Beamtendeutsch - bitte um Übersetzung

Diskutiere Beamtendeutsch - bitte um Übersetzung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe einen Windfang und direkt daneben meine Einfahrt. Jetzt möchte ich das Dach des Windfangs über die Einfahrt ziehen und ein...

  1. #1 mazepan, 12.05.2009
    mazepan

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    Hallo,

    ich habe einen Windfang und direkt daneben meine Einfahrt.

    Jetzt möchte ich das Dach des Windfangs über die Einfahrt ziehen und ein carport damit gewinnen. (Siehe Link)

    Jetzt habe ich mir den §50 der Landesbauordnung BW angeschaut und bin auch nicht schlauer daraus geworden.

    Ist das Jetzt verfahrensfrei oder muß es nur zur Kenntnisnahme oder brauche ich eine Baugenehmigung.

    Vielen Dank.
     
  2. Baumal

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  3. #3 Der Bauberater, 12.05.2009
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    Hallole mazepan,
    § 50 Anhang Nr. 1
    Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten ... im Innenbereich bis 40 cbm Brutto Rauminhalt.
    Berechne den umbauten Raum (Außenmaße) des Carports. Wenn dieser unter 40 cbm liegt, dann kann das "Gebäude" verfahrensfrei sein.
    ABER ACHTUNG:
    B-Plan beachten!! Vielleicht sagt der etwas aus, was zusätzlich zu beachten ist oder eine Befreiung erfordert.
     
  4. #4 Thomas B, 12.05.2009
    Thomas B

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    Ist das so??????

    Wenn ich es richtig verstanden habe soll der WiFa (das dach!) quasi verlängert werden und somit ein Carport entstehen. Dann müßte -nach meiner Auffassung- der WiFa in die Kubatur mit einbezogen werden. Man kann doch nicht einen Baukörper in immer kleinere Einzelteile zerrechnen, bis eine verfahrensfreie Kubatur entsteht.

    Thomas
     
  5. Baumal

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    seh ich auch so. streng genommen ist es eine erweiterung
    des bestehenden WiFa`s.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - da kann man sicher ne Doktorarbeit drüber schreiben, ob der WiFa mitzählt oder nicht.
    Das wäre so, als wenn die Garagenprivilegierung des § 19 BauNVO nur für freistehende Garagen gälte, angebaute aber wie im Hause integrierte behandelt würden.
     
  7. #7 Der Bauberater, 12.05.2009
    Zuletzt bearbeitet: 12.05.2009
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    Ich gehe mal davon aus, dass der WiFa genehmigt und gebaut ist! Somit betrachte ich den Carport als eigenständige Anlage :D
    Klar, wenn Korinthos-kakis von der Baubehörde kommt und Haare spaltet, dann kanns es eng werden. Aber grundsaätzlich ist der Carport (mit oder ohne WiFa) genehmigungsfähig, deshalb wird sich ein Bauaufseher oder Kontrolleur keine Schreibarbeit ins Haus holen, weil er es vier Wochen später sowieso genehmigen müsste :biggthumpup:
     
  8. #8 mazepan, 12.05.2009
    mazepan

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    Vielen Dank für die Antworten.

    Der Windfang steht bereits seit ca. 40 Jahren.

    Um ganz sicher zu gehen, werde ich mich wohl mal örtlich kundig machen. Der Preisunterschied zwischen Kenntnisnahme (~130€) und Bauantrag (5 Promille, mind. 150€) kann man ja vernachlässigen.
     
Thema: Beamtendeutsch - bitte um Übersetzung
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