Äußerer Blitzschutz - Welches Angebot annehmen ??

Diskutiere Äußerer Blitzschutz - Welches Angebot annehmen ?? im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe mir Angebote für einen äußeren Blitzschutz an unserem Einfamilienhaus eingeholt. Dieses ist Baujahr 2006. Es bestehen an 2...

  1. Okrim1

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    Hallo,

    ich habe mir Angebote für einen äußeren Blitzschutz an unserem Einfamilienhaus eingeholt. Dieses ist Baujahr 2006. Es bestehen an 2 Hausecken Fundamenterderfahnen. Diese wurden zumindest von einer Firma durchgemessen uns sind nach Auskunft des Blitzableiterbaufirma in Ordnung bzw. verwendbar.

    Das Haus hat die Außenmaße 10meter x 10 Meter (Quadratisch Praktisch gut). Die vorhanden Fundamenterder sind blau dargestellt.(Lade die Bilder nachher nochmals im Vollbild hoch)
    Istzustand.jpg

    Jetzt habe ich 2 Firmen, die mir Angebote eingereicht haben.
    Firma 1: Es muss ein weiterer Tiefenerder eingeschlagen werden damit das ganze nach Norm EN 62305 sach- und fachgerecht sei. Dies sei ausreichend. So sähe das aus - wobei die gepunktete Linie die Dachrinnen darstellen.
    Plan1.jpg

    Firma 2:
    Ist der Aufassung, dass zumindest 4 Ableitungen an jeder Ecke des Hauses vorzunehmen seien. Dies sei durch einen Erdungsgraben in den 30x 3,5 mm dicker Bandstahl V4A einzubringen sei sicherzustellen. An diesen BAndstahl seien dann die Ableitungen an den Ecken anzuschließen, die nicht über Fundamenterder verfügen. Gleichzeitig sei dann aber dieser Erdungsgraben bzw. der BAndstahl mit einem Fundamenterder mittels 1 x 50 mm2 Leitung H07V-K zu verbinden.

    Alternativ könnten Tiefenerder an den Ecken gesetzt werden, dann wäre aber der Trennungsabstand höher...
    Plan2.jpg

    Ich habe also die Wahl zwischen einem weiteren Tiefenerder (Firma1) oder einem Erdungsgraben (Firma2) oder alternativ 2 weitere Tiefenerder (Firma2).

    Was ist denn jetzt richtig und fachlich korrekt? Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
     
  2. #2 simon84, 13.12.2021
    simon84

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  3. #3 Dipol, 13.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2021
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    Zunächst eine begriffliche Richtigstellung: Es sind nicht zwei Fundamenterder sondern zwei nicht näher bezeichnete Anschlussfahnen an einen Fundamenterder vorhanden, leider nicht an diagonalen Hausecken angeordnet.
    1. Seit DIN 18014:2007-09 müssen Neubauten von einer konzessionierten Elektrofachkraft messtechnisch und fotografisch dokumentiert sein. Undokumentierte Fundamenterder sind Blackboxen fraglicher Tauglichkeit, welche zusätzliche Tiefen- oder Oberflächen-Erder erfordern kann.
    2. Nach aktuellem Normenstand muss ein "klassisches" Blitzschutzsystem über mind. 2 Ableitungen verfügen, welche diagonal anzuordnen sind.
    3. Mit 4 Ableitungen werden Trennungsabstände reduziert, ob dies erforderlich ist ergibt sich aus einer hier nicht vorliegenden Berechnung.
    4. Die Anschlussfahnen an Fundamenterder müssen entweder mit mind. 5 cm Deckung einbetoniert oder dauerhaft korrosionsbeständig sein. Früher einmal auch im Erdreich zulässige feuerzinkte Bandstähle mit 30 mm x 3,5 mm zulässig, feuerverzinkte Rundstähle mit mind. 10 mm Durchmesser + Erdeinführungsstangen mit 16 mm sind in Kombination mit Fundamenterdern nach mehreren Normen schon lange unzulässig, siehe u. a. den Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06.
    5. Die Bereiche 0,3 m ober- und unterhalb der Erdeinführung mussten isoliert sein oder aus heute üblichem NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A) bestehen.
    6. ALLE Erder müssen erdnah miteinander und mit dem Blitzschutzpotentialausgleich verbunden sein.
    7. Die Verbindung muss blitzstromtragfähig sein und kann sowohl erdfühlig als auch ganz oder teilweise nicht erdfühlig über eine HES für Blitzschutzpotentialausgleich erfolgen.
    8. Äußerer Blitzschutz ist nur noch zusammen mit Innerem Blitzschutz einschließlich Überspannungsschutz ALLER aus LPZ 0A in Gebäude ein- oder ausgeführten Energie und TK-Leitungen zulässig.
    9. Die Installation von SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern setzt einen Konzessionseintrag voraus, über den aber nur für Äußeren Blitzschutz geprüfte Firmen aus der Dachdeckergilde zumeist nicht verfügen.
    10. Im Blitzschutzbau tummeln sich auch Firmen, in deren Ausbildung das ohmsche Gesetz nicht vorkam und welche nicht einmal die Normanforderungen an qualifizierte Blitzschutzfachkräfte erfüllen. Eine reine Mitgliedschaft im VdB ersetzt keine Prüfung.
     
