Deckenhöhe

Diskutiere Deckenhöhe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, in unserem Neubau ist bisher im EG eine Rohbauhöhe von 2,55m vorgesehen. Ergibt mit FBH dann eine lichte Höhe von ca. 2,4m. Ein paar cm...

  1. #1 jfzmobil, 01.01.2012
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    Hi,
    in unserem Neubau ist bisher im EG eine Rohbauhöhe von 2,55m vorgesehen. Ergibt mit FBH dann eine lichte Höhe von ca. 2,4m.

    Ein paar cm mehr fände ich prinzipiell gar nicht so ungeschickt (vielleicht 2,5m lichte Höhe so dass dann auch noch ein paar cm Spielraum für eine Holzdecke wären). allerdings geht dies alles von der Kniestockhöhe im DG ab, da die Traufhöhe festgelegt ist (Decke im OG nicht abgehängt, d.h. in Giebelnähe ist genug Dachhöhe vorhanden)

    Sind die 240cm eine heutzutage typische Höhe?

    Würdet Ihr versuchen, ein paar cm rauszuholen oder sind 2,4m eigentlich völlig ausreichend?
     
  2. #2 mastehr, 01.01.2012
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    Ich halte 2,40 Meter in einem Neubau für doch etwas gering. Da bekommt man nicht einmal einen Ikea Pax aufgestellt. Andererseits ist es natürlich praktisch, wenn man zum Leuchtmittelwechsel der Deckenlampe keine Leiter braucht.
     
  3. #3 Ameisenwalzer, 01.01.2012
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    Doch, das geht - mussten wir selbst schon in einem Miethaus. Lustig ist allerdings anders. :28:
     
  4. #4 Gast036816, 01.01.2012
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    2,50 i. l. müssen es schon sein beim neubau. wer darunter plant sollte noch einmal auf die bank oder sich wenigstens den neufert kaufen.

    nur im altbau ist akzeptabel.
     
  5. #5 jfzmobil, 01.01.2012
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    Die 2,40 sind leider bei "Standardhäusern" nicht so selten, da muss man auch erstmal dran denken, hier von der Basisvariante abzuweichen. Und bei den zugelassenen Traufhöhen bedeuten 10 cm mehr Höhe auch eine Reduzierung des Kniestocks von 65cm auf 55cm (Abzüglich ggf. Deckenvertäfelung) :(

    Bedeutet eine Änderung der Höhe auch eine Anpassung der Statik und Baugenehmigung (Gesamtes Haus bleibt ja gleich groß, nur die Decke wird quasi verschoben)?
     
  6. #6 Gast036816, 01.01.2012
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    Gast036816 Gast

    sorry - solche standarthäuser mit einer höhe von 2,40 m i. l. kenne ich nicht.
     
  7. #7 jfzmobil, 01.01.2012
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    Sorry, missverständlich ausgedrückt:
    lichte Rohbauhöhe von 2,55m habe ich schon einige gesehen (z.B. hier), wird vielleicht auch wegen der FBH so wenig im Lichten.

    Wie auch immer das häufig oder nicht so häufig ist, bei uns war das jetzt die "default"-höhe und wir haben uns bisher an dem Punkt keine Gedanken gemacht (jaja, beim nächsten Bau macht man eh alles besser ;)).

    Bedeutet eine Änderung der Höhe auch eine Anpassung der Statik und Baugenehmigung (Gesamtes Haus bleibt ja gleich groß, nur die Decke wird quasi verschoben)?
     
  8. #8 Ameisenwalzer, 01.01.2012
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    Im Ruhrgebiet ist das Standardhöhe in groß aufgezogenen Neubausiedlungen, die über einen Bauträger laufen. Wir hatten uns einige dieser Art angeschaut bzw. 3,5 Jahre in einem gewohnt.

    Mir persönlich ist das viel zu niedrig. Ich hatte in "unserem" Haus oft ein beklemmendes Gefühl, das für meinen Geschmack vor allem in großen Räumen (Wohn-Esszimmer z.B.) noch verstärkt wird.
     
  9. #9 Livestrong, 01.01.2012
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    Hab gerade mal bei uns in den Unterlagen geschaut. Da ist auch 250 cm geplant was wir jetzt auch in der Wohnung haben. Darunter wollte ich es auch nicht haben.
     
  10. #10 Gast036816, 01.01.2012
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    Gast036816 Gast

    solche beschreibungen taugen allenfalls was für die reststoffverwertung. das sind bauernfänger. hast du unterschrieben und merkst dann erst, ist ja a weng zu niedrig und willst mehr - nur gegen saftigen aufpreis.

    baugenehmigung und statik müssen angepasst werden.
     
  11. #11 susannede, 01.01.2012
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    Nein ... oder anders formuliert:
    noch niedriger "ist für Wohnzwecke nicht erlaubt" -
    wenn doch, würden die Bauträger sofort auch mit 2,30 m, 2,20 m Höhen daher kommen.

    Hasenstall so billig zusammengebastelt, wie es eben geht -
    wobei das nicht an den Käufer weitergegeben wird (wir haben Gewinnorientierung).
    Für den Käufer gerade nur so billig, dass er "anbeißt".

