV zur LBO

    Also einfach lesen!
     
  7. #7 SirSydom, 22.09.2014
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Ob Fenster oder nicht - macht keinen Unterschied in der BayBo Art. 6. Bayern ist nicht Berlin (Gott vergelt's! :D)
     
  8. #8 maxplacid, 22.09.2014
    maxplacid

    maxplacid

    Dabei seit:
    09.09.2009
    Beiträge:
    137
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    82288
    Hallo Ralf,

    in den Vollzugshinweisen steht:

    Geländeoberfläche kann (wie bisher) die natürliche oder festge-
    legte Geländeoberfläche sein. Für die bauaufsichtliche Bewer-
    tung ist zunächst die nach den Bauvorlagen (bzw. den bei der
    Genehmigungsfreistellung eingereichten Unterlagen) zugrunde
    liegende Geländeoberfläche maßgeblich, deren „Genehmigungs-
    fähigkeit“ zu beurteilen ist. Dabei dürfen Abweichungen von der
    natürlichen Geländeoberfläche nicht dazu dienen, die nachbar-
    schützenden Zielsetzungen der Abstandsflächenvorschriften zu
    unterlaufen; eine Veränderung der natürlichen Geländeoberflä-
    che kommt daher nur in Betracht, wenn sie nachbarrechtlich irre-
    levant ist oder sich dafür rechtfertigende Gründe (ggf. unter er-
    gänzender Heranziehung des Maßstabs des Art. 63 Abs. 1 Satz
    1) finden lassen.


    da werd ich aber auch nicht schlauer...
     
  9. #9 Kater432, 22.09.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Auf dein Beispiel PDf bezogen.
    Linke Seite : ursprüngsliches Gelände bezogen, ist die Abstandsfläche größer als wenn die aufgeschüttete Höhe genommen wird. Daher ist es nachbarrechtlich nachteilig wenn das aufgeschüttete Gelände genommen wird. Du könntest das Haus näher an seine Grenze setzen als wenn die abstandsfläche auf das ursprungliche Gelände bezogen wird. und das obwohl der schatten des hauses für ihn nachteiliger sein kann.
     
Thema: Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. geländeoberfläche baybo

    ,
  2. abstandsflächen bayern natürliches gelände

    ,
  3. baybo gelände

    ,
  4. abstandsflächen natürliches gelände,
  5. Bayern bauordnung Natürliche Geländeoberfläche,
  6. Ursprüngliches geländeniveau bayern,
  7. abstandsflächen baybo gewachsenes gelände,
  8. Festgelegte Geländeoberfläche Bayern,
  9. Messung der Wandhöhe natürliches oder neues Gelände,
  10. geplantes gelände abstandsflächen bayern,
  11. abstandsflächen bayern gelände,
  12. baybo natürliches Gelände,
  13. ursprünglicher geländeverlauf,
  14. abstandsfläche bayern gelände,
  15. baybo abstandsfläche gelände,
  16. bayern abstandsflächen gelände natürlich gepant,
  17. definition natürliches gelände,
  18. baybo abstandsflächen ok gelände,
  19. nach welchem zeitraum wird natürliches gelände neu definiert,
  20. natürliches gelände abstandsfläche,
  21. abstandsfläche vom bestehenden gelände,
  22. abstandsflächen bayern geplantes gelände,
  23. abstand von natürlichem gelände,
  24. baybo gewachsenes gelände geplantes gelände,
  25. natürliches Gelände BayBO
Die Seite wird geladen...

Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo - Ähnliche Themen

  1. Definition im Bebauungsplan

    Definition im Bebauungsplan: Hallo, unser Nachbargrundstück soll bebaut werden. Nun schreibt der Bebauungsplan vor, dass lediglich 2 Einzelhäuser mit 2 vollgeschossen...
  2. Definition Nebenanlagen

    Definition Nebenanlagen: Hallo zusammen, wir bauen in Baden-Württemberg ein Haus und im B-Plan gibt es folgende Regelung: Garagen, Carports, Stellplätze: Garagen,...
  3. Definition Spitz- und Dachboden

    Definition Spitz- und Dachboden: Guten Morgen, laut verschiedenen Quellen im Internet handel es sich bis 1,80m lichte Höhe um einen Spitzboden und alles was höher ist, wird als...
  4. Definition Rampe in Garagenverordnung RLP

    Definition Rampe in Garagenverordnung RLP: Hallo, in der Garagenverordnung RLP wird in §4 Abs. 2 für Rampen mit mehr als 10% Neigung eine Fläche mit geringerer Steigung am Übergang zu...
  5. Fertigstellung Kellerdecke Definition

    Fertigstellung Kellerdecke Definition: Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf die Richtigkeit der Ratenzahlung nach Baufortschritt. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die 2....