Bauantrag in Massivbauweise - Jetzt aber Holzrahmenbau - Neuer Antrag nötig?

Diskutiere Bauantrag in Massivbauweise - Jetzt aber Holzrahmenbau - Neuer Antrag nötig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte keine Rechtsauskunft, sondern nur wissen, wie es sich mit dem Bauantragsrecht in Bayern verhält. Unser Haus wurde vom Planer...

  1. #1 Tom53, 02.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.07.2019
    Tom53

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    Hallo,

    ich möchte keine Rechtsauskunft, sondern nur wissen, wie es sich mit dem Bauantragsrecht in Bayern verhält.

    Unser Haus wurde vom Planer und Statiker mit Porenbetonwände geplant.
    Das Haus ist nicht unterkellert.
    Hierfür wurde uns vom Planer auch ein Kriterienkatalog, ein Standsicherheitsnachweis, und ein Brandschutznachweis gegeben, und durch uns eingereicht.

    Nun haben wir ein gutes Angebot von einem befreundeten Zimmermeister und Bauingenieur bekommen, das Haus in derselben Größe, und mit dem selben Dach in Holzrahmenbauweise zu erstellen.
    Die Aufteilung der Zimmer haben wir etwas großzügiger gemacht, weil durch die Bauweise die Innenwände nicht tragend sind.
    Der Preis ist super und die Firma mit sehr guten Referenzen baut das Haus fix und fertig.


    Nun zu meiner Frage:


    Einen neuen Bauantrag oder eine Änderungsanzeige, weil wir nun in Holzrahmenbauweise bauen, und nicht mit Porenbeton, brauchen wir nicht gesondert einreichen - so der Zimmerer.
    Ebenso braucht man keinen neuen Standsicherheitsnachweis oder Brandschutznachweis für ein EFH mit 8m Höhe in Bayern einreichen hat er gesagt.
    Die statischen Berechnungen will er mir noch geben hat er gesagt.

    Nun möchte ich nichts falsch machen und am Ende blöd dastehen und Probleme mit dem Bauamt bekommen.

    Weiß jemand, wie sich das in Bayern mit dem Standsicherheitsnachweis und dem Brandsicherheitsnachweis verhält?

    Und weiß jemand, ob ich dem Bauamt mitteilen muß, das ich nun in Holzrahmenbauweise baue und nicht mit Porenbeton?
     
  2. #2 msfox30, 02.07.2019
    msfox30

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    einfach mal beim Bauordnungsamt per Telefon nachfragen.
     
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  3. #3 simon84, 02.07.2019
    simon84

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    Im Prinzip hat er Recht. Sind die Außenmaße, Dachneigung etc. denn exakt gleich geblieben ?
     
  4. SIL

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    Das dieser nun für die andere Ausführung nicht gilt ist ja wohl logisch.
    Manchmal hat man doch Ideen..... Es wäre die einzige LBO in der nach Gusto gebaut werden dürfte, :shades
    Natürlich, muss das mitgeteilt werden.
     
  5. #5 simon84, 02.07.2019
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    Erstmal ist zu klären was mit "Bauantrag" eigentlich genau gemeint war. Gibt es einen Bebauungsplan ? Oder 34er ?
    Was wurde bisher beantragt und genehmigt ? Welche Gebäudeklasse ? Ich gehe mal von 1 aus.

    Dass Statik, Brandschutz und EnEV nachvollziehbar sein muessen ist selbstredent.
     
  6. #6 jodler2014, 02.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.07.2019
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    SIL vergiss es einfach .
    Die Häuslebauer haben selbst eingereicht .:bierchen:
    So bescheuert kann ja kein Landratsamt sein ..
    Irgendeiner muß ja genug Hirn haben .
    Der Planer war ein " Nullplaner " ..
    Sehr originell ..
    Das ganze BV mal ganz kostenneutral von MH auf FH umgestrickt :irre
     
  7. Tom53

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    Hallo,
    danke für die Antworten.

    Auf dem Antrag steht:

    Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

    Gebäudelasse nach Art.2 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BayBO
     
  8. Tom53

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    Ja, das ist alles gleich
     
  9. Tom53

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    Was meinst du damit?
    Bitte genauer.
     
