Baugenehmigung für Feuertreppe erforderlich ?

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    Hallo Forum. Hier eine Kurzbeschreibung meines Anliegens:
    Es handelt sich um einen Gastronomiebetrieb im 1. OG. Dem ist ein Anbau mit Flachdach angebaut, auf das vom Gasrtonomiebtetrieb her, eine Ausgangstür auf des Flachdach führt.
    Nun soll von diesem Flachdach-Anbau, eine Feuertreppe nach unten angebaut werden, um im Brandfall einen zweiten Rettungsweg zu haben.
    Geschoßhöhe, den die Leiter überwinden müßte wäre ca. 2,80-3 Meter, zwischen Erdboden und Flachdach.
    Das ganze ist in NRW.
    Gibt es eine Möglichkeit, das ohne aufwendige Baugenehmigung zu machen ?
    Es gibt ja diverse Angebote (neu und gebrauchte) Stahl-Außentreppen, die man dafür verwenden könnte.
    Würde es einen Unterschied hinsichtlich einer evtl. erforderlichen Baugenehmigung machen, wenn die Außentreppe portabel wäre bzw. nicht direkt mit dem Gebäude fest verbunden, sondern nur unmittelbar fest dran gestellt bzw. sogar portabel auf Rädern stehen würde ?
    Dakie schonmal im voraus, für eventuelle Antworten.
     
  2. #2 matschie, 21.07.2020
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    Woher kommt denn diese Anforderung?
    Eigener Wunsch?
     
  3. JHBD

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    Zunächst mal ist es mein eigener Wunsch.
    Hintergrund ist allerdings, daß vor Jahrzehnten, als das Gebäude zur Gaststätte umgebaut wurde, diese Außentreppe mit in der Planung gewesen ist. Von einem späteren Inhaber wurde die Außentreppe dann aus mir unbekannten Grund, entfernt. Anschließend folgten einige Jahre Unterbrechnung des Gewerbes und nun soll es wieder aktiviert werden, wobei vermutlich auffallen wird, daß die Treppe nicht mehr vorhanden ist. Um dem vorzubeugen, soll wieder eine solche Treppe installiert werden.
    Natürlich auch zur Sicherheit im Fall des Falles.....
     
  4. #4 simon84, 21.07.2020
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    Und warum solltest du für eine Wiederherrichtung einer bereits genehmigten treppen einen neuen Bauantrag brauchen? Bau doch einfach so wie geplant

    man kann es sich ja auch selber schwierig machen
     
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  5. #5 JHBD, 22.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.07.2020
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    Einerseits müßte vermutlich, eine nach Entfernung wieder neu errichtete Außentreppe, auch wieder neu abgenommen werden ?
    Andererseits habe ich mir inzwischen eine gebrauchte Außentreppe besorgt, die ich gern aufstellen würde, als Ersatz für die entfernte.
    Allerdings war die ursprüngliche eine "Wangentreppe" und jene die ich nun besorgt habe, ist eine wesentlich besser aussehende, aber mindestens genauso stabile Außentreppe mit einem zentralen Träger in Stufenmitte (weiß jetzt den Fachaudruck dafür, leider nicht).
    Ich würde diese neue Treppe gern ohne jedwede "Formalitäten", legal aufstellen.

    Meine Theorie dafür wäre folgende: Handelt es sich dabei überhaupt um ein antragspflichtiges "Bauwerk", wenn es nicht direkt mit dem Gebäude verbunden ist, bzw. wenn es sogar ggf. auf Räder (also portabel) plaziert wird ?

    Eine weitere Möglichkeit, die ich favorisieren würde wäre, die Außentreppe auf zwei Betonsockeln (vorn und hinten) fest zu verschrauben, ohne daß eine unmittelbare Verbindung zum Gebäude besteht.
     
  6. #6 simon84, 22.07.2020
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    Ist die Treppe denn breiter oder länger als die alte ? Verletzt du irgendwelche Abstandsflächen nun oder mehr als zuvor mit der eigentlich vorgesehenen Treppe ?

    Wenn die Treppe sonst alle Vorschriften erfüllt würd ich die einfach hinmachen . Dann würde eben die alte mal ersetzt ...

    wo kein Kläger...
     
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    Die neue Treppe hat in etwa dieselbe Länge. Muß sie ja auch da sie an selbe Stelle soll, wo die alte stand.
    Es werden auch keinerlei Abstandsflächen verletzt.
    Lediglich die ca. 9 Stufen der neuen Treppe sind nur 80 cm breit, wobei die alte 100 cm breit war.
    Hier könnte ich allerdings an jeder Stufe rechts und links 10 cm Gitterrost anschweisen. Dann wäre auch die Stufenbreite mit der alten, identisch, wobei die leicht schmaleren, neuen Stufen, vermutlich nicht mal auffallen würden.
     
