Baugenehmigung erteilt mit Auflagen

Diskutiere Baugenehmigung erteilt mit Auflagen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, es geht um folgendes Ereignis. Ich habe im Frühjahr 2023 einen Bauantrag für einen Vorstellbalkon mit vier stützen beantragt....

  1. #1 Michael68, 29.01.2024
    Michael68

    Michael68

    Dabei seit:
    29.01.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Hallo zusammen, es geht um folgendes Ereignis. Ich habe im Frühjahr 2023 einen Bauantrag für einen Vorstellbalkon mit vier stützen beantragt. (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)Paragraph 64 lbo. Unser Haus ist ein Mittelreihenhaus. 5600mm breit. Die Balkonfläche beträgt 4,0mx2,5m.. Der Nachbar links neben uns hat einen Anbau über die komplette Breite und ca 3m Tiefe. Den Balkon habe ich geplant, dass er direkt links am Anbau des Nachbarn anschließt . So habe ich es mit dem Schlosser und Trageplaner besprochen und mit einer Zeichnung und allen anderen Unterlagen beim Bauamt eingereicht. eingereicht. Ich bekam nach einiger Zeit die Genehmigung mit Nachträgen. Diese habe ganz ehrlich nicht wahrgenommen ohne Absicht. Ich habe auf den Seiten überall den Stempel mit Genehmigt gelesen und habe das kleine geschriebene überlesen. Ich habe den bauantrag meinem Schlosser zugeschickt und ihn beauftragt den Balkon zu fertigen. Der Balkon wurde am 19.01.24 geliefert und montiert. Mein Nachbar auf der linken Seite mit dem Anbau hat am 19. 01 zu den Arbeiter gesagt, der wurde aber nah an seine Wand gestellt. Am 23.01.24 bekam ich eine Email vom Bauamt. Ich hätte den Balkon fertiggestellt ohne Baubeginnanzeige, ohne Standsicherheitsnachweis und die Grundrissfläche des Bauteils muß auch noch vermessen werden. Ich hätte zwei Monate Zeit zum Nachtrag. Soweit so gut, ich weiß das ich ein Fehler gemacht habe. Ich bin jetzt total verunsichert. Ich habe den Sacharbeiter daraufhin angerufen um ein paar Dinge zu besprechen. Er war ganz zugänglich hat aber gemeint wichtig wären die Abstände zur Nachbarschaft. Reihenhaus 5,60mm Balkon 4,0m??? DIE Bemaßung mit Zeichnung war im Katasterplan eingetragen und wurde abgestempelt und bestätigt. Ich mache mir jetzt sorgen ob ich den Balkon zurück bauen muss. Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder einen Rat geben.
     
  2. #2 Fabian Weber, 30.01.2024
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.101
    Zustimmungen:
    5.837
    Jetzt musst Du halt erstmal die Nachweise liefern.

    Daran kommst Du eh nicht drumherum.

    Wer hat denn den Bauantrag gestellt?
     
    Michael68 gefällt das.
  3. #3 Michael68, 30.01.2024
    Michael68

    Michael68

    Dabei seit:
    29.01.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Den Bauantrag habe ich selbst gestellt. Ich war einmal beim bauamt und wurde unterstützt.
     
  4. #4 JohnBirlo, 30.01.2024
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.227
    Zustimmungen:
    459
    Versteh aktuell das Problem noch nicht konkret. Geht es dir darum die Nachweise noch nicht eingereicht zu haben oder hat das Bauamt in deinen Plänen was geändert, bevor sie dir die zurückgeschickt haben oder hättest du zwingend 4m Abstand einhalten sollen?
     
  5. #5 Michael68, 30.01.2024
    Michael68

    Michael68

    Dabei seit:
    29.01.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Es wurde vom Bauamt nichts geändert, das Bauteil wurde wie genehmigt gebaut. Meine Sorgen sind nun , dass der Sachbearbeiter mir am Telefon mitgeteilt hat, wichtig ist das die Maße des Balkons und der Abstand zum Nachbarn eingehalten wurde. Es geht um ein Mittelreihenhaus von einer Breite von 5,6m und der Balkon nimmt davon 4,0m ein. Da ist nichts mit Abstand. Aber das wurde dem Bauamt auch so vorgelegt. Da wurde nichts moniert. Wenn mir gesagt worden wäre, klären Sie das bitte mit dem Nachbarn ab, dann hätte ich das versucht. Jetzt ist es aber erstmal zu spät. Ich beantrage einen bauantrag damit alles rechtens ist, ich habe da bisher keine Erfahrung gehabt. Vielleicht mach ich mir auch um nix gedanken. Ich wundere mich eben nur, dass drei Tage nach der Montage Stellung , die Baubehörde schon auf der matte steht.
     
  6. #6 nordanney, 30.01.2024
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.780
    Zustimmungen:
    2.607
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Dann gibt es doch auch kein Problem, oder verstehe ich etwas falsch?
    Hast Du jetzt gebaut wie genehmigt oder nicht? Wenn ja, kannst Du dem Sachbearbeiter doch ganz einfach dokumentieren, dass alles wie genehmigt gebaut wurde.

    Ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, was Du eigentlich hier hören möchtest bzw. was Deine Frage ist?!
     
