Außenwand Balkon versetzen

Diskutiere Außenwand Balkon versetzen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mein Name ist Thale, ich bin Elektrotechnikermeister und habe 20 Jahre+ Berufserfahrung. Wir haben privat ein schönes Haus von...

  1. Thale

    Thale

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    Hallo zusammen,

    mein Name ist Thale, ich bin Elektrotechnikermeister und habe 20 Jahre+ Berufserfahrung.
    Wir haben privat ein schönes Haus von 1963 gekauft.
    Hier befindet sich im OG(ursprünglich 2 Wohneinheiten) das ehemalige Wohnzimmer mit Balkon.
    Aus dem Wohnzimmer soll nun ein Schlafzimmer werden, der Balkon ist überflüssig.
    Das neue SZ ist durch eine Holzmontagewand mit Putzfassade zum Balkon. (~15cm)
    Die Wand zu versetzen, sollte nicht das Problem sein. Die Außenwand EG ist bündig Abschluss Balkon, d.h. die Holzwand sollte keinerlei Einfluss auf die Statik haben. Der Balkon sitzt also nach Innen, nicht als Vorsatzbalkon.Ebenfalls ist im Bereich OG eine Fette (vermutlich eher als ein Stahlträger) quer eingezogen. Der Balkon ist 1m, die Wand möchten wir um ca. 50 cm nach vorne setzen.

    Baugenehmigung ja oder nein? Das Haus ist freistehend, Nachbarn werden nicht beeinflusst. Allerdings würde eine Nutzungsänderung vorliegen und die Wohnfläche um 2- 2,5m² vergrößert. (je nach anteilige Berechnung Balkon).
    Oder gilt dies als verfahrensfreies Vorhaben?

    Anbei eine Skizze des Grundriss.


    Über eure Antworten freue ich mich.

    Vielen Dank und Gruß
     

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  2. #2 Fred Astair, 31.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2018
    Fred Astair

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    Zur Verfahrensfreiheit mögen die Archis etwas sagen aber eine Nutzungsänderung ist der Wandel vom Wohn- in ein Schlafzimmer nicht.
    Sonst dürfte ich nicht mehr auf der Couch einschlafen. ;)
    Diese Giebelbalkone waren eine Modeerscheinung der 60er/70er Jahre und von Anfang an überflüssig wie ein Kropf.
    Ich kann Dir nur zu Deinem Entschluss gratulieren.
     
  3. #3 Andybaut, 31.05.2018
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    Rein formal wird eigentlich schon eine Genehmigung notwendig, da sich vermutlich Abstandsflächen und ganz offensichtlich
    auch Aussenwände verändern.
    Je nach Ort kann man hier beim Bauamt nachfragen und das ganze geht auch ohne Planer, wenn die Behörde sehr entspannt ist.

    ABER:
    Durch die Vergrösserung des OG könnte aus diesem auch ein Vollgeschoss entstehen.
    Vielleicht galt es bislang als Nicht-Vollgeschoss.
    Das wäre dann fatal, da dies nicht zulässig wäre.

    Als mal ins alte Baugesuch reinschauen ob die Geschossigkeit damals kritisch war.
     
    SIL gefällt das.
  4. Thale

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    Schon mal vielen Dank für die Antwort.
    Das eine Wandlung von Wohnzimmer in Schlafzimmer keine Nutzungsänderung ist, ist mir klar. Es geht um die Vergrößerung des Wohnraum, sprich Nutzungsänderung Balkon zu Wohnraum.
    Ja, der Balkon ist einfach nur Unfug :-) Früher allerdings hatte er ja schon Sinn, da es ein Zweifamilienhaus war.

    Zu Andy, ja, genau das ist das was ich vermute. Da wir eine Außenwand versetzen, auch wenn sie nicht tragend ist, dass eine Genehmigung sein muss. Ich möchte nur keine schlafenden Hunde wecken...Außenwand = Fassade = ENEV und so weiter.
    Das OG ist ein Vollgeschoss, daher sehe ich da keine Probleme.

    Vielen Dank euch!
     
  5. #5 simon84, 31.05.2018
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    Hallo,

    das sind keine schlafenden Hunde sondern rechtsverbindliche Vorgaben :)
    Wenn du mehr als 10% der Fassade änderst, dann musst du die EnEV erfüllen.
    Ob du das einhälst oder nicht ist deine Sache.

    Du kannst ja mal ausrechnen, ob das für den Balkon noch reicht von der Fläche her.
     
Thema: Außenwand Balkon versetzen
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