Bei Regen Bodenplatte TG gegossen

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  1. Stoe

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    Hallo,

    es handelt sich um ein Neubau Mehrfamilienhaus. War gestern zufällig an der Baustelle als es stark geregnet hat. Tatsächlich waren die Mitarbeiter des GÜ die Bodenplatte der TG Einfahrt am betonieren. Ich kann mir nicht vorstellen das das so gut war. Abgedeckt wurde dann auch nichts und es hat die Nacht durchgerechnet (50mm in Summe laut Wetterdienst).

    Wegen Zugänglichkeit konnte ich nicht nah dran, jedoch meine ich schon Auswaschung gesehen zu haben.

    Einfahrt/TH ist schief und es läuft alles in den Bereich der der Schöpfgrube.

    Spezifikation vom Beton ist mir nicht bekannt. Bisher wurde nicht mit Bitumen gearbeitet daher gehe ich von WU Beton aus. Boden stark wasserdurchlässiger Kies.

    Muss ich mir große Sorgen machen?

    Sobst sieht eigentlich für mich als Laie alles gut aus. Sonstiger Beton der schon gegossen wurde sieht meiner Meinung nach gut aus.
     

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  2. SIL

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    Als Käufer / Erwerber hast du sicher einen not.KV plus BLB etc ich kann mir nicht vorstellen dass die Fläche fertig ist , in der Regel erfolgt noch eine OS Beschichtung wobei hier die gesamte Fläche im minimum gestrahlt wird , dabei stellen sich dann eventuelle Nacharbeiten heraus falls es Rissbildung gibt , was die Güte des Betons und auch der anschließenden Wände etc betrifft hilft ein Blick in die Statik .
     
  3. Stoe

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    Spezifiziert ist nur folgendes dazu:

    Die Bodenflächen der Fahrbahn und Einzelstellplätze werden mit einer tausalzbeständigen Bodenbeschichtung oder Gussasphalt gem. den Anforderungen der Werkplanung ausgeführt.
     
  4. SIL

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    Etwas unspezifisch, aber hier wird noch etwas 'aufgetragen' hier muss dann je nach Wahl der Beschichtung ein Wartungsplan vorgelegt werden der schon im KV enthalten sein muss , da hier keine weitere Angaben wie Größe der Garage, Bundesland und Nutzung , Frequentierung vorliegen empfehle ich auch in Hinblick Brandschutz/ Beleuchtung einen SV / Gutachter konsequent auch für den weiteren Ausbau zu bestellen, gerade im Hinblick Sondereigentum/ Gemeinschaft etc
     
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    Es sind 56 Stellplätzen, teilweise Duplex. Ich nehme mal an das es knapp über 1000qm sind. An der Stelle ist die Einfahrt bzw. das Ende der Rampe. Also fahren dort alle lang. Bundesland Bayern.

    Für das Gemeinschaftseigentum wird laut KV ein Gutachter bestellt.

    Um den Rest der TG mache ich mir keine Sorgen. Als Laie denke ich nur nur das Beton ja schlecht korrigiert werden kann wenn er unter Starkregen eingebracht wird.
     

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  6. SIL

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    Von wem ? Dem Errichter ? Und was habt ihr als Gemeinschaft vor? Und wie ist der derzeitige Stand - habt ihr keinen Eigenen Beauftragt?
    Gleichfalls empfehle ich jetzt schon einen FA den einige spätere Eigentümer beauftragen, ich sehe hier schon potentielle Streitigkeiten, ihr könnt auch einen SV zusammen beauftragen.
    Das kann ich so nicht beurteilen, aber hier gibt es Prüfstatiker die bei diesem BV zwingend beauftragt worden sind.
     
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    Laut KV ein unabhängiger (logisch) SV vom TÜV o.ä. bestellt. Es liegt und frei natürlich einen eigenen zu beauftragen.

    Bisher ist es mit der Gemeinschaft noch nicht soweit. Objekt ist noch in der Vermarktung und 50% ist somit noch nicht verkauft. Da die Teilung geändert wurde gibt’s noch kein Grundbuch wo wir die Miteigentümer einsehen können und der KV basiert auf einer Bürgschaft. Der Bauträger rückt aus datenschutzgründen nicht mit den andern Namen raus. Somit keine Absprachen in der Gemeinschaft möglich.
     