  7. #7 Michael68, 30.01.2024
    Michael68

    Michael68

    Dabei seit:
    29.01.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Ich habe so gebaut wie es vorläufig genehmigt wurde. Die drei Punkte die ich im Nachgang angehen muss, habe ich oben schon erläutert. Mich wundert , dass jetzt nach dem Abstand zum Nachbarn gefragt wurde. Das war bisher kein Bestandteil des Bauantrags. Ich muß nun den Nachweis einreichen , dass die Ausführung gemäß der baulichen Anlage erfolgt ist. Dafür muß ich ein Vermessungsingenieurburo beauftragen. Die haben gestern am Telefon auch direkt nach dem Abstand gefragt. Ich entwickelte schon eine Paranoia
     
  8. #8 Fred Astair, 30.01.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.002
    Zustimmungen:
    5.988
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Aber lesen kannst Du schon?
    Was stand denn nun in den von Dir ignorierten Nachträgen? Vielleicht stellst Du die erstmal hier ein, bevor Du weiter Deine Paranoia pflegst.
     
  9. #9 simon84, 30.01.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.409
    Zustimmungen:
    6.421
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Jetzt machst du erstmal das was fehlt
    Standsicherheitsnachweis, frag den Metaller der hat immer Statiker an der Hand wenn nötig
    Und die Bauanzeige füllst du aus
    Das mit der qm Berechnung / Kontrolle frag nach was sie da genau wollen WoFlV oder DIN 277 und nur für Balkon oder für die ganze Wohnung
     
    Michael68 gefällt das.
  10. #10 hanghaus2000, 30.01.2024
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.364
    Zustimmungen:
    533
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Stell doch mal den Text der Nachtraege hier ein. Ich verstehe nicht was gemeint ist. :confused:
     
  11. #11 Kriminelle, 30.01.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.117
    Zustimmungen:
    1.588
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Ich leider auch nicht. Du gehst leider überhaupt nicht auf das klein geschriebene ein.
    sodass wir nicht wissen, was das Bauamt jetzt von Dir will.
    Mich irritiert zudem, dass Du ja zu einem Mitarbeiter Kontakt hattest und ihn hättest fragen können.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  12. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Im Threadtitel steht "mit Auflagen", was mehr Sinn ergibt, da ein Nachtrag von Dir zu stellen ist, sei es auf Veranlassung der Bauaufsicht oder wegen eigener Änderungswünsche.
    Ich auch nicht, obwohl ich die Absicht dazu hatte ;).
    Ich vermute aber, dass es weder Nachträge noch Auflagen gibt, sondern nur die üblichen Hinweise, wie weiter zu verfahren ist.
    Naja, irgendwo müssen die 5,60m-4,00m=1,60m ja geblieben sein, wenn nicht zum linken Nachbarn, dann wohl zum rechten. Ist aber egal, denn wichtig ist nur, dass ein Abstand nicht negativ geworden ist, Du bzw. der Arbeiter also nicht überbaut hat.
    Ja, so stellt sich mir die Situation im Moment dar.
    Ich wundere mich nicht. Meine Glaskugel sagt, der Nachbar hat beim Bauamt angerufen und dort wunderte man sich über die fehlenden Unterlagen, die dann unverzüglich nachgefordert wurden.
    Außer bei Tesla in Brandenburg sind mir vorläufige Genehmigungen noch nicht untergekommen.
    Nach bisheriger Schilderung hat doch niemend nach dem Abstand gefragt, sondern nur auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass dieser mit den Angaben im Bauantrag übereinstimmen muss.
    steht im Widerspruch zu
    So ist das. Wenn das Bundesland bekannt wäre, könnte ich Dir den Paragrafen nennen, z.B. §16 VermKatG NRW.
    Das ist insofern von Interesse, da eine grenznahe Bebauung eventuell eine Grenzuntersuchung erfordert, weswegen eine großzügigere Zeitspanne eingeplant werden muss.
    Falsches Forum :D.
     
    hanghaus2000, Michael68, Oehmi und einer weiteren Person gefällt das.
  13. #13 Michael68, 30.01.2024
    Michael68

    Michael68

    Dabei seit:
    29.01.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Das Dokument stell ich morgenfrüh rein.
     
  14. #14 Michael68, 30.01.2024
    Michael68

    Michael68

    Dabei seit:
    29.01.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Beim Bundesland handelt es sich um das Saarland
     
    hanghaus2000 gefällt das.
Thema:

Baugenehmigung erteilt mit Auflagen

Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung erteilt mit Auflagen - Ähnliche Themen

  1. Welche Arbeiten darf ich beginnen, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde

    Welche Arbeiten darf ich beginnen, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde: Hallo Zusammen, wir haben ein Haus gekauft, in dem ein Gebäudeteil vorher nicht als Wohnfläche genutzt wurde. Gemäß Vorbescheid muss für...
  2. Baugenehmigung erteilt trotz falscher Windzone

    Baugenehmigung erteilt trotz falscher Windzone: Moin, Moin, lieber Leser; gut das es keine dummen Fragen gibt; darum komme ich jetzt hier mit meiner :yikes Als Kaufmann hielt ich es für...
  3. Baugenehmigung erteilt - bekommen wir trotzdem Probleme mit der Höhe der Grenzgarage

    Baugenehmigung erteilt - bekommen wir trotzdem Probleme mit der Höhe der Grenzgarage: Hallo, wir beschäftigen uns gerade mit einem etwas kniffligen Problem. Wir mussten aufgrund einer Überschreitung der GRZ eine...
  4. Baugenehmigung noch nicht erteilt - Fertigstellung verzögert sich

    Baugenehmigung noch nicht erteilt - Fertigstellung verzögert sich: Hallo zusammen, im Betreff steht ja schon das Problem. Wir haben uns ein Reihenmittelhaus gekauft, dazu den Notarvertrag unterschrieben, in...
  5. Kamineinbau nach erteilter Baugenehmigung

    Kamineinbau nach erteilter Baugenehmigung: Hallo zusammen, wir werden in NRW eine DHH (kw-60) bauen. Die Baugenehmigung liegt vor. Nun ist laut Planung doch noch Geld über und wir...