Befreiung/Ausnahme Überschreitung GRZII

Diskutiere Befreiung/Ausnahme Überschreitung GRZII im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Durch einen neuen Bauantrag für eine Markise mit Gestell wurde festgestellt, dass wir die GRZ überschreiten. Wir wohnen im Neubaugebiet,...

  1. #1 Ohlsenj, 08.09.2024
    Ohlsenj

    Ohlsenj

    Dabei seit:
    08.09.2024
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo!

    Durch einen neuen Bauantrag für eine Markise mit Gestell wurde festgestellt, dass wir die GRZ überschreiten.

    Wir wohnen im Neubaugebiet, dass es seit 2013 gibt.
    Die festgelegte GRZ ist 0,25 beziehungsweise durch die Überschreitung mit 50% durch Nebenanlagen 0,375.

    Unsere GRZ I ist bei 0,22 (da ist alles okay)

    Unsere GRZ II ist jedoch bei 0,43. Das ist natürlich zuviel.

    Wir haben ein Dreiecksgrundstück, so dass wir unser Haus auf den hinteren Teil des Grundstücks bauen mussten. Süd West Ausrichtung ist quasi die Dreiecksspitze. So haben wir Garten und Auffahrt vorm Haus zur Straße liegenden. Dem zu Folge haben wir nun eine lange Auffahrt, die zum Teil versiegelt ist. Hätten wir hier weniger versiegelt oder den Carport an die Straße gebaut und nicht hinten neben das Haus (was halt praktikabeler ist ), würden wir die GRZ II einhalten.
    Wir würden ungerne versiegelte Fläche hoch nehmen.
    Aus dem Grund wollen nun einen Befreiungsantrag stellen, der dann durch die Gemeindevertretung entschieden wird.

    Kann mir jemand bei der Formulierung helfen? Ich komme damit nicht zurecht... habe mich schon "tot" gegoogelt ;).

    Vielen Dank und viele Grüße
    Jenny
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja, derjenige, der die damalige Berechnung eingereicht hat.
    Das kann auch nicht funktionieren, weil ein Befreiungsantrag sehr individuell ist. Vermutlich wird auch das Forum nicht helfen können, weil für einen solchen Antrag eine aufwendige Grundlagenermittlung notwendig ist und darauf aufbauend eine überzeugende Argumentation formuliert werden muss.
    Das kann ich verstehen, halte es aber für nahezu ausgeschlossen, dass sich das vermeiden lässt. Aktuell liefert die Sachverhaltsdarstellung nur Argumente für den Rückbau.
     
Thema:

Befreiung/Ausnahme Überschreitung GRZII

Die Seite wird geladen...

Befreiung/Ausnahme Überschreitung GRZII - Ähnliche Themen

  1. Einfriedung - geschlossener Sockel - Kriechtiere - Befreiung

    Einfriedung - geschlossener Sockel - Kriechtiere - Befreiung: Hallo Zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen, da bei uns keine geschlossenen Sockel gebaut werden dürfen, wie man eine Befreiung/Abweichung...
  2. Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan möglich?

    Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan möglich?: Wir möchten unsere Bestandsgebäude mit einem Kniestock und einem neuen Dach ausbauen. Leider hat das Gebäude jetzt schon die maximal mögliche...
  3. Befreiung oder isolierte Befreiung

    Befreiung oder isolierte Befreiung: Ich habe eine bestehende Garage diese liegt in einem B-Plan gebiet. Leider ist Sie marode sodass ich Sie sanieren müsste oder neu bauen. Gerne...
  4. Grundstückskauf von Gemeinde - Befreiung von B-Plan

    Grundstückskauf von Gemeinde - Befreiung von B-Plan: Hallo, wir haben ein Grundstück von der Gemeinde in Aussicht. Der B-Plan (ca. 25 Jahre alt) sieht noch ein 1,5 stöckiges EFH vor. Verkauft wird es...
  5. B_Plan Ohne Textliche Festsetzungen! Thema Befreiung

    B_Plan Ohne Textliche Festsetzungen! Thema Befreiung: An alle Stadtplaner hier. Selbst Stadtplanerin. Wie geht Ihr um wenn man keine Begründung hat und keine Textliche Festsetzung (Textteil B). Es ist...