Dachneigung und Bebauungsplan

Diskutiere Dachneigung und Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde! Ich heiße Markus und habe ein zukünftiges Bauprojekt im Kopf - einen kleinen eingeschossigen Bungalow. Bin aber lediglich in...

  1. #1 bluebox, 07.05.2019
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    Hallo in die Runde!

    Ich heiße Markus und habe ein zukünftiges Bauprojekt im Kopf - einen kleinen eingeschossigen Bungalow. Bin aber lediglich in der Informationsphase.

    Meine aktuelle Frage an die Experten: Ein Bebauungsplan sagt u.a. folgendes aus:
    - Zwei Vollgeschosse als Obergrenze
    - Dachneigung 20 - 32 Grad, falls das zweite Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss liegt.
    - Dachneigung 38 - 50 Grad, falls das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegt.

    Welche Dachneigung wäre nun für einen lediglich eingeschossigen Bungalow zulässig?

    Gibt es für diesen Fall eine belastbare Auslegung oder ist das eine Regelungslücke oder seh ich nur den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Danke schon mal vorab!

    Markus
     
  2. #2 simon84, 07.05.2019
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    sind es denn wirklich max. 2 Vollgeschosse oder sind 2 Vollgeschosse vorgeschrieben?
     
  3. #3 Gast 85175, 08.05.2019
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    Du kannst dir nicht aussuchen ob das Volumen unter dem Dach ein Vollgeschoß ist oder nicht. Wenn Du ein Dach (was für eines?) auf ein Haus setzt, dann kommt es nur darauf an was unter diesem Dach für ein Raum entsteht. Ob das dann ein Vollgeschoß ist oder nicht kannst Du der LBO für dein Bundesland entnehmen. Es spielt für die Definition „Vollgeschoß“ keine Rolle ob das ausgebaut ist oder nicht.

    Wenn Du das richtig beschrieben hast, dann gibt es da evtl. tatsächlich einen „Graubereich“ für die Situation „kein zweites Vollgeschoß“. Aber da muss man halt aufpassen, sobald das Dach zu steil wird entsteht da nämlich plötzlich ein Vollgeschoß und dann gilt 38-50°.

    Was steht denn da sonst noch zu den Dächern?
     
  4. Dimeto

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    IMHO Regelungslücke. Falls sich aus dem BPlan keine weiteren Erkenntnisse ziehen lassen, hilft vielleicht die Begründung zum BPlan.

    Wie alt ist der BPlan denn?
     
  5. #5 bluebox, 12.05.2019
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    Wie ich schon geschrieben habe: Zwei Vollgeschosse als Obergrenze. Sonst wäre die Sache ja von vorneherein klar und ich hätte keinen Beitrag erstellt.
     
  6. #6 bluebox, 12.05.2019
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    Doch, kann ich, indem ich das Dach entsprechend flach plane, oder indem ich offen baue, dann gibt es gar keinen Dachraum über dem EG.

    Soll ein Satteldach werden, ca. 30°.

    Das wird in der BayBO schwierig, da dort die Definition seit 2008 weggefallen ist. Spielt aber ja auch keine Rolle, weil es definitiv kein zweites Vollgeschoss geben wird, auch nicht nach alter Definition.

    Das ist ja das Problem - wenn ein Bebauungsplan etwas nicht ausdrücklich regelt, dann ist es (im Rahmen der LBO natürlich) eigentlich (!) erst mal erlaubt. Oder gibt es belastbare Regelungen / Urteile zu diesem Thema? Ein "Graubereich" ist eigentlich etwas anderes, da geht es um Auslegungsspielräume.

    - Zulässige Dachformen: Sattel, Pult, Walm, Zelt.
    - Obergrenzen für Trauf-, First- und Kniestockhöhen
    Also alles nicht relevant für das konkrete Vorhaben und die Fragestellung, da diese alle definitiv unterschritten werden würden.
     
  7. #7 bluebox, 12.05.2019
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    Das Original ist von 2014, es gab mittlerweile zwar zwei Änderungen, aber die betreffen ausschließlich die Höhenlage von Nebengebäuden und die zulässigen Kniestockhöhen - also nichts, das in einem Zusammenhang mit der Dachneigung stehen würde.

    Der komplette Textteil des B-Plans liegt mir vor, einschließlich Begründungen. Nichts darin bezieht sich auf die von mir angesprochene Problematik.
     
  8. #8 simon84, 13.05.2019
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    Gibt es denn eine Begrenzung zur First- und Traufhöhe ? Willst du das irgendwie ausnutzen mit 4 Meter hohen Räumen ?
    Oder was ist eigentlich genau die Frage ? Du willst einen Bungalow mit 30 Grad Satteldach bauen, warum denkst du, dass das ein Problem wäre ?
    Bist du der Meinung, dir wird 38 Grad vorgeschrieben ? Selbst wenn, was wäre das Problem daran statt mit 30 mit 38 Grad zu bauen?

    Planst du jetzt schon eine Ausbaureserve für später im DG ? Wäre jedenfalls sinnvoll.
     
  9. Dimeto

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    Falls Du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen solltest, kann sich hier auf dem Marktplatz niemand eine eigene Meinung bilden, da Du nur die Fakten nennst, die nicht durch die Bäume verdeckt sind.
    Möglicherweise haben die Plangeber tatsächlich geschlampt, aber dass sich bei einem so neuen BPlan die Begründung zu den gestalterischen Festsetzungen ausschweigt, wäre sehr ungewöhnlich.
    Also entweder zeigst Du uns BPlan, Festsetzungen und Begründung oder Du fragst die zuständige Gemeinde.
     
    Pumbaa1 gefällt das.
  10. #10 Gast 85175, 14.05.2019
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    Joa, aber da einfach ein Dach zu bauen und dann zu behaupten es sei ein Vollgeschoß oder auch nicht, das geht halt nicht. Du erweckst den Eindruck als wolltest Du ein Vollgeschoß „umdeklarieren“ und das geht halt in der Regel schief. Die Bebauungspläne sind ja keine blosen Vorschläge.
     
  11. #11 simon84, 14.05.2019
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    Bitte teile uns einfach mit was exakt du vorhast und mit welchem Ziel.
    Dann kann man dir eine bessere Antwort liefern.
     
  12. #12 bluebox, 14.05.2019
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    OK, nochmal zur Klarstellung: Ich habe vor: Einen kleinen eingeschossigen Bungalow mit einer Dachneigung von 30°, einer Wohnfläche von 50 bis 60 qm und einer Raumhöhe von 2,40 m im Erdgeschoss. Über dem EG soll nichts sein (außer Dämmung), weder jetzt noch irgendwann später. Weder ein zweites Vollgeschoss, noch irgend ein anderes Geschoss, ganz einfach nichts!

    Die zentrale Frage ist ganz simpel: Ist das gem. B:Plan so erlaubt oder nicht?
    Und ich werde mich vorerst hüten, schlafende Hunde zu wecken. Deswegen kann ich die Gemeinde nicht direkt fragen.
     
  13. Dimeto

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    Und die Beantwortung wäre auch ganz simpel, wenn Du die Dokumente hier zugänglich machst. Was sollen wir deine Interpretation interpretieren?
     
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