Dachaufbauten Eingangsgiebel

Diskutiere Dachaufbauten Eingangsgiebel im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich verzweifle bald... wir planen dieses Jahr zu bauen und hatten die Pläne unseres „Traumhauses“ schon fertig gestellt als wir leider...

  1. #1 Appelsine, 14.03.2018
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    Hallo,

    Ich verzweifle bald... wir planen dieses Jahr zu bauen und hatten die Pläne unseres „Traumhauses“ schon fertig gestellt als wir leider feststellen mussten, dass die Stadt bzw. der Bebauungsplan nicht so will wie wir wollen (habe einen Auszug hochgeladen + den Entwurf unserer Ansicht).

    Das Problem: wir sind ca. 50 cm zu hoch. Man darf -sollte man einen Dachaufbau möchten- max. ein Vollgeschoss haben. Soweit so gut. Beim 2. Geschoss beginnt die Dachneigung bei 1,80m - somit kein Vollgeschoss. Wir sind allerdings davon ausgegangen, dass die Wandhöhe bis „Regenrinne“ gemessen wird, laut unserem Architekt bis Oberhaut Dacht- wir sind ca. 50 cm zu hoch. Laut Stadt ist da nichts zu machen, auch nicht mit Bauantrag etc. Ergo müssten wir entweder unser 2. Geschoss in der Höhe kürzen oder den Giebel entfernen... beides finde ich absolut sch****.

    Meine Frage: hat vielleicht jemand von Euch eine Idee was man alternativ vorne beim Eingang machen könnte? Gibt es eine Art Dachausbau, dass rechtlich vielleicht nicht als Ausbau definiert wird ? Ich brauche ein schlupfloch-.-

    Danke vorab!
     

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  2. #2 petra345, 14.03.2018
    petra345

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    Euer Architekt sollte mal prüfen, ob man mit einer auskragenden Decke und entsprechend weit auskragender Außenwand die Bedingung erfüllt.
    Ob dieser Trick überall anwendbar ist, kann ich nicht sagen.
     
  3. #3 Andybaut, 15.03.2018
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    Laut Stadt oder laut Baurechtsamt ?

    So ganz grundsätzlich kann man vieles befreien, solange die Grundsätze der Planung nicht betroffen sind.
    Was auch immer das heißt.
    Die Entscheidung trifft aber formal erstmal das Baurechtsamt. Die hören zwar die Meinung der Stadt an, sind daran aber nicht gebunden.
    (zumindest in BW)

    Ihr habt eine Stockwerkshöhe von 2,70m. Das kann man guten Gewissens auf 2,50m reduzieren. Das ist immer noch sehr hoch.
    Wären schonmal 20cm. Dann das Dach nochmals runter, damit ihr so um die 25cm Überschreitung habt.
    Geringfügige Überschreitungen sind in der Regel leichter zu bekommen wie große.
     
  4. #4 Gast82596, 15.03.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Wieso zahlt ihr euerem Arch, eigentlich Geld, wenn Ihr die Arbeit machen müsst.
     
  5. Dimeto

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    Also eigentlich wolltest Du genehmigungsfrei bauen nach §62 NBauO?
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Begründung
    leuchtet mir auch nicht ein.
    Wieso "entweder ... oder"? Wenn "nichts zu machen ist" muss es "sowohl ... als auch" heißen.
    Das Schlupfloch heißt "Befreiung" oder "Normenkontrollverfahren". Immerhin kursieren Versionen des B-Planes im Netz, in denen unter "Örtliche Bauvorschriften 2. ... Ansonsten sind Dachaufbauten, wie z.B. Dachgauben oder Quergiebel, zulässig." steht. Wenn das die offengelegte Version war...
     
  6. #6 Lexmaul, 15.03.2018
    Lexmaul

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    2,50m sind immer noch sehr hoch? Find ich nun etwas weit her geholt - hohe Decken sind schön, 2,50m im EG find ich im Neubau sehr grenzwertig...
     
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