Anfänger: Firsthöhe für Attika bestimmen bei Hanglage (Rheinland-Pfalz)

Diskutiere Anfänger: Firsthöhe für Attika bestimmen bei Hanglage (Rheinland-Pfalz) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, folgende Ausgangslage: Wir haben ein Bestandhaus. Das Dach ist leider nicht mehr zu retten und muss abgerissen werden. Jetzt wollen...

  1. FMaier

    FMaier

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    Hallo Leute,

    folgende Ausgangslage:
    Wir haben ein Bestandhaus. Das Dach ist leider nicht mehr zu retten und muss abgerissen werden. Jetzt wollen wir hier gerne aufstocken.

    Laut BP ist nur ein Vollgeschoß erlaubt. Deshalb wollen wir eine Attika mit Flachdach (2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses) auf das Vollgeschoß setzen.

    Zur Geschoßhöhe ist folgendes im BP bestimmt worden:

    "2. Dachaufbauten
    2.1 Die Breite der Dachgauben, Zwerchgiebel usw. darf in der Summe nicht mehr als die Hälfte der zugehörigen Gebäudelänge betragen. Ihre Höhe darf die Firsthöhe nicht übersteigen.
    7
    2.2 Mehrere Gauben auf einer Dachfläche müssen in einem Abstand von mindestens 1 m voneinander angeordnet werden.
    2.3 Die einmalige Gestaltung einer Nebentraufe für bis höchstens 50 % der Gebäu-delänge wird zugelassen, wodurch die maximale Traufhöhe von 5 m - vergleiche I Nr. 2. - im Bereich der Anhebung um bis zu 1,50 m auf höchstens 6,50 m gelegt werden darf.
    [...]

    2.4 Höhe der baulichen Anlagen
    2.4.1 Die Traufhöhe wird auf maximal 5 m, gemessen ab dem tiefsten Punkt des gewachsenen Bodens an der Gebäudekante, fest geschrieben - siehe auch Nr. 2.3 -
    2.4.2 Die Firsthöhe wird auf maximal 9,00 m, gemessen ab dem tiefsten Punkt des gewachsenen Bodens an der Gebäudekante, festgelegt.
    2.4.3 Bei Ausbildung von Flachdächern und flachgeneigten Dächern bis 11° Dachneigung wird die Gebäude- /Firsthöhe auf maximal 6,50 m, gemessen ab dem tiefsten Punkt des gewachsenen Bodens an der Gebäudekante, zugelassen .
    2.4.4 Als oberer Bezugspunkt der Traufhöhe wird der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut und als oberer Bezugspunkt der Firsthöhe wird die oberste Dachbegrenzungslinie festgelegt.
    Die Gebäudehöhe wird definiert als das Maß zwischen der Höhenlage des jeweiligen Bezugspunktes und der Oberkante des Daches (bei Flachdächern incl. Attika)."

    Relevant für unserer Projekt ist wohl insb. 2.4.3 und 2.4.4. Unser Haus ist allerdings in den Hang gebaut (siehe Anhang: Auszug aus der Bauakte).

    Ich weiß jetzt nicht wo unserer "tiefste Punkt des gewachsenen Bodens an der Gebäudekante" liegt. Sind das jetzt die -2.00 m oder die -2,78 m (West-Ansicht)? Oder nimmt man jetzt hier den mittel Wert zwischen -0,3 (Ost-Ansicht) und -2,78 bzw. 2,00 m (West-Ansicht).

    Was auch ein bisschen komisch ist... jemand hat scheinbar auf der Bauakte einfach alle Geländewerte addiert und kommt auf einen Wert von 4,65??? Hat das was mit der First- oder Traufhöhe zu tun?

    Unser Nachbar (selber BP) hat ähnlich wie wir in den Hang gebaut und hat jetzt auch eine Attika auf seinem Vollgeschoß sitzen. Gemessen am niedrigsten Bezugspunkt (bei ihm ebenerdig zur Straße) liegt seine Firsthöhe locker bei 8 Metern. Ich vermute deshalb, dass bei Hanglagen irgendetwas anderes gilt. Der BP trifft aber gar keine Aussagen zu Hanglagen oder ähnlichem.