    2,50 m ist die übliche Höhe.
     
  12. #12 jfzmobil, 01.01.2012
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    Naja, in BaWü sind 2,30m erlaubt. Ohne FBH wären es vielleicht auch knappe 2,45 geworden. Von daher ist der Bauträger nicht ganz am unteren Limit.

    Aus den ganzen Aussagen entnehme ich aber:
    2,40 kann üblich sein bei Bauträgern
    >2,50 sollten angestrebt werden

    hatten halt das Thema nicht ganz im Blick. Ob es soviel teurer wäre weiss ich nicht: was im EG zugeschlagen wird, wird ja zwangsläufig im DG wieder abgezogen (Weil sonst das Amt bezüglich Traufhöhe meckert, welche schon am Maximum ist). Und bisher hatten wir dummerweise nur die Kniestockhöhe im DG betrachtet (je 10 cm mehr Raumhöhe kosten daher halt 3m² Wohnraum im DG)
     
  13. H.PF

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    neee ;)


    10 cm mehr oben kosten unten VIEL mehr Lebendsraum...

    Sieh es einfach so herum...
     
  14. #14 Gast036816, 01.01.2012
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    garantiert kommen die mit irgendeiner argumentation an und behaupten unten mehr = aufpreis, oben weniger = aufpreis.
     
  15. #15 susannede, 01.01.2012
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    Iiiih, pfui, zefix - ich vergaß, dass alle Bundesländer mindestens 2,40 m fordern (Berlin sogar 2,50 m) und nur die BaWüs vom Zwergenwuchs betroffen sind.
    :D

    Jetzt ist mir auch klar, warum ich nicht größer werden sollte.
    Konnte !!!


    ;)
     
  16. #16 driver55, 01.01.2012
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    Das heisst im Klartext: "Ich wusste bis soeben nicht welche Raumhöhe wir bekommen. Puuh, nochmal Glück gehabt."

    @jfzmobil: Demnach plant ihr noch? Ach ne, die Genehmigung ist ja schon erteilt!
    (Sieh's positiv. Musst nicht soviel heizen...:biggthumpup:)

    Was habt ihr jetzt in der Wohnung? 2,4 m? und passt es?
    Kannst die Hütte noch ändern? Grundriss entsprechend vergrössern, wenn die Höhe ja fix ist?
     
  17. #17 jfzmobil, 01.01.2012
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    Im Moment haben wir 2,38m. Finden wir noch angenehm. Sind aber auch etwas kleinere Räume

    Da die Baugenehmigung schon durch ist, und wir eh wegen der Garage das Baufenster ausreizen, sind die Aussenmaße vom Gebäude fix.
    Gibt also nur die Möglichkeiten:
    1.) alles so lassen wie es ist
    2.) die Decke zwischen EG und DG um eine halbe Steinreihe (oder was auch immer das Rastermaß ist) nach oben verschieben und somit lichte EG-Raumhöhe gegen Wohnraum im DG tauschen.

    Würde tendentiell zu Variante 2 neigen, das hängt aber davon ab, wie immens der Aufwand bei der Statik und der Baugenehmigung ist.
    Hatte gehofft, daß es der Statik egal ist (Spannweiten der Decken bleiben ja z.B. gleich) und dem Amt auch (von aussen sehe ich nur die höhere Fensterunterkante vom DG)
     
  18. #18 Livestrong, 02.01.2012
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    Ne ich kann mir nicht jeden Mist wirken. Bespreche ja jetzt jedes Detail nochmal. Ist aber ne Menge am bau für den Laien.
     
  19. chf01

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    > baugenehmigung und statik müssen angepasst werden.

    Hallo Rolf,

    bei der Statik dürfte sich das mit 99% Wahrscheinlichkeit darauf beschränken, dass der Statiker den Plan nochmal überfliegt, und "Passt scho" sagt, oder irre ich mich? Der niedrigere Kniestock wird ja statisch eher günstiger sein, und die halbe Steinreihe mehr EG-Höhe dürfte sich auch nur auswirken, wenn's z.b schlanke Mauerpfeiler gibt, die eh schon am Limit waren.

    Baugenehmigung: Kann das ggf. Bundeslandspezifisch abweichen? Ich hatte zu dem Thema (welche eventuellen Änderungen einer Tektur bedürfen) vorab bei der Baubehörde (Bayern) angefragt. Mir hat man gesagt, dass ich nur Änderungen, die sich auf die Aussenansicht auswirken, melden müsste, im Inneren könnte ich ändern (lassen) soviel ich will.

    Weiteren Aufwand hätte ich noch bei der Anpassung der Werkplanung (Treppensteigungen/Lauflängen, Ggf. Detailplanung für Geländer etc.) vermutet.

    Viele Grüße,
    Christian
     
  20. chf01

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    ... Nachtrag, Denkfehler meinerseits und zu spät zum ändern ;-) Beim Bauantrag wird ja die Wohnfläche geringer wegen dem niedrigeren Kniestock. Dann bräuchte man (korrekterweise, den Nachweis wird wohl gerade beim EFH keiner führen) auch in BY eine Tektur.
     
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