BRH 50 im OG = Wie hoch muss die Absturzsicherung sein?

Diskutiere BRH 50 im OG = Wie hoch muss die Absturzsicherung sein? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hi zusammen, wir planen im OG ein Fenster mit einer Brüstungshöhe von ca. 50cm und somit auch auch inkl. der Notwendigkeit einer Absturzsicherung....

  1. #1 Mediterran, 19.07.2021
    Mediterran

    Mediterran

    Dabei seit:
    28.02.2021
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    7
    Hi zusammen, wir planen im OG ein Fenster mit einer Brüstungshöhe von ca. 50cm und somit auch auch inkl. der Notwendigkeit einer Absturzsicherung.

    Aber welcher Kante gilt die notwendige Absturzsicherung von 90cm? Ab OK FB? Ab den 50cm BRH?

    Wovon genau hängt das ab? Ich habe schon häufiger mal Fenster gesehen mit nur einer Querstrebe, was für die "OK FB" sprechen würde, aber seitens des Bauunternehmens wurde mir gesagt, dass die Absicherung ab der BRH notwendig ist.

    Optisch würde uns ein festverglastes Element am besten gefallen, das dann eben auf ca. 90cm enden würde. Erlaubt oder muss das wirklich 50+90cm = 140cm sein?
     
  2. #2 simon84, 19.07.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.401
    Zustimmungen:
    6.412
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Worauf stehst du und von wo fällst du runter ? Auf der rohdecke ohne Estrich ? Oder auf dem Bodenbelag ?
     
  3. #3 Mediterran, 19.07.2021
    Mediterran

    Mediterran

    Dabei seit:
    28.02.2021
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    7
    Wahrscheinlich war meine Beschreibung nicht ganz korrekt.

    Optionen:
    1. Ab Oberkante Fertigfußboden = 0cm
    2. Ab Unterkante Fenster = 50cm (= Fensterbank)
     
  4. #4 simon84, 19.07.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.401
    Zustimmungen:
    6.412
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    BRH wenn nicht anders angegeben OKFF
    Wenn in der Legende des jeweiligen Plans steht dass die BRH sich auf etwas anderes bezieht dann ist das so.
    Wenn zb bei Erstellung des Plans der Oberbelag noch nicht klar war oder der Bauherr das selber macht in eigenleistung

    die BRH in der jeweiligen LBO bezieht sich selbstverständlich auf die OKFF. Ist doch klar . Da stehst du drauf und davon stürzt du ab !
     
    Kriminelle gefällt das.
  5. #5 Mediterran, 20.07.2021
    Mediterran

    Mediterran

    Dabei seit:
    28.02.2021
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    7
    Würde somit bedeuten, dass die 90cm Absturzsicherung ab OKFF gelten, richtig?
    Nehmen wir also an, dass 0cm = Oberkante Bodenbelag ist. Wenn dann erstmal 50cm Mauer kommen und dann 40cm Festverglasung, dann wäre das erlaubt?
    Ich habe mal ein Beispiel aus dem Internet gesucht...wäre das somit zulässig (tun wir mal so, dass unten schon ein Bodenbelag wäre)?

    Aussage vom Bauunternehmen war, dass ab den 50cm nochmal 90cm Absturzsicherung notwendig wären. Somit wären es dann ab OKFF 140cm.
    Mit der Begründung, dass man ja sonst auf die Fensterbank steigen kann.

    Danke für die Geduld :)

    PS. Für NRW. Wortlaut im Gesetzestext: HSGV § 41 Umwehrungen | RECHT.NRW.DE => "Im allgemeinen zum Begehen bestimmt" würde doch nicht zutreffen, wenn man vor dem Fenster eine Sitzmöglichkeit wie ein Sessel oder Ähnliches hätte?

    Ähnliches Thema, nur das bei uns eben keine Badewanne davor steht, sondern vielleicht ein Sessel oder Ähnliches:
    Brüstungshöhe bei Fensterband entlang Badewanne (bauexpertenforum.de)
     

    Anhänge:

  6. #6 Kriminelle, 20.07.2021
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.115
    Zustimmungen:
    1.587
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Das kann man bei einem normalen Fenster ja auch. Und zeig mir Häuser und ihre Brüstungen. ;)
     
    Mediterran gefällt das.
  7. #7 monty81, 20.07.2021
    monty81

    monty81

    Dabei seit:
    11.01.2019
    Beiträge:
    49
    Zustimmungen:
    33
    Ich denke bei 50cm Brüstungshöhe ist das ein schwierig zu entscheidender Fall. Bewertet wird das ja letztendlich erst, wenn eine Person zu Schaden kommt und die Ursache ermittelt wird.

    Bei niedrigeren Brüstungshöhen würde ich es bejahen, dass man ab Brüstung rechnet. Bei mir in der Whg. z.B. knapp 30cm Fensterbankhöhe und ab dort wurde die Absturzsicherung bemessen. Man kann halt leicht hochsteigen. Bei 50cm würde ich es von der Fensterbankgestaltung auch abhängig machen. Wenn sehr breit oder vll. sogar als Leseecke ausgeführt (Also die Fensterbank selbst), dann sicher ab dort gemessen. Sonst kann man durchaus (vor allem bei einer sehr schmalen Fensterbank) auch ab OKFF messen denke ich.
    Bei einer höheren Brüstung stellt sich die Frage auch kaum, da steigt man gewöhnlich nicht mal eben hoch.
     