    Vielen lieben Dank und Grüße
    Frank
     

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  2. 11ant

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    Wir auch nicht, zumal diese Geländehöhe im Zuge des damaligen Hausbaus auch verändert worden sein dürfte. Ob man da jetzt den tiefsten Punkt der aktuellen Gebäudekanten hilfsweise beiziehen könnte ? ... warten wir auf @Dimeto ;-)
     
  3. #3 Kriminelle, 28.09.2023
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    Nö, da sucht man sich einen Architekten aus der Region und lässt sich alles ausrechnen. Der kennt die Gewohnheiten und Forderungen des Bauamtes.
     
  4. FMaier

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    Danke für eure Einlassungen :)


    Also das ist sehr genau so geblieben wie auf dem Bild. Ist sogar eher noch mehr geworden. Was versteht man eigentlich unter Gebäudekante? Google konnte mir hier irgendwie nicht weiterhelfen :)


    Müssen die Gewohnheiten und Forderungen nicht zumindestens in irgendwelchen Verfügungen einsehbar sein? Es kann ja nicht sein, dass die hälfte der Regelungen als mündlich übertragendes Wissen in den Köpfen von 2 oder 3 Sachbearbeitern rum schwieren. Ich bin ja kein juristischer Laie und kenne mich in diversen Fachgebieten besten aus... aber bei diesem Bebauungsplan und dem Baurecht im allgemeinen kann man nur verzweifeln.

    Bzgl. des Architekten: Ja klar, der hat schon gemeint, dass er dafür 40.000 € will. Also nur für das erstellen der Skizze mit Maßen. Ein extra beauftragter Statiker macht den Rest. Der Statiker will für seine Dienste btw. nur einen sehr niederen 4-Stelligen betrag will.

    Also 40.000 € für eine bloßen Plan, die wir am Ende vlt. garnicht umsetzten wollen, weil die Geschoßhöhe zu niedrig ist, ist mir ein bisschen zu happig :) Deshalb will ich das mit der Geschoßhöhe erstmal einigermaßen selbst abklären, bevor wir ein Vermögen in eine Schnapsidee investieren. Dazu brauch ich aber die Antworten auf meine ursprüngliche Frage.
     
  5. 11ant

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    Na, die Strecken zwischen den Ecken eben. Gemeint ist hier speziell die von oben gerade und von der Ansicht buckelige Linie des Sichberührens von Haus und Geländeoberkante.
    Bei der Architektensuche helfe ich beruflich. Und eine Bauvoranfrage ist nicht architektenpflichtig, die kannst Du selber machen.
     
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  6. FMaier

    FMaier

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    Ach, dass ist ja interessant. Da muss ich quasi ein bisschen was aufs Papier malen und fragen wie hoch ich da gehen darf?
     
  7. 11ant

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    Nicht ganz. Du malst was auf Papier, woraus man erkennen kann, wie hoch es wird und daß das Deiner Ansicht nach die Begrenzung einhält. Dann antwortet man Dir, ob das so möglich wäre.
     
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  8. Dimeto

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    <klugscheiß>Staffelgeschoss heißt das und bitte beachten, dass die Vollgeschossdefinition anzuwenden ist, die zum Zeitpunkt galt, als der Bebauungsplan rechtskräftig wurde </klugscheiß>
    Du hast ja schon in den Ansichten völlig richtig die Höhenkoten des gewachsenen Bodens identifiziert und mit Zuordnungslinien markiert.Damit ist -2,00m die richtige Antwort.
    Nein.
    Nein. Vermutlich hat das was mit dem Vollgeschossigkeitsnachweis des Untergeschosses zu tun. Dazu müsste man aber die vollständige Bauakte kennen.
    Dann müsste zum einen geprüft werden, ob der heutige Bezugspunkt auch dem damaligen Bezugspunkt entspricht, als das Haus errichtet wurde. Zum anderen, ob er eine Befreiung nach §31 BauGB beantragt ung genehmigt bekommen hat.
    Ich nicht.
    Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit dem Nachbarn, der ähnliches bereits vollendet hat.
     
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