Dachterrasse auf Grenzgarage

Diskutiere Dachterrasse auf Grenzgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, die Diskussion in einem anderen Beitrag über Dachterrassen auf Grenzgaragen hat mich sehr interessiert, da wir eigentlich auch geplant...

  1. MichiR

    MichiR

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Ufr.
    Hallo,

    die Diskussion in einem anderen Beitrag über Dachterrassen auf Grenzgaragen hat mich sehr interessiert, da wir eigentlich auch geplant hatten, eine Dachterrasse auf eine ca. 4m breite am Haus angebaute Garage zu realisieren.

    Wie ist hier die genaue Gesetzeslage? Ist soetwas mit dem Einverständnis der zukünftigen Nachbarn erlaubt oder grundsätzlich untersagt (speziell in Bayern)? Der betroffene Nachbar hat keine Grenzgarage, an die unsere angebaut werden würde, sondern einen Abstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze von ca. 3-4m. Aber ich nehme an, dass dies hier keine Rollen spielen wird.

    Wäre über Informationen dankbar!

    Gruß
    MichiR
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    das privileg der garage gilt für den bereich innerhalb der abstandsflächen! wenn die garage ausserhalb liegt und noch "mehr" funktionen erfüllt, ist sie wies restliche gebäude zu behandeln.
     
  3. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi Michi!

    Ich komme aus NRW - unterstelle aber, dass die Gesetzeslage äquivalent ist.

    Eine Dachterrasse wäre möglich, wenn die dadurch ausgelöste Abstandfläche als Baulast beim Nachbarn eingetragen werden könnte.
    Dies scheint hier nicht der Fall ...
    Das Gebäude des Nachbarn löst auch eine Abstandfläche aus - die Baulastfläche würde sie überdecken - dies ist nicht erlaubt!
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    weshalb um gottes willen, sollte dein nachbar das
    einverständnis für eine terrasse auf grenzgarage geben??

    schau mal im nachbarrechtsgesetz bayern art.43/44 nach...
     
  5. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    ich glaube ihr verwechselt hier was.
    was willst du jetzt eigentlich?
    hast du eine grenzgarage oder gehts um die des nachbarn?
     
  6. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Er hat eine eigene Garage auf der Grenze, Nachbar hat 3-4 Meter "frei", bis dann sein Haus kommt (sprich eine Möglichkeit zur eigenen Garage nicht genutzt).
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 12.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Die "Urteilslage" ist hier auch eindeutig. Selbst wenn Balkone in den Grenzabstandsflächen zulässig sind, sind Terrasse auf Grenzgaragen in der Grösse dieser Balkone unzulässig.
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    @lulu66... dann hat der nachbar gute chancen, eine terrasse
    auf seiner garage zu errichten. :biggthumpup:
     
  9. MichiR

    MichiR

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Ufr.
    Hallo,

    ist ist so wie lullu66 es gesagt hat.
    Der Nachbar hat keine Grenzgarage und ca. einen Abstand von 3-4m zur Grundstücksgrenze.

    Was mich vor allem interessiert ist, ob auch trotz Zustimmung des Nachbarn eine solche Garage mit Dachterrasse unzulässig ist und nie genehmigt wird.
    Dann müssten wir umdenken/umplanen.

    Zur Verdeutlichung noch kurz eine Skizze
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich frag jetzt nochmal, weshalb um gottes willen
    sollte der nachbar, wenns denn genehmigungsfähig wäre, zustimmen???
     
  11. #11 Thomas B, 12.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Es gibrt Menschen, die es ausgesprochen anregend finden, wenn man ihnen auf den Teller (oder ins Bett) guckt.....

    Da diese spezielle Vorliebe aber eher nicht so oft anzutreffen ist, gehe ich mal davon aus, daß ein Nachbar so einem Vorhaben eher kritisch gegenübersteht.

    Die Regelungen mit den Abstandsflächen stellen einen nachbarschaftlichen Schutz dar, der durchaus seinen Grund hat. Stell dir vor Du üwrdest "unten" wohnen und Dein Nachbar würde Dir von seinem erhöhten Standort (Garage) direkt auf die Glatze (das Haupthaar) glotzen....solche Nähe muß man schön mögen...

    Thomas
     
  12. MichiR

    MichiR

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Ufr.
    Weshalb sollte er unbedingt ablehnen, wenn er sich dadurch nicht gestört/belästigt fühlt?

    Als Lösung würde ja so wie ich es bisher verstanden habe bleiben, einen Abstand zwischen Garage und Grenze von mind. 3m einzuhalten.
    Mir persönlich wäre es daher egal, wenn mein Nachbar das gleiche Vorhaben hätte, da es mich persönlich nicht stört ob er jetzt an der Grenze auf mein Grundstück blicken kann oder ganze 3m weiter entfernt.

