Architektenhonorar wie vereinbaren?

Diskutiere Architektenhonorar wie vereinbaren? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, angenommen für eine Balkongeländer-Erneuerung bei einem Mehrfamilienhaus würde eine Eigentümergemeinschaft einen Architekten mit den...

  1. Darius1

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    Hallo,

    angenommen für eine Balkongeländer-Erneuerung bei einem Mehrfamilienhaus würde eine Eigentümergemeinschaft einen Architekten mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragen wollen.

    Was wäre die sinnvollste Abrechnungsart?

    Eine Abrechnung nach Stunden würde wohl erhebliches Missbrauchspotenzial bieten.

    Wäre eine Abrechnung nach HOAI empfehlenswert?

    Wenn ja, gibt es da besondere Dinge zu beachten?

    Es gibt ja bei der HOAI verschiedene Schwierigkeitsgrade und bei Wohngebäuden würde Stufe 3 gelten, also mittlere Schwierigkeit, aber das erscheint mir für eine Balkongeländererneuerung zu hoch.

    Was wäre sonst denkbar und sinnvoll?
     
  2. nordanney

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    Direkt Handwerker beauftragen und einen fünfstelligen Betrag "sparen". Was soll der Architekt denn genau machen?
    Wir gehen solche Aufgaben "nur" mit einem Bauleiter an.
     
  3. Darius1

    Darius1

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    Ausschreibungen schreiben, Angebote Einholen und Bauüberwachung und freigabe der Rechnungen

    Ich selbst würde auch nur einen Bauleiter beauftragen, aber ist halt eine WEG wo andere mitentscheiden + unfähige Hausverwaltung, da geht es leider nicht anders....
     
  4. nordanney

    nordanney

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    Ja, WEGs sind eben sehr unterschiedlich.
     
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  5. Fabian Weber

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    Ich habe sowas schon einmal als Architekt gemacht.

    Der Vertrag war in Anlehnung an die HOAI, weil man ja nicht wirklich alle Leistungsphasen braucht.

    Hier mal der Auszug, selbstverständlich ist es Honorarzone III.

    Dann gab es noch einen zweiten Bauabschnitt, da haben wir uns dann auf Abrechnung nach Aufwand geeinigt, weil die Abrechnung nach HOAI für uns aufgrund der kleinen Bauaufgabe nicht wirklich auskömmlich war. Da haben wir folgendes in 2018 abgerechnet:

    Stundensatz bis 5h pro Tag 80€/h (heute 120€/h)
    Tagessatz ab ab der 6ten Stunde 600€/Tag (heute 900€/Tag). (Angaben natürlich netto).

    Wir haben auch vorher den Stundenaufwand geschätzt und vereinbart, dass wir uns melden müssen, wenn die angepeilten Stunden überschritten werden.

    Wir fanden das alles sehr transparent. Die Stunden haben durch Bauverzug dann nicht gereicht, so dass dann die WEG den Rest selbst gebauleitet hat. Das war für alle ok so.
     

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  6. rigorosi

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    Ihr könnt genau so ein Pauschalvertrag mit dem Planer vereinbaren. Viel wichtiger ist aber, was sind die Leistungen die man erbringen muss.

    wenn Honorar nach HOAI vereinbart wird, empfiehlt sich aus Sicht des Bauherrn die mitzuverarbeitende Bausubstanz auszuloten. Hier könnte sich noch eine breite Schere aufmachen, nachdem der Vertrag fix ist.
     
  7. Darius1

    Darius1

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    Mitzuverarbeitende Bausubstanz?
    Was meinst du damit?
    Dachte die HOAI geht nach einem Prozentsatz des Auftragswertes
     
  8. rigorosi

    rigorosi

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    die AK(Anrechenbare Kosten) sind maßgebend für das Honorar nach HOAI. Die AK ist nicht gleich Auftragswert. Theoretisch kannst du alles mögliche vereinbaren. Die AK nach HOAI entsprechen aber der Kostenberechnung des Architekten, bei Bauen im Bestand ist die vorhandene mitzuverarbeitende Bausubstanz mit zu berücksichtigen. Das ist der Wert, den sich der Bauherr erspart, der Architekt es aber dennoch planen muss. Ist ein nicht triviales Thema, daher kann man das nicht eben in einem Forumsbeitrag erklären. Am besten recherchieren. Einen Architekten der sich nicht zur mvB äußert oder sie nicht berücksichtigt kann man kaum als seriös bezeichnen
     
  9. rigorosi

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    PS es gibt natürlich Architekten, die aufgrund der Komplexität selbst die mvB meiden, dann muss aber im Vertrag eindeutig geregelt werden: Die mvB wird mit 0€ festgelegt und unterliegt keiner weiteren Betrachtung im Laufe der Vertragserfüllung.
     
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