Baugenehmigung auf einen Feld

Diskutiere Baugenehmigung auf einen Feld im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Erstmal zur Sachlage Am Ortsrand haben vor 30 Jahren meine Schwiegereltern ein Einfamilienhaus gebaut an ihr Grundstück grenzt ein Feld...

  1. #1 Stauber, 14.04.2021
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    Hallo,

    Erstmal zur Sachlage
    Am Ortsrand haben vor 30 Jahren meine Schwiegereltern ein Einfamilienhaus gebaut an ihr Grundstück grenzt ein Feld das auch der Familie gehört.

    Wir haben jetzt beim Landratsamt schon angefragt wegen einer Baugenehmigung auf diesen Feld als Antwort kam folgendes

    Nach Rücksprache mit dem Landratsamt müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass das Landratsamt an dieser Stelle keine Genehmigungsfähigkeit für ein Einfamilienwohnhaushaus sieht. Es handelt sich hierbei um Flächen der Landwirtschaft, die auch dieser und privilegierten Vorhaben vorbehalten sind. Die an einem Baugenehmigungsverfahren zu beteiligenden Fachstellen werden hierfür Ihre Zustimmung nicht erteilen. Auch seitens der Stadt ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich negativ zu beurteilen und ist eine Erschließung eher schwierig in Aussicht zu stellen.


    Gibt es eine Möglichkeit dies zum umgehen das man eine Genehmigung bekommen kann?

    Bzw wäre es möglich das Grundstück der Schwiegereltern zu erweitern und dann eine Baugenehmigung auf den Grundstück der Eltern zu bekommen?
     
  2. #2 Jo Bauherr, 14.04.2021
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  3. #3 Stauber, 14.04.2021
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    Diesen Paragraphen habe ich schonmal durchgelesen im Absatz 2 steht:

    Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

    Erschließung ist möglich ist ja neben den Schwiegereltern und öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt denke ich

    Bitte verbessert mich wenn ich falsch liege
     
  4. #4 Jo Bauherr, 14.04.2021
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    Lobbygruppe finden.
    Kommunalpolitik machen.

    Viel Erfolg!
     
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  5. #5 JohnBirlo, 14.04.2021
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    Zeig mal nen Lageplan. Ist denn auf dem Grundstück der Eltern noch Platz? Ihr könntet halt dieses landwirtschaftliche Grundstück als Garten nutzen
     
  6. #6 Stauber, 14.04.2021
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    Nr11 ist das der Schwiegereltern links daneben beginnt dann das Feld.
    Auf den Grund der Schwiegereltern ist leider nicht ausreichend Platz.
    Wäre es den möglich das Grundstück zu erweitern und danach eine Baugenehmigung auf den Grundstück zu bekommen?
     

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  7. #7 JohnBirlo, 14.04.2021
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    überall was rosa ist, darf man bauen. Alles was gelb ist, darfst du nicht bauen. Wenn du jetzt deine Grundstückgrenzen änderst, ändert das nichts an der Farbe.

    Was du brauchst ist entweder eine Ausnahmegenehmigung oder eine Umwidmung der Fläche. Ein kompliziertes Verfahren. Ansprechpartner in Hessen wär deine Gemeinde, in Bayern weiß ich es nicht. Ruf doch mal bei deiner Gemeinde an und schilder denen dein Problem. Wenn das eine kleine Gemeinde ist haben die ja oft interesse an jungen Familien.....
     
  8. Dimeto

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    Dann hast Du Absatz 3 nicht gelesen:
    (3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
    1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht,

    Die zitierte Antwort lässt das zumindest vermuten, eventuell auch das:
    2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,
    und das:
    4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
    und das
    6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt
    Nein.
    Bis Ende 2019 hättest Du eine winzige Chance gehabt, da das BauGB die Aufstellung von Bebauungsplänen erheblich erleichtert hatte. Jetzt musst Du schon Landwirt werden.
    Nein. Die Farben stellen die im Liegenschaftskataster erfasste tatsächliche Nutzung dar und nicht die geplante. Sie haben daher keinerlei planungsrechtliche Bedeutung. Regelmäßig endet der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (§34 BauGB) an der Außenwand des letzten Gebäudes, es sei denn, die Gemeinde hat eine Satzung (Innenbereichs-, Abrundungs-, Ergänzungssatzung,...) erlassen.
     
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  9. #9 JohnBirlo, 15.04.2021
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    Das stimmt definitiv nicht. Wenn ich bei mir in der Stadt das Liegenschaftskataster anschaue sind alle Baulücken auch rosa eingezeichnet. Nach deiner Logik müssten sie ja dann gelb sein
     
  10. BaUT

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    Wieso? Erfolgt bei euch in den Baulücken landwirtschaftliche Nutzung (gelb)? Oder handelt es sich da doch nur um momentan ungenutztes Bauland (grau)?
     
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  11. Dimeto

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    Willst Du allen Ernstes mit einem Vermesser über die Signaturen der Liegenschaftskarte streiten?
    Ja, die Nutzugsart heißt "Wohnbaufläche", oft übergeleitet aus der im früheren Nutzungsartenkatalog treffenderen Bezeichnung "Gebäude- und Freifläche". Sie sagt nichts darüber aus, ob die Fläche bebaut ist. Im Übrigen ist dies lediglich die Klassifizierung des Vermessers, der zuletzt vor Ort eine Fortführungsvermessung durchgeführt hat, in seltenen Fällen nochmal anhand des Luftbildes vom Katasteramt überprüft und aktualisiert.
     
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  12. #12 Stauber, 15.04.2021
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    OK vielen Dank für die zahlreichen antworten dann begrab ich das Vorhaben nun.
     
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