Baugenehmigung für gleiches Grundstück, nur andere Seite nutzen?

Diskutiere Baugenehmigung für gleiches Grundstück, nur andere Seite nutzen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich trete an euch mit einer etwas ungewöhnlichen Frage an euch heran. Und zwar haben wir drei Grundstücke, wovon zwei verkauft sind....

  1. #1 EggiMeggi, 22.04.2020
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    Hallo,

    ich trete an euch mit einer etwas ungewöhnlichen Frage an euch heran.

    Und zwar haben wir drei Grundstücke, wovon zwei verkauft sind.
    Noch ist nichts gebaut, das Geld ist auch noch nicht auf unserem Konto eingegangen (Frist ist noch ok).

    Die Situation ist nun folgende:

    Ein großes Grundstück wurde in 3 gleich große Teile geteilt (A, B, C).
    Grundstück A liegt von der Straße aus gesehen links, Grundstück C rechts von B.
    Es ist quasi eine große Wiese, und alle 3 Grundstücke sind auch als Bauland ausgewiesen, unterstehen denselbem Bebauungsplan und sind in Form und Größe identisch. Grundstück C soll eigentlich zeitnah eh auch veräußert werden.

    Nun kamen die Käufer und ich nochmal ins Gespräch und wir haben einvernehmlich festgestellt, dass es nun doch sinnvoller wäre, wenn die Käufer anstatt Grundstück A das Grundstück C gekauft hätten. Grundstück B haben die Käufer auch gekauft, also würde sich quasi nur die Seite von links nach rechts wechseln. Ich hoffe, das ist verständlich. Es ist alles auch ein Flurgrundstück.

    Die Kaufverträge sind bereits unterschrieben und eine Baugenehmigung liegt meines Wissens auch schon vor, aber eben für Grundstück A.

    Ist es möglich, diese Baugenehmigung, da ja alles identisch ist, quasi auf Grundstück C möglichst unbürokratisch übertragen zu lassen? Oder muss nochmal alles ewig lange geprüft werden?

    Vielen Dank schon mal,

    EggiMeggi
     
  2. #2 simon84, 22.04.2020
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    Erstmal muss der Kauf vom "Falschen" Grundstück rückgängig gemacht werden und das neue Grundstück gekauft werden. Das heisst wieder Notar etc.

    Falls damals eine Baugenehmigung nötig war (Ihr schreibt ja Bebauungsplan, doch nicht vielleicht eine Bauanzeige oder vereinfachtes Verfahren?), dann ist diese für das neue Grundstück wieder nötig und auch die Gebühren fallen wieder an.

    Vermutlich wird die Genehmigung dann aber schneller gehen, dazu müsste der Käufer mit der zuständigen Behörde sprechen und den Fall schildern.

    Eine "Übertragung" in dem Sinne ist nicht möglich.
     
  3. #3 msfox30, 22.04.2020
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    Sehe ich als Laie auch so. Für die Baugenehmigung werden ja auch aus der Liegenschaft die Nachbarn aufgelistet. Auch stimmt der Lageplan vom Haus selbst nicht. Ggf. müssen Abstandfläche neu bewertet werden.
    Die Gebühren beim Amt werden ja nicht nach Aufwand berechnet, sondern nach Wert des Hauses. Anderes Haus auf neuem Grundstück heißt also auch x-% an die Stadt abdrücken - so es die Gebührenordnung verlangt. Und der Archi, den du für den Antrag brauchst, rechnet auch nach HOAI ab.
     
  4. #4 simon84, 22.04.2020
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    Wobei ich in dem Fall schon hoffe, dass der Architekt für den neuen Bauantrag eine "Pauschale" ansetzt, wenn sich wirklich sonst nichts ändert (Außenanlagen, Garage, Dach, Entwässerung und Hausanschlüsse etc.)

    Aber nochmal. Bebauungsplan und doch Bauantrag ? Details bitte
     
  5. #5 Fabian Weber, 22.04.2020
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    Wie sieht das denn dann mit der Grunderwerbsteuer aus?
     
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