Aus Versehen Dach unzulässig ausgebaut?

Diskutiere Aus Versehen Dach unzulässig ausgebaut? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zu unserem Dachausbau: Wir leben in einem Zwei-Familienhaus im Familienbesitz. Bis 2020 war das Dach...

  1. #1 Gruwenpeter, 15.04.2022
    Zuletzt bearbeitet: 15.04.2022
    Gruwenpeter

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu unserem Dachausbau:

    Wir leben in einem Zwei-Familienhaus im Familienbesitz. Bis 2020 war das Dach nicht ausgebaut. Corona hat uns beide dann ins HomeOffice geschickt, wo anfangs wenig Platz war. Da ich eh mal das Dach ein wenig nutzen wollte, hab ich dann von einem Dachdecker 2 Dachfenster ins Dach Richtung Garten einbauen lassen, das Dach gedämmt, verkleidet und im Trockenbau 2 Zimmer als Büro eingerichtet (Statiker wurde konsultiert, aus dieser Sicht bestehen/bestanden keine Bedenken). Der Rest der Fläche ist Abstellfläche. Ich hatte damals in der LBO des Saarlandes folgendes gelesen:

    "Verfahrensfrei sind...einzelne Aufenthaltsräume im Dachraum von Wohngebäuden, wenn dadurch die Gebäudeklasse 3 nicht überschritten und die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht verändert wird; der Einbau in der Dachfläche liegender Fenster gilt nicht als Veränderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes"
    Quelle: LBO Saarland, §61, (1) 10f

    Für mich war das damals so weit alles klar, da nach meiner damaligen Lesart wir aktuell Gebäudeklasse 2 haben und maximal in GK 3 "aufsteigen". Nun hat sich aber herausgestellt, dass ich nicht richtig gelesen bzw. mich verlesen habe. Da der Fußboden unseres Dachbodens im Mittel ca. 7,2m über der Erdoberfläche liegt (der Dachboden ist im Übrigen an das ganz normale Treppenhaus angeschlossen), lese ich das jetzt mittlerweile so, dass unser Haus dann jetzt GK4 wäre?

    Sehe ich das richtig/falsch und was macht man da jetzt am besten?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen und frohe Ostern!
     
  2. #2 petra345, 15.04.2022
    petra345

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    Das Bauamt vor Ort sollte seine LBO kennen und sagen ob so etwas genehmigungsfähig ist.
    Das kann man fragen ohne zu erläutern, daß der Zustand schon besteht.
    Die Frage sollte aber auch ein Architekt im Ort beantworten können, ohne gleich die GEbührenordnung hervorzuziehen.
    Kann es nicht genehmigt werden, kommt ein Verbot der Nutzung oder auch ein Rückbau infrage.

    Es wäre auch denkbar, daß die Feuerbestimmungen dagegen sprechen, wenn kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist. Es gilt die ca. 400 Brandtoten / a zu vermeiden. Gegen die 300 Coronatoten / Tag unternimmt man ausdrücklich nichts. Das ist eben so!
     
  3. mojo2

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    Den neu geschaffenen Wohnraum nutzen.
     
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  4. am1003

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