    Mediterran gefällt das.
  8. #8 Kriminelle, 20.07.2021
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.115
    Zustimmungen:
    1.587
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Wir hatten im 2-Geschosser zwei Fenster mit 28cm Brüstung, Fensterbank und feststehendem Unterfenster bis 85?90? Insgesamt!
     
    Mediterran gefällt das.
  9. #9 Mediterran, 20.07.2021
    Mediterran

    Mediterran

    Dabei seit:
    28.02.2021
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    7
    Danke für eure Antworten, damit gehe ich nochmal mit dem GU und Fensterbauer ins Gespräch.
     
  10. #10 Fabian Weber, 20.07.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.088
    Zustimmungen:
    5.832
    Wenn die Brüstung von 50cm leicht besteigbar ist, dann ändert sich wieder alles.
     
    SIL gefällt das.
  11. #11 Mediterran, 20.07.2021
    Mediterran

    Mediterran

    Dabei seit:
    28.02.2021
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    7
    Wann ist denn etwas leicht besteigbar? Wäre doch zutreffend für jedes Fenster mit z.B. einer Sitzmöglichkeit davor?
     
  12. #12 jodler2014, 20.07.2021
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.906
    Zustimmungen:
    540
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Es gilt die BRH ab OKFFB.
    Und wenn ich auf einem Stuhl stehe oder hocke berühren die Füße nicht den Boden .
    Noch dazu vor einem geöffneten Fenster .
    Das ist keine gewöhnliche Nutzung sondern Vorsatz etc.
     
    Mediterran gefällt das.
  13. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.435
    Zustimmungen:
    4.017
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nein
    Nur Badewannen , Duschen,Podeste, Treppen oder Flur /Bodenheizkörper etc alles was dauerhaft installiert oder verbaut wurde.
     
    Mediterran, simon84 und Fabian Weber gefällt das.
  14. #14 Fabian Weber, 20.07.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.088
    Zustimmungen:
    5.832
    Da gibt’s vom TÜV eine Empfehlung.

    Ich glaube die Fensterbank darf nicht breiter als 15cm sein.
     
  15. #15 WerniMB, 27.07.2021
    WerniMB

    WerniMB

    Dabei seit:
    17.09.2014
    Beiträge:
    231
    Zustimmungen:
    26
    Beruf:
    Konstrukteur
    Ort:
    Wernigerode
    Brüstungshöhe vs. Absturzsicherung

    Hallo, ich hatte hier schon mal ein ähnliches Thema gestartet. Tenor war als damals wie hier jetzt, dass die Brüstung ab OK Fensterbank zu messen ist, wenn diese das Überklettern erleichtert. Wann dieses Kriterium erfüllt ist, ist mE nicht eindeutig geregelt.
    In der DIN18065 (Gebäudetreppen) ist festgelegt, dass Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von 700mm (!) so auszubilden sind, dass ein Überklettern erschwert wird.

    Der damalige Fall ging auf jeden Fall so aus, dass auf Anordung des Bauordnungsamtes alle Brüstungen auf OK Fensterbank +80cm erhöht wurden.
     
    Mediterran gefällt das.
  16. #16 Mediterran, 27.07.2021
    Mediterran

    Mediterran

    Dabei seit:
    28.02.2021
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    7
    Das klingt ja nicht so gut :(
    Ich habe es mal an den Bauleiter geschickt (gerade Urlaub) und mal schauen was daraus wird.

    Habe allerdings auch mehrere Beispiele gefunden die so ausgeführt worden sind, leider nicht einheitlich geregelt.
     
Thema:

BRH 50 im OG = Wie hoch muss die Absturzsicherung sein?

Die Seite wird geladen...

BRH 50 im OG = Wie hoch muss die Absturzsicherung sein? - Ähnliche Themen

  1. Treppe Hauseingang - Preis zu hoch?

    Treppe Hauseingang - Preis zu hoch?: Guten Tag, wir möchten die Treppe zum Haus gerne mit neuen Platten ausstatten. Der Galabauer meinte grob würde dies 2,5 T kosten Ende letzten...
  2. Kauf MFH , Wohnfläche zu hoch

    Kauf MFH , Wohnfläche zu hoch: Hallo Guten Tag , Ich beabsichtigte ein MFH zu erwerben , das Mfh ist vor 30 Jahren gebaut worden , das Problem hierbei ist das eine enorme...
  3. Estrich im Flur ausgleichen / 2cm zu hoch

    Estrich im Flur ausgleichen / 2cm zu hoch: Hallo zusammen, ich habe ein Haus Baujahr 1966 gekauft, bei dem der Estrich im Flur ~2cm höher ist als in allen anderen angrezenden Räumen. Ziel...
  4. Rolladen geht nur noch hoch wenn er vorher komplett unten war

    Rolladen geht nur noch hoch wenn er vorher komplett unten war: Hallo zusammen, in meiner ETW habe ich seit neustem das Problem, dass mein Rolladen nur noch hochgeht wenn er vorher ganz unten war. Beispiel....
  5. Stütmauer 50cm hoch

    Stütmauer 50cm hoch: Hallo zusammen, ich habe in meinem Garten einen Teil einer Tuja Hecke weggemacht und möchte den Bereich zum Nachbarn hin um ca. 50cm in der Höhe...