    Gruß
    MichiR
     
  13. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Mir wäre es nicht egal und ich bin recht tolerant.

    Der Blick aus einem Fenster über der Garage ist ein anderer als der von einer Garagenterrasse. Durch ein Fenster schaut man sporadisch, auf der Terrasse hält man sich auf.
    Weiter schützt die Garage selbst vor allzu direkten Blicken ins EG, und die Halbierung der Entfernung ist schon eine Hausnummer. Gehe ich auf der Arbeit mit 6-7 Meter Abstand an jemandem vorbei, beachte ich ihn nicht wirklich, bei 3-4 Metern ist aber bereits der Nick- oder Grüß-Radius betroffen.
    Und das bei gutem Wetter täglich unter Nachbarn? Nicht, wenns nicht unbedingt sein muss, auch nicht bei gutem Verhältnis.
     
  14. MichiR

    MichiR

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Ufr.
    Wäre es denn bei Zustimmung des Nachbarn genehmigungsfähig oder nicht? Falls nicht hätte sich die Diskussion sowieso erledigt.

    Bei einem Grenzbstand von 3m zur Garage wäre eine Dachterasse jedoch erlaubt oder?
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    nein.
    ja.
     
  16. #16 selaphia, 12.11.2010
    selaphia

    selaphia

    Dabei seit:
    01.05.2010
    Beiträge:
    130
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Krankenschwester
    Ort:
    Berlin
    sehr interessant

    Wir haben ähnliches vor. Zwar ist es derzeit noch nicht direkt geplant aber sollte in ca. 5-10 Jahren folgen. Unsere Grenzgarage ist 6m breit und wir hätten gern eine schmale(2,5m tief) Terrasse (jeweils ein bodenlanges Fenster von den beiden Kinderzimmern vorhanden) darauf errichtet.

    Ist dieses Vorhaben also eh schon als gescheitert zu erklären? Meinen Mann würde es freuen aber ich dachte, dass es für die Kinder sicher nett gewesen wäre...ne eigene kleine Terrasse.
     
  17. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    also: stell dir die 6 m breite Garage mal als 2 Garagen vor: die erste an der Grenze darfst du nicht überterassieren, die 2. schon...



    Meines Wissens nach dürfte dein Vorhaben kein Problem sein...
     
  18. #18 wasweissich, 12.11.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    holger , wenn es zwei garagen wären , könnte man vielleicht was hinbiegen , bei doppelgarage wirds schwer...
     
  19. #19 selaphia, 12.11.2010
    selaphia

    selaphia

    Dabei seit:
    01.05.2010
    Beiträge:
    130
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Krankenschwester
    Ort:
    Berlin
    ...also...zu gegebener Zeit beantragen und abwarten(hoffen)?
     
  20. Gast

    Gast Gast

Thema: Dachterrasse auf Grenzgarage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachterrasse auf garage bayern

    ,
  2. Dachterrasse auf Grenzgarage

    ,
  3. Attika auf grenzgarage

    ,
  4. dachterrasse auf grenzgarage bayern,
  5. terrasse bayern abstand,
  6. Abstände dachterrasse bayern,
  7. baulast für Terrasse auf garage,
  8. dachterrasse auf grenzgarage nachbar einverstanden niedersachsen,
  9. dachterrasse grenzgarage,
  10. dachterrasse zur nachbarsgrenze,
  11. abstandsflächen terrasse auf garage bayern,
  12. Grenzgarage mit Dachterrasse,
  13. Fenster in Grenzgaragen
Die Seite wird geladen...

Dachterrasse auf Grenzgarage - Ähnliche Themen

  1. Dachterrasse auf Gaube?

    Dachterrasse auf Gaube?: Liebe Bauexperten, ich besitze eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bayern. Der Spitzboden ist ausgebaut, hier befinden sich...
  2. Schimmelbildung unter Dachterrasse (Neubau)

    Schimmelbildung unter Dachterrasse (Neubau): Hallo liebe Bauexperten Community, ich hoffe auf eure Erfahrung und Expertise und bin für jeden Hinweis dankbar. Leider haben wir in unserer...
  3. Dachterrasse Undicht?

    Dachterrasse Undicht?: Hallo an Alle, Ich würde gerne mal eure Meinung zu einem recht kuriosen Thema hören. Ich habe bei mir in der Wohnung (4. OG) eine Dachterrasse die...
  4. Dachterrasse undicht

    Dachterrasse undicht: Ich habe ein 120 Jahre altes Haus. Im Wesentlichen besteht es aus Steinwänden und Holzbalken mit Dielen für die Decken. Beton gibt es nicht. Ich...
  5. NRW Grenzgarage mit Dachterrasse

    NRW Grenzgarage mit Dachterrasse: Hallo zusammen, mir ist klar dass es nicht der erste Betrag zum Thema ist, aber ich habe meine Fragen noch nicht umfassend beantwortet gefunden....