  8. SIL

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    Dann musst dich noch etwas gedulden,
    Es bleiben immer Parteiengutachter , diese sollten unabhängig sein , was aber oft zu wünschen übrig lässt,die Erfahrung zeigt umso eher die Beauftragung erfolgt , umso besser das Verständnis und die Aussagen des SV welche mit dem BV verbunden sind , nichts ist mühseliger als im "Endstadium' beauftragt zu werden , hier fehlen immer grundsätzliche Erkenntnisse über Ausführung etc
     
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  9. thomenec

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    Meiner laienhaften Meinung nach sieht das nicht wirklich gut aus, freigelegtes Größtkorn, davon geschwemmter Zementleim ... Es gibt Anschlussstellen an denen weiter betoniert werden soll, Fugenbleche die korrekt eingebunden sein sollen. Am Ende soll das eine wasserdichte WU Konstruktion werden und nicht durch irgendwelche Beschichtungen unvollständig abgedichtet werden.

    Deine Situation ist natürlich vertrackt, alleine kannst und willst Du sicher nicht den ganzen Bau überwachen lassen auch wenn es zumindest schon zu diesem Zeitpunkt sinnvoll wäre. Die Dir unbekannte Eigentümergemeinschaft müsste dies unabhängig veranlassen...

    Ich habe ehrlich gesagt keinen wirklichen Tipp für Dich...

    Grüße
     
  10. SIL

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    Bis jetzt sehe ich nichts bedenkliches.
    Was die Abdichtung betrifft bei TG und WU gleichwohl ein unqualifizierter Bau wenn die Kehlen und Stösse nicht zusätzlich abgedichtet werden , kein vernünftiges Planungsbüro verlässt sich hier auf 'nur Betonage' , mir ist keine TG bekannt welche selbst bei größter Sorgfalt, keine zusätzlichen Maßnahmen erhielt.
     
  11. Fabian Weber

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    Da kommt mit Sicherheit noch eine entsprechende OS-Beschichtung drauf. Wie @SIL schon schrieb wird in der Regel dafür die Oberfläche nochmal Kugelgestrahlt und dann in mehreren Lagen (Epoxi, etc.) beschichtet. Das muss schon allein wegen dem Tausalz, welches die Autos im Winter einbringen so sein. Daher sehe ich hier zunächst noch kein Problem.
     
  12. Stoe

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    Der Beton ist auf jeden Fall hart mittlerweile und wegen Auswaschung etwas rau an der Oberfläche. Diese Bänder an der Seite sind teilweise mit Beton voll, teilweise nur dieses Abziehband, aber nicht überall. Gehe mal davon aus das es etwas hektisch wurde.

    Laut laut Bodengutachten: Im Falle einer WU-Betonkonstruktion (WU-Wanne) erfolgt die Einstufung gem. WU-Richtlinie in die Beanspruchungsklasse 2 (Bodenfeuchte und an der Wand ablaufendes Wasser).

    Danke jedenfalls für die Hilfe! Ich warte dann jetzt mal ab was sich ergibt.
     

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  13. #13 SIL, 15.09.2024 um 15:39 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 15.09.2024 um 16:55 Uhr
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    Es gibt hier Streckmetall und was du als Abziehband bezeichnest , dies sind deine Fugendichtbänder , das wird entfernt und ggf erfolgt eine mechanische Säuberung.

    Du könntest einmal Fotos von sämtlichen Stößen und Ecken der Fugenbleche erstellen, insofern der BT keine Einwände gegen das betreten etc hat.
    Was die Teilung betrifft so kennen wir den KV nicht , als Grundsätze gelten aber :
    Ist die Teilung im Grundbuch vollzogen und demnach die Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden, kann die Teilungserklärung nur noch mit – notariell beurkundeter – Zustimmung aller werdenden Wohnungseigentümer geändert werden. Regelmäßig erteilt der Erwerber dem Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag eine Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung.
    Etc
    Eine Änderung des Sondereigentums oder Gemeinschaftseigentum bedarf immer der Protokollierung.
     
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