Balkonerrichtung genehmigungsfrei? BW

Diskutiere Balkonerrichtung genehmigungsfrei? BW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich plane gerade die Sanierung unseres Hauses. Der vorhandene Balkon ist ziemlich durch: undicht an der Türe ins Wohnzimmer,...

  1. #1 suedbalkon, 11.11.2024
    suedbalkon

    suedbalkon

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    Hallo zusammen,
    ich plane gerade die Sanierung unseres Hauses.
    Der vorhandene Balkon ist ziemlich durch: undicht an der Türe ins Wohnzimmer, Betonabplatzungen, Geländer rostet etc.., deshalb würde ich ihn abschneiden und durch einen aus Stahl ersetzen, gerne auch größer als der Alte und mit Treppe in den Garten.
    In der LBO BW §50 Verfahrensfreie Vorhaben steht folgendes geschrieben:
    "Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt"

    Unter Vorbauten zählen ja auch Balkon nehm ich an. Was fange ich jetzt aber mit den 40m³ Brutto-Rauminhalt an?Wie wird der Brutto-Rauminhalt eines Balkons definiert? Geländerhöhe? :D
    Geplant hatte ich im besten Fall 3x7 m.
    Kann einer aushelfen? Mein Archtiekt ruft mich schon 2 Wochen nicht zurück...

    Danke vielmals.
     
  2. Dimeto

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    Diese Annahme ist korrekt.
    Das ist der Rauminhalt des Körpers, den die Balkonplatte und die darunter befindliche Geländeoberfläche mit der dazwischen befindlichen Gebäudefassade und den fiktiven Wänden umschließen.
    Um die 40m³ einzuhalten dürfte die Oberkante des Balkonfußbodens lediglich 40m² : 3m : 7m = 1,90m über Gelände liegen, einen horizontal ebenen Geländeverlauf vorausgesetzt.

    Bezüglich Genehmigungsfreiheit sei darauf verwiesen, dass dies nicht mit Zulässigkeit gleichzusetzen ist. Ein Balkon solchen Ausmaßes (wird wohl eher ein Altan werden) löst auf jeden Fall Abstandsflächen aus und muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes innerhalb der überbaubaren Fläche bleiben.
     
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