  10. #10 jodler2014, 02.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.07.2019
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    #1 Brandschutznachweis ?
    Gibt es da Auflagen , bauliche Maßnahmen, die erfüllt werden müssen ?
    Halb Bayern besteht aus Holzhäusern .
    Da ist noch nie was passiert ..
    Auf was geht das jetzt wohl raus ?
     
  11. Tom53

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    Nein, der Bebauungsplan ist relativ einfach gehalten.
     
  12. Tom53

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    Auf der Baubeginnsanzeige steht:
    Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich; die Bestätigung des Tragwerksplaners über die
    Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (s. Anlage 1a) liegt bei.

    Auf der Baubeginnsanzeige hat ein Tragwerksplaner die Standsicherheit und die Brandsicherheit bestätigt.
     
  13. #13 Gast 85175, 03.07.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Meine Güte. Ruf dem Amt an, welchen Nachteil hast davon?
     
  14. #14 simon84, 03.07.2019
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    Siehst Genehmigungsfreistellungsverfahren @SIL

    Nix Bauantrag
     
  15. Tom53

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    Und was heisst das jetzt für mich?
     
  16. #16 simon84, 03.07.2019
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    Ist dir klar was ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist ?

    Falls nein bitte nachlesen oder einfach beim Bauamt nachfragen
     
  17. Tom53

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    Ich habe es soeben gelesen.
    Inklusive dem Art. 58 BayBO
    Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, ob ich dem Amt sagen muß, das ich nun in Holzrahmenbauweise bau.
    Ich glaub ich ruf die mal morgen an, dann ist es amtlich.


    Sorry, aber ich bin in dieses Forum gegangen, um eine Meinung von Profis zu hören.
    Als Laie kann man mit spezifisch gelagerten Gesetzen u.U. wenig anfangen.

    Das wär dasselbe, wie wenn du zum Anwalt gehst, weil du was geklaut hast, und der zu dir sagt, du sollst dir mal die ganzen Gesetze durchlesen.
    Hierbei würde er dann auch noch voraussetzen, das du alle möglichen gesetzlichen Vorgaben einwandfrei auslegen kannst, und du sie auch richtig einordnen kannst.
    Hätte dann wohl auch etwas mit Erziehen zu tun :bef1021:


    Also muß ich jetzt nochmal beim Amt auftauchen, oder kann meine Hütte einfach hingestellt werden?
    Statische Berechnungen vom Zimmerman krieg ich ja noch.
     
  18. Tom53

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    Mannomann
    also Leute echt, ich leb jetzt schon lange in diesem Land - seit meiner Geburt,
    aber germanbratwurst ist mir lieber als germangründlichkeit :28:
     
  19. #19 simon84, 03.07.2019
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    Das Amt hat im Freistellungsverfahren ziemlich viel Freiheit welche Dokumente es verlangt und welche nicht oder ob es gar entscheidet dass ein Bauantrag oder vereinfachter Bauantrag nötig ist.

    Genehmigungsfreistellung ist ähnlich wie verfahrensfrei. Am Ende bist du als Bauherr voll haftbar für die Einhaltung sämtlicher Nachweise (Statik, Brandschutz, EnEV, Schallschutz usw).

    Eine Skizze oder Planung sollte es doch so oder so geben. Warum nicht einfach das Bauamt anrufen und fragen wie zu verfahren ist ? Warum sollten die jetzt mehr Unterlagen verlangen als beim ersten Anlauf ? Wie cool meinst du dass es kommt wenn du etwas baust was nicht dem eingereichten entspricht und wie flexibel das Amt dann auf etwaige Änderungen oder Abweichungen reagiert ?

    Was erhoffst du dir davon nicht mit dem Bauamt zu kommunizieren ?

    Dass es das Genehmigungsfreistellungsverfahren in erster Linie aus dem Grund gibt damit die Jungs und Damen aus dem Bauamt weniger Arbeit haben ist dir klar ?
     
  20. Tom53

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    Ja, du hast recht.
    Ich rufe morgen dort an.
    Hab das geglaubt was der Zimmerer sagte.
    Aber sich nochmals rückversichern ist besser.
     
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