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  4. Okrim1

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    Zunächst einmal meinen herzlichen Dank an @Dipol. Toll mit welcher Ausdauer und insbesondere Sachverstand die hier doch irgendwie gleichgelagerten Fragen von dir beantwortet werden. Das ist echt bewundernswert.

    1-3-) habe ich verstanden

    ad 4.
    Dann wird es etwas schwieriger für mich. Ich stelle am besten einfache Fragen (damit ich als Laie auch die Antworten verstehe). Am bestendn mit Ja oder NEin beantworten, dass würde mir dann echt weiterhelfen, da ich die Ausführunegn unter 4. nicht so ganz vesrtehe.

    Ist es erlaubt die vorhanden Anschlussfahnen, die aus feuerverzinkten Bandstahl bestehen, lose im Erdreich liegen und zu dem Fundamenterder führen und durch diesen mit der Potentialausgleichschiene verbunden sind (dies ergibt sich aus vorliegenden Fotos der Bauphase) als Ableitungen für den äußeren Blitzschutz noch zu verwenden?

    Darf ich dann zusätzlich zu diesen beiden Ableitungen durch die Anschlußfahnen als eine weitere dritte oder vierte Ableitung Tiefenerder verwenden?

    Dürfte ich alternativ diesen Erdungsgraben verwenden?

    ad 5: verstanden

    Firma 1 hat eine solche erdnahe Verbindung zu dem beabsichtigten Tiefenerder nicht geplant. Daher ein Planungsfehler.

    ZUr Klarstellung für mich: Die Anschlußfahnen sind über den Fundamenterder verbunden, dieser geht acuh an die Potentialausgleichsschiene. Wird ein neuer Tiefenerder jetz mit einer Anschlußfahne verbunden ist er gleichzeitig mit allen anderen auch verbunden. Richtig?

    Die anderen Punkte habe ich verstanden - "tummeln" ist ein schönes Wort - ich glaube das merke ich hier gerade auch.

    Sorry noch eine weitere Frage: Die Firma 2 (die mit dem Erdungsgraben) meinte, dass 4 Ableiter erforderlich seien, da diese nur einen maximalen Abstand von 15 Meter zueinander haben dürften. Bei den Außenmaßen des Hauses lägen die Diagonalen ecken des HAuses ja 20 Meter auseinader (10 Meter + 10 Meter) daher reiche eine weitere Erdung an einer weiteren Ecke nicht aus. Sind jetzt bei dem quadratischen Grundriß von 10 auf 10 Meter tatsächlich an allen Ecken Erder vorzusehen?

    Wäre toll, wenn ich nochmal eine Rückmeldung bekäme.
     
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  5. #5 Dipol, 14.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2021
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    Für neu erstellte Blitzschutzsysteme gelten auch an Bestandsbauten aktuelle Normen. Nach Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und DIN VDE 0100-540 sind feuerverzinkte Anschlussfahnen an Fundamenterder wegen erhöhter Korrosion unzulässig. Feuerverzinkte Stützerder dürfen - sofern bei Altbauten noch zulässig - nur über Trennfunkenstrecken mit Fundamenterdern verbunden werden.

    Beliebig viele, sofern sie die Mindestabmessungen erfüllen, korrosionsbeständig aus NIRO oder Kupfer sind und blitzstromtragfähig in den Blitzschutzpotentialausgleich eingebunden sind

    Richtig, aber feuerverzinkte Anschlussfahnen unterliegen im Erdreich erhöhter Korrosion und sind nicht fachgerecht. Ob die verwendeten Verbinder und der FE blitzstromtragfähig sind, ist auch unbekannt. Im Idealfall wird ein Ringerder mit 1 m Abstand zum Haus frostfrei in 0,5 bis besser 0,8 m Tiefe verlegt, der mindestens eine Verbindung zur Haupterdungsschiene haben muss.

    Zu den nach Gefährdungsklassen gestaffelten "typischen" Abständen von Ableitungen siehe Folie:

    Folie6.JPG

    Ohne aufwändige Risikoanalyse nach IEC 62305-2 sind normale Wohngebäude zumeist in BSK/LPL 3 eingeordnet, LPL 4 ist aber in D zulässig und damit wären 2 Ableitungen in 20 m Abstand ausreichend. LPL 3 ergibt einen besseren Schutzpegel und lässt mit 4 Ableitungen auch geringere Trennungsabstände zu.
     
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