Dachausbau Bayern - Abweichung Baugenehmigung

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  1. #1 MarkusK313, 08.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2019
    MarkusK313

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    Hallo zusammen,

    ich starte demnächst mit einem Dachausbau bei dem auch der Spitzboden ausgebaut wird. Aufgrund der zu geringen Deckenhöhe für die Breite des Raums, darf dieser nicht als dauerhafter Aufenthaltsraum genutzt werden. Der Schlafraum befindet sich trotzdem im Dachspitz, ist dort jedoch quasi als Alkoven angelegt so dass dieser über eine Treppe direkt mit den Räumen darunter verbunden ist.

    In der Baugenehmigung wurde nur ein Teil des Dachspitzes geplant und genehmigt. Der Schlafraum wird durch eine Trockenbauwand zum Speicher hin abgetrennt. Den Speicher erreicht man über eine Bodentreppe aus dem Treppenraum.

    Nun ist es so, dass ich den Speicher als Wohnzimmer nutzen möchte. Entsprechend möchte ich eine Tür in die Trennwand einbauen. Geplant ist dort jedoch keine.

    Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich nach Fertigstellung die Nutzung bei der Aufsichtsbehörde anzeige, wird dann jemand vorbeikommen und die Ausführung nach Genehmigung überprüfen? Oder ist die Nutzungsanzeige eine reine Formalie, v.a. bei so einem kleinen Projekt wie dem Dachausbau?

    Mein Plan wäre es gewesen, alles so zu errichten wie in der Baugenehmigung und sobald jemand von der Baubehörde da war (falls jemals jemand kommt, das ist ja die Frage) dann entsprechend eine Tür in Wand einbauen und den dahinterliegenden Raum als Wohnraum nutzen.

    Nun frage ich mich, ob ich nicht gleich wie später mal genutzt bauen soll mit dem Risiko, dass es bei einer Kontrolle Probleme geben könnte. Falls es dazu käme, mit welchen Strafen ist dann zu rechnen?

    Die Wohnung dient zur Eigennutzung und wird nicht vermietet.

    VG
    Markus
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 08.10.2019
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    Du willst allen Ernstes wissen, ob es ok ist eine baurechtswidrige Nutzung ungenehmigter Weise aufzunehmen?
    Ordnungswidrigkeiten werden nach BayBO je nach Schwere der Tat und Vorwerflichkeit mit bis zu 500.000,- € belegt.
    Dazu droht eine Untersagung der ungenehmigten Nutzung, Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung...etc.
    Dachspitz als Wohnzimmer. Da stellt sich die Frage nach 2 unabhängigen Flucht- und Rettungswegen.

    Willst du noch mehr hören?
     
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  3. #3 MarkusK313, 09.10.2019
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    So hatte ich das noch gar nicht betrachtet... Man hört ja oft dass Dachspitze ohne Genehmigung ausgebaut werden nach dem Motto „in meinem Eigentum kann ich machen was ich möchte.“

    Dann gehe ich nochmal mit der Behörde in Kontakt und arbeite nach.

    Danke fürs Augen öffnen
     
  4. #4 MarkusK313, 09.10.2019
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    Wenn ich später die Nutzung 2 Wochen vorher anzeige (es wurde entsprechend der Genehmigung gebaut), kann ich dann zum festgesetzten Termin einziehen wenn ich nichts von der Behörde höre?

    Oder Bedarf es hier keiner Rückmeldung vor dem Einzug?
     
  5. #5 Stadtbaumeister, 09.10.2019
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    Ja natürlich. Eine "Abnahme" durch die Bauaufsichtsbehörde findet nicht statt.
     
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