Bauaufsicht bemängelt Stellplatzbreite in Garage und des Nachbarparkplatzes

Diskutiere Bauaufsicht bemängelt Stellplatzbreite in Garage und des Nachbarparkplatzes im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, wir haben in Hessen eine Doppelgarage gebaut. Zuvor hatten wir mit dem örtlichen Bauamt kommuniziert und bestätigen...

  1. #1 baufuchs2024, 30.06.2024
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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir haben in Hessen eine Doppelgarage gebaut. Zuvor hatten wir mit dem örtlichen Bauamt kommuniziert und bestätigen lassen, dass wir eine Garage mit den Maßen 4,8m x 6m bauen lassen dürften. Neben der Garage ist ein weiterer Stellplatz von 2,4m danach die Hauswand des Nachbarn. Es handelt sich um eine WEG mit Reihenhäusern.
    Das Bauamt hat die Pläne vorgelegt bekommen und lediglich gesagt, dass ein baugenehmigungsfreies Vorhaben von uns eingereicht werden müsse. Das Bauamt bestätigte uns das Vorhaben und auch auf erneute schriftliche Nachfrage, haben wir noch einmal bestätigt bekommen, dass wir mit dem Bau mit den eingereichten Maßen beginnen dürfen.

    Nach 3 Jahren hat nun der WEG-Nachbar die Garage bei der Bauaufsicht angezeigt. Diese fordert uns nun auf, dass wir dem Nachbarn insgesamt 2,5m Parkplatzbreite gewähren müssten, da der Parkplatz von zwei Wänden umgeben ist und zusätzlich ein Stellplatz innerhalb der Garage fehlen würde, da das Innenmaß pro Stellplatz mindestens 2,4m betragen muss. Das örtliche Bauamt haben wir damit konfrontiert und dieses entzieht sich jeglicher Verantwortung.

    Die Bauaufsicht nimmt uns nun allein in die Mangel. Hätte das Bauamt unser Anliegen nicht im Vorfeld bereits ablehnen oder eine Baugenehmigung fordern müssen? Dann hätten wir sicherlich nicht gebaut. Wir sehen den Fehler nicht allein bei uns, sondern auch beim Bauamt, das uns nicht auf die einzuhaltende Breite bei zwei Wänden von 2,5m hingewiesen hat. Und auch, dass innerhalb nur noch rechtlich ein Stellplatz vorhanden ist, wurde uns im Vorfeld nicht gesagt.
    Haben wir rechtlich eine Möglichkeit einen Abriss oder das Einrücken der Garage zu verhindern?
    Das würde enorme Kosten für uns bedeuten.

    Vielen Dank schon mal für eure Ideen.
     
  2. #2 simon84, 30.06.2024
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    Das ist doch die Aufgabe von eurem Architekt und nicht vom Bauamt ….
     
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  3. #3 hanse987, 30.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2024
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    Habt ihr mit dem Bauamt auch über die Stellplätze gesprochen oder nur ob man baugenehmigungsfrei Bauen darf? Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben ist der Bauherr mit dem Architekten zusammen für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Da werden von Amt nur ein paar Basics geprüft.

    Mal zu Stellplatzsituation. Wenn ich es recht verstehe hattet ihr vor dem Bau 7,2m für 3 Stellplätze, was zu 2,4m je Stellplatz führt. 2,4m ist gerade so OK weil man die Tür auch zum Nachbarstellplatz auf bekommt. Die Regelstellplatzbreite ist meines Wissens aber 2,5m. Ihr habt von dem eh schon wenigen Platz für Wände der Garage was weggenommen und dem Stellplatz außerhalb der Garage wurde auch die Freiheit genommen ein wenig Platz zu von eurem Stellplatz zum öffnen der Autotür zu nutzen. Da reicht doch schon etwas suchen im Internet, dass dieses Vorhaben schon sehr grenzwertig ist. Was sagt den euer Architekt zu der Sache?
     
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    Was soll denn dieses "Einrücken" sein ?
     
  5. #5 hanghaus2000, 30.06.2024
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  6. #6 baufuchs2024, 30.06.2024
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    Danke für den Beitrag. Genau das ist jetzt das Problem. Es wird die Gesamtstellplatzanzahl der WEG nicht mehr eingehalten. Was sind denn diese Basics, die das Bauamt prüft? Als Fachkundiger hätte man wahrscheinlich auf den ersten Blick sehen können, dass das nicht möglich sein wird.

    Die Reihenhäuser wurden in einem klassischen Investorenprojekt durch einen GU gebaut. Die Baugenehmigung haben wir nie gesehen, erst jetzt durch Akteneinsicht nachdem das Problem aufgetreten ist. Alle Firmen sind mittlerweile insolvent.

    Ursprünglich war mit 7,5m geplant, so stand es auch im Kaufvertrag, aufgrund der Energieeffizienz-Richtlinie hat der GU wohl noch mehr Dämmung verwenden müssen, was zu dem geringeren Abstand resultierte.
    Wir könnten die Garage um 10cm einrücken und somit zumindest einen Stellplatz wiederherstellen und müssten dann einen weiteren in der Anlage schaffen, aufgrund des begrenzten Innenmaßes.

    Meine Frage ist, ob das örtliche Bauamt nicht bereits durch die Maße hätte stutzig werden müssen? Für was ist das Bauamt denn überhaupt zuständig in einem solchen Verfahren? Kennt jemand einen guten RA in Hessen für eine solche Thematik?
     
  7. #7 Jo Bauherr, 30.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2024
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    Das Bauaufsichtsamt ist raus. Keine Baugenehmigung = keine behördliche Prüfung + keine Amtshaftung.

    Lösungsvorschlag:
    Kann man fehlende Stellplätze ablösen?
    Das ist meistens die einfachste Lösung - und auch deutlich preiswerter als das ganze Prozedere mit den Anwälten usw. . (Wobei ... 'Anwälte' raten davon energisch ab!)
     
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  8. Dimeto

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    Das kommt darauf an, ob die Garage nach §63 oder §64 HBO errichtet wurde. Nach §63 wird gar nichts geprüft, nach §64 zumeist nur, ob ein qualifizierter rechtskräftiger Bebauungsplan besteht und eingehalten wurde. Bei Fachkräftemangel oder in der Urlaubszeit wird auch gerne §64 Abs. 3 Satz 3 in Anspruch genommen:
    Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht.

    Nein, denn dazu müsste die ursprüngliche Baugenehmigung vollumfänglich bekannt sein. Das ist umso unwahrscheinlicher, je größer das Projekt war (Anzahl der Wohneinheiten, Stellplatznachweis inkl. Lageplan, Vergünstigungen, Abweichungen, Baulasten,...).

    Dennoch wirken die Versicherungen nach. Mit etwas Glück liegt den Bauakten der Versicherungsnachweis bei. Allerdings ist mit nicht klar, was
    bedeutet. Habt Ihr das nachträglich eigenverantwortlich gemacht?

    Nein.

    Für die Kenntnisnahme und Weiterleitung an die Katasterbehörde zur Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht.
     
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  9. #9 baufuchs2024, 30.06.2024
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    Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ja, das Vorhaben wurde nachträglich realisiert. Das hilft schon mal weiter und wir sind darin bestätigt, dass wir gegenüber dem Bauamt keinerlei Ansprüche haben. Wir werden dann schauen, dass wir die Wand einrücken und uns um den weiteren Stellplatz mit einem Architekten kümmern.
     
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