Berechnung Vollgeschoss Berlin

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  1. #1 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2018
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    Hallo,

    wir wollen ein Haus in Berlin bauen, allerdings dürfen wir nur 1,5 geschossig bauen. Dazu müssen wir unseren Grundriss etwas anpassen. In der Bauordnung ist vollgendes zu lesen

    ..1 Vollgeschosse.sind.Geschosse,.deren.Oberkante.im.Mittel.mehr.als.1,40.m.über.die. Geländeoberfläche.hinausragt.und.die.über. mindestens.zwei.Drittel.ihrer.Grundfläche. eine.lichte.Höhe.von.mindestens.2,30.m. haben..2 Ein.gegenüber.den.Außenwänden. zurückgesetztes.oberstes.Geschoss.(Staffelgeschoss).und.Geschosse.im.Dachraum. sind.nur.dann.Vollgeschosse,.wenn.sie.die. lichte.Höhe.gemäß.Satz.1.über.mindestens. zwei.Drittel.der.Grundfläche.des.darunter. liegenden.Geschosses.haben.

    Mit etwas Kreaitivität und Anpassung der Dachschrägen (Sateldach) erreichen wir die 1,5 Geschossigkeit.

    Allerdings haben wir einen Raum als "Loft-Galerie" über einen anderen Raum. Dieser neue, offene "Raum" (Loft) verläuft ab etwa 2.50m Deckenhöhe des unteren Raumes (da fängt der Boden vom Loft an) unter der Dachschräge, und endet bei ca. 2m Höhe unter dem First. Etwa 3-4m lang und 2,50m breit.

    Müssen wir diesen Raum zu den 2/3 dazuzählen - der Raum verfügt über ein Fenster auf die ganze Breite unter der Schräge und ist offen durch einen Leiter vom Flur aus zu erreichen, wenn das eine Rolle spielen sollte.
     
  2. #2 Andybaut, 14.09.2018
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    Hallo,

    1
    Bebauungsplan prüfen welche Bauordnung damals gegolten hat.
    2
    wenn die aktuelle gilt, dann ist die GRUNDFLÄCHE der Geschosse gegenüberzustellen.
    Die Grundfläche ermittelt sich an der Außenkante der Wand.

    Lufträume gehören genauso wie alle anderen Räume zur Grundfläche.
     
  3. #3 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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    Danke für die Antwort. Es gilt die jetzige Bauordnung, diese, welche ich oben zitiert habe.

    2. Das verstehe ich nicht ganz, also wird die Raumfläche über das Zimmer A mit der Galerie addiert? Auch wenn die Galerie in der tiefsten Stelle unter 1m (0m) ist und an die höchste Stelle unter 2m ist? Oder wird alles über 2.30m Luftlinie von unten mit oben zusammenadiert (sprich ich ziehe einen Stock ab 2.30m Raumhöhe und addiere alles was im Zimmer A und alles was in der Galerie ab 2.30m bis Wand ist)

    Hier die "Skizze"

    imgur com /a/ oHfp9IH
     
  4. #4 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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  5. #5 Andybaut, 14.09.2018
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    so ganz verstehe ich nicht was du vorhast.

    Aber es ist denkbar einfach.

    Einmal die Grundfläche des EG. Z.B. 10/10m Haus = 100m² (Außenkante)

    Dann gehst du ins darüberliegende Geschoss und zeichnest im Grundriss eine Linie ein, aber der du mehr wie 2,30m Raumhöhe hast.
    Bei dem 10m Haus wäre das vielleicht 1,23m von der Außenkante weg (nur Beispiel).
    Du hast also dann eine Fläche von 10-1,23mlinks-1,23m rechts-0m bei den Giebelwänden * 10m.

    2m linie grundriss - Google-Suche:
    so ähnlich wie hier nur halt bei 2,30m.
     
  6. #6 Andybaut, 14.09.2018
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    was ich noch vergessen habe:

    darüber darf kein weiteres Geschoss sein. Also dieser Dachraum darf nicht die Anforderungen an ein Vollgeschoss erfüllen, da sonst automatisch
    das darunterliegende auch zum Geschoss wird.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2018
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    Der Dachraum ist von 0m -2m somit sollte er kein Vollgeschoss sein? Hast du das Bild gesehen, vielleicht könntest du mir anhand des BIldes sagen?

    Bist du dir auch sicher, dass die Außenkante und nicht die Innenkante - (minus) Innenwände zählt? Ich habe einen Grundriss vor mr liegen und da ist die Grundfläche EG 11,50x10,50 mit 100m2 angeeben (Wand 36,5cm). Außenkante wären dann 120m2, Innenkante 100m2, wenn die Innenwände abgezogen sind?

    Und wie berechnet man die Balkone bei der Vollgeschossigkeit und 2/3?
     
  8. #8 simon84, 14.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2018
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    Grundfläche ist Grundfläche.

    "Die Brutto-Grundfläche umfasst die gesamte Fläche der Nutzungseinheit ein-schließlich der Umfassungswände"

    Wohnfläche ist Wohnfläche.

    Ich glaub du verwechselst was, mehrmaliges Durchlesen der Bauordnung hilft einige Knoten zu lösen in die du noch laufen wirst :)

    Grundfläche (Architektur) – Wikipedia

    PS. Balkon zählen voll dazu, also lass ihn weg.
     
