Balkon/Loggia vor eine Schleppdachgaube

Diskutiere Balkon/Loggia vor eine Schleppdachgaube im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo in die Expertenrunde, ich habe eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss mit Schleppdachgaube. Ich würde gerne, Erlaubnis der...

  1. #1 Denn1979, 28.03.2025
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    Hallo in die Expertenrunde,

    ich habe eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss mit Schleppdachgaube. Ich würde gerne, Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft (und des Bauamtes) vorausgesetzt, einen Balkon (Loggia) vor die Gaube bauen, da bald eine komplette Dachsanierung ansteht und ich diese Chance nutzen möchte.

    Da die anderen Stockwerke unter mir alle Balkone haben, hoffe ich dahingehend auf wohlwollende Zustimmung der WEG :-)


    Jetzt zum Plan: Vor der Gaube ist noch ca. 1m Schrägdach unter/vor den Fenstern. Diesen Dachteil würde ich für den Balkon gerne öffnen, die freiliegende oberste Geschossdecke Dämmen und dann darauf den Balkon, im besten Fall ca. 50cm überstehend(die anderen Balkone stehen auch 50 cm hervor), bauen lassen. Ist sowas grundsätzlich möglich und zulässig? Ich habe mal ein Beispielfoto beigefügt, wie es fertig ausschauen könnte.

    Den Gang zum Bauamt bzgl. der Baugenehmigung hatte ich auch noch vor, aber wenn hier unisolo davon abgeraten wird, würde ich mir diesen Gang natürlich sparen.


    Was würde so ein Vorhaben inkl. Genehmigung so in etwa Kosten?
     

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  2. 415B

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    Möglich ist alles wenn das Kleingeld und langer Atem vorhanden ist.
    Als Argument könnte eine "Notausstieg" für die Feuerwehr herhalten aber ob man da dann Tisch und Stuhl stellen darf wage ich zu bezweifeln.
     
  3. ToTi

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    Naja, was heißt du willst das Restdach vor der Gaube als Terrasse nutzen? Du solltest nicht vergessen, das dieses Restdach wahrscheinlich zu 2/3 Dachüberstand ist? Da ist kein Boden als Nutzfläche vorhanden. Das wird ein relativ hoher Aufwand werden, sich dort einen Balkon zu installieren. Da ist auch die Frage, ober dein "Untermieter" damit einverstanden ist, dass du Ihm irgendwelche Stützen an die Wand dübelst und Ihm eventuelle auch seinen Balkon verschattest. Machbar ist alles, was das kosten würde, kann dir hier niemand wirklich beantworten, da alle nötigen Daten fehlen. Kopiere dir erstmal (wenn vorhanden) die Baupläne des Gebäudes, und male da mal etwas herum, wie dein Vorhaben aussehen sollte. Dann kannst du deine Miteigentümer auf dein Vorhaben vorbereiten und schon mal klären ob die dir das überhaupt erlauben. Dann holst du dir einen Architekten, der dir das alles zeichnet, beantragt und eine Bauleitung macht. Dann weißt du auch was der Spaß kostet. Bedenke, einen Bauantrag kann auch schon mal 1 Jahr dauern. Bei uns in der Region können Bauanträge gerne mal 9 Monate bis 1,5 Jahre dauern, je nach Größe des Vorhabens.
     
  4. #4 Denn1979, 02.04.2025
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    Hier einmal ein Foto von der Hausseite. Das Dach schließt ziemlich genau mit der Hauswand ab, in sofern wäre da schon ein fester Boden vorhanden.
    Screenshot 2025-04-02 214813.png
     
  5. ToTi

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    Wieso kann man wichtige benötigten Infos nicht gleich posten? ;)
    Theoretisch machbar dein Vorhaben, aber wie ich schon oben angemerkt habe, mach Skizzen, lege es der WEG vor und dann kannst du den formellen Weg gehen.
    Ich schätze mal, bis alles fertig ist, bist du irgendwo zwischen 10000-15000€.
     
  6. 11ant

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    Ein Foto dieser Unterdirbalkone wäre hilfreich.
     
  7. #7 Denn1979, 04.04.2025
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    Anbei ein Foto der Untermirbalkone.
     

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  8. #8 HabeckR, 04.04.2025
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    Jetzt im Ernst du willst so wie unten die Balkone deinen rausziehen lassen?
    Da wirken reichlich Hebelkräfte das du bald andere Seite noch einen Balkon anbringen kannst. Wenn du alle Genehmigungen hast kannst du ja noch einmal hier Fragen.
     
  9. 11ant

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    Aha. Also das übliche 60er Jahre MFH, inzwischen in ETW umgewandelt. Die "Balkone" sind - ich dachte es mir schon fast - herausragende Loggien. Wäre das Haus noch eine Generation älter und mit Vorstellbalkonen modernisiert worden, hätte ich für Deinen Wunsch eine gute Aussicht gesehen - so nicht. Die "Dachsanierung" wird wohl anders abgehen als Du sie Dir vorstellst; ohne Eingriffe in den Dachstuhl. Vermutlich Neueindeckung, Erstdämmung der Abstellraumbereiche, Dämmungsaustausch der Wohnraumbereiche, ggf. Verblechung o. dergl. der Gaubenfassade sofern noch asbesthaltig. Wünschdirwas-Potential sehe ich da keines, allein schon weil die WEG den Bestandsschutz im Auge behalten und daher den Umfang der Maßnahme begrenzen muß.
     
  10. #10 Denn1979, 07.04.2025
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    Schade, hätte ja klappen können. Würde vielleicht noch die Chance auf einen kleinen Austritt vor der Gaube, also ohne Überstand, bestehen?
    Welchen Umfang die Dachsanierung annehmen wird weiß ich leider noch nicht, aber wahrscheinlich werden sich die Arbeiten tatsächlich "nur" auf Neueindeckung und Dämmung nach GEG beschränken. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Bestandsschutz"?
     
  11. 415B

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    Als Programmierer solltest du gelernt haben Chat gpt oder Google nutzen bzw befragen zu können.
     
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    Ein bodentiefes Fenster als "frz. Balkon", dafür einen Gesamtaufwand von kaum weniger als fünf Mille ... nobel geht die Welt zugrunde.
    Um sich nicht den Vorschriften für aktuelle Neubauten unterwerfen zu müssen, darf bei Modernisierungsmaßnahmen nicht zu viel verändert werden.
     
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