  8. #8 simon84, 22.07.2020
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    Wenn die Treppe als Rettungsweg zählt bzw. notwendig ist, dann sehe ich hier eher das Problem mit der Breite und Form ansich als baurechtlich (Abstandsflächen, Verfahren etc.)

    Je nach Form/Zugang muss die Treppe vermutlich eher 1,20m breit sein, ggf. sogar ein Plateau haben damit Rettungskräfte mit Bahre/Trage zurechtkommen usw.
    Auch die Rutschhemmung der Stufen, ggf. sogar Überdachung und und und.

    Ob angschweisste Stufenvebreiterungen durchgehen, falls fachmännisch gemacht vermutlich schon.

    Das müsstest du in deiner LBO nachschauen oder ggf. auch mal die Feuerwehr vor Ort fragen, hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen.
     
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    Bei der Genehmigung/Planung der ehemals installierten Treppe aus den 60er Jahren (mit 1 qm Plateau, das man hier auch noch anbringen könnte), mußte die Stufenbreite 1 Meter betragen. Es war keine Überdachung oder zusätzliche Rutschhemmung, vorgesehen. Lediglich ein Geländer.

    Mein Gedankengang hierzu war einfach der, ob man quasi wie oben schon angemerkt wurde, im Rahmen einer "Erneuerung" der alten Treppe, hier nun eine solche anbringen könnte, zu der man keine weiteren Förmlichkeiten beachten müßte, da sie eben von der Bauart etwas anders ist, als die ursprüngliche und ich diese neue eben schon realtiv günstig, gebraucht erwerben konnte.
    Also z.B. daß durch die Art der Anbringung (nicht fest mit dem Gebäude verbunden, oder bzw. und zusätzlich portabel auf symbolischen Rollen montiert, oder aber was ich favorisieren würde, auf einem Betonsockel verschraubt und damit auch portabel) überhaupt kein "Bauwerk" in dem Sinne vorliegt, für das man eine Baugenehmigung beantragen müßte und trotzdem die Anforderung an eine Brandschutztreppe, erfüllt wären.
     
  10. #10 simon84, 23.07.2020
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    Naja halb schwanger gibts nicht.

    Ich weiß nicht was du immer mit deinem Bauantrag hast? Da schaust du einfach in deine LBO, ermittelst deine Gebäudeklasse und schaust welches Verfahren nötig ist.
    Bei 1 und 2 in der Regel nichts nötig bei Änderungen.


    Die Treppe auf rollen oder sonstwas vergiss auch ganz schnell.

    es gibt 2 Möglichkeiten:

    1. du baust deine vorhandene Treppe so hin wie damals geplant, also mit 1m und Plateau und behauptest die steht schon immer so wie laut Plan. Natürlich ist das nicht die Wahrheit . Wenn dir wer drauf kommt gibts Ärger

    2. da du JETZT baust/veränderst gibt es keinen Bestandschutz, Dh sie neue Treppe muss den AKTUELLEN Vorschriften entsprechen.
    Somit musst du ggf. eine andere Treppe hin bauen und ggf noch weitere Anforderungen erfüllen

    das alles hat in erster Linie aber mit der Treppe selbst zu tun und nicht mit einer „Baugenehmigung“

    idealerweise kontaktierst du dazu einen Architekten vor Ort dem alle Unterlagen vorliegen
     
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    Den Kontrolleur vom Gewerbeamt interessiert nur die Beschaffenheit des Fluchtweges - nicht, ob der eine Baugenehmigung hat. Eine rollbare Treppe wäre für den ggf. ein "fliegendes Bauwerk" (was aus Sicht des Bauamtskollegen eine Genehmigung bzw. eine Abnahme) und natürlich im Ernstfall sicher arretierte Bremsen bräuchte. Eine bestimmte Maximalzahl von Gästen wäre auch dadurch gewährleistbar, für jeden auf der Terrasse aufgestellten Tisch im Lokal einen abzubauen (ich tue jetzt hypothetisch ´mal so, als wäre der Puff ein Restaurant, *LOL*).
     
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  12. JHBD

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    Fast nicht zu glauben, was hinter so einer popeligen Rettungstreppe, für "Fallstricke" lauern können.
    Übrigens wie hier, bei einer Wiederinbetriebnahme der unterbrochenen gewerblichen Tätigkeit, dürfte nicht nur das Gewerbeamt sondern wohl auch das Bauamt, einen Blick drauf werfen.
    Ich werde mich jetzt einfach mal etwas in die Gesetzestexte einlesen, um auszumachen, was man einfach so hinstellen darf ohne jede Erlaubnis bzw. Antrag und was nicht geht bzw. wo die Grenzen sind.
     
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