  9. #9 Andybaut, 14.09.2018
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    Hallo,

    ja, ich bin mir sicher, dass es die Außenkaten sind. 100% sicher, ohne die Spur eines Zweifels :-)
    Es geht hier auch nicht um Flächen im Gebäude, sondern um die Wirkung des Gebäudes nach außen.
    Das ist ein städtebaulicher Aspekt.

    Sonst wären zwei verschiedene Gebäude mit unterschiedlich starken Innenwänden gegensätzlich zu betrachten.

    Die Balkone gehören nicht dazu.
    § 20 BauNVO - Einzelnorm
     
  10. #10 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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    Die Bauordnung habe ich gelesen, bin aber natürlich nicht vom Fach. Ich habe aber hier einige Grundrisse vorliegen und da ist die Grundfläche definitiv abgezogen der Innenwände und nicht gleich Außenmasse (also Seite AxB)

    Kann mir aber jemand trotzdem bezüglich der ursprünglichen Frage helfen, wie wird diese Galerie berechnet?
     
  11. #11 Andybaut, 14.09.2018
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    vielleicht etwas zu Erklärung der furchtbaren Flächenbegriffe.

    Es gibt eine Wohnflächenverordnung, mehrere DIN´s, umgangssprachliche Begriffe und auch Begriffe des Baurechts.
    Jede Quelle kocht hier ihr eigenes Süpplein.
    Der Normalbürger denkt eher in Flächen die er bewohnen kann. "Ich kann meinen Fuß draufstellen".
    Der Stqadtplaner sieht das Gebäude von außen.
     
  12. #12 Andybaut, 14.09.2018
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    die Galerie wird erstmal gar nicht berechnet.
    Es ist erstmal egal ob da ein Boden oder Luft ist.

    Im zweiten Schritt darf die Galerie aber kein nutzbarer Raum sein.
    Wenn da ein Boden drin ist, so wie links und dort ein "Wohnraum" entsteht, also mit mehr als 2,30m Höhe, dann ist
    das ziemlich blöd, da sich dadurch ein neues oberstes Geschoss ergibt. So zumindest in BW.
     
  13. #13 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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    Ich glaub wir reden hier aneinander vorbei. Du redest, glaube ich, von GRZ. Ich rede von was ganz anderem. Die Berechnung von Vollgeschossigkeit. Die GRZ wird erreicht, das ist für mich uninteressant. Die Frage ist wegen diesen 2/3 (Berlin) für die 1,5 geschossige Bauweise. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Kann keine Links posten aber die Bauverordnung habe ich zitiert.
     
  14. #14 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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    Wie auf dem Bild zu sehen ist die maximale Höhe 2m, sogar 1.90m...
     
  15. #15 simon84, 14.09.2018
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    Zur Geschossfläche nicht.
    Zur Bruttogrundfläche aber schon.
     
  16. #16 simon84, 14.09.2018
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    Was macht eigentlich dein Fertighausanbieter/Architekt für sein Geld bei dir ?
    Oder bist noch einen Schritt davor.

    Jedenfalls um deine Frage zu beantworten, Balkone, Dachterrassen usw. fließen nicht in die Geschossfläche ein. Wenn es mit der BGF dann bauen ;)
    Balkon im EFH ist aber meistens eine Totgeburt.....
     
  17. #17 Leser112, 14.09.2018
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    Hallo,
    Welche Meinung hat hierzu der verantwortliche Architekt?
     
  18. #18 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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    Bin einen Schritt davor...Und ich will ja zu viele Veränderungen vermeiden...

    Das war nicht meine Frage. Es ging um die Galerie-Loft über das Zimmer. Siehe Bild von mir,.
     
  19. #19 simon84, 14.09.2018
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    Ich verstehe nicht was ein Galerie Loft bei dir ist, leider auch nicht anhand der Zeichnung.

    Es kann ein DG geben und ein 2. DG (Spitzboden).
    Wenn der Spitz bzw. das 2.DG von der Höhe/Fläche her als Aufenthaltsraum zählen ist das darunterliegende Geschoss ein Vollgeschoss.
    Ausserdem sind dann ggf. andere Brandschutzanforderungen zu berücksichtigen usw.

    Beispiel:
    Wenn im DG ein Raum eine Raumhöhe von 4 Meter hat, weil es in dem Bereich keinen Spitzboden gibt, dann hat der Raum eben auf dieser Fläche eine Höhe von 4 Metern und zählt zur DG Geschossfläche.

    Du kannst hier keine imaginäre Linie ziehen wo die Decke vom Spitz "normalerweise" wäre und das dann einfach wegrechnen :)

    Eigentlich logisch oder ?

    Wenn es daran scheitert kannst du höchstens die Decke einziehen und später wieder (illegal) ausbauen.
     
  20. #20 bauvorhaben12berlin, 14.09.2018
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    Wieso ist das schwer vorstellbar? Das ist ein Schnitt vom Haus. Raum A und ein Loft-Galerie über diesen Raum, erreicht über einen Leiter über den Raum. Der Raum verläuft vom Dach von Zimmer A (ab ca. 2.40m Höhe) bis zum First und dort endet die Galerie. Die maximale Höhe ist dann 2m beim First. So wie auf diesem Bild. Da wo die Lampen sind ist halt Leiter.
    [​IMG]

    Also, dadurch dass die maximale Höhe unter 2m ist, ist es kein Raum, kein Vollgeschoss und wird nicht in der 1,5 Geschossigkeit genommen?
     
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