Abstandsfläche

Diskutiere Abstandsfläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich war mit unserem Bauvorhaben bereits hier aktiv und bin hinsichtlich meiner damaligen Bedenken weiter gekommen, nachdem ich den...

  1. spenic

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    Hallo zusammen, ich war mit unserem Bauvorhaben bereits hier aktiv und bin hinsichtlich meiner damaligen Bedenken weiter gekommen, nachdem ich den Bplan-Entwurf der Architektin gesehen habe. Die GRZ wird von 0,2 auf 0,25 erhöht werden, somit ist die Gebäudegröße auf dem Bild im Anhang gesichert - eigentlich.

    Nun habe ich noch eine Frage zu den Abstandsflächen.

    Durch die Änderung der BauBO (Art. 6) in Bayern wurde vieles vereinfacht. Wir wollen in Mammendorf bauen (Einwohnerzahl geringer als 250.000). Eigentlich gilt laut Gesetz 0,4 H. Allerdings hat Mammendorf in einer Satzung (Anhang) diesen Wert bei Gebäuden länger als 16m auf 0,7 H erhöht. Da das Nachbargebäude auf Hausnummer 51 aus 3 Reihenhäusern besteht, wird das gesamte Gebäude, bestehend aus Hnr51 und unserem Abbau, definitiv länger als 16m werden.

    Durch den Wegfall der 1/3-Regelung auf der Giebelseite muss ich wohl die vollen 9,03m Höhe (= 1 H) mit den 0,7 verrechnen und komme auf eine Abstandsfläche von 6,32 m. Bei einer Grundstücksbreite von 12,6 m ist das somit totaler Quatsch, da bleiben noch 6,28m Hausbreite.

    Der Bebauungsplan sagt nix zu Abstandsflächen, also ist die Satzung gültig.

    Liege ich richtig? Oder wo ist mein Denkfehler?

    Zudem im Anhang der Bebauungsplan. Es geht um Hausnummer 53.

    Vielen vielen Dank für eure Hilfe! Ich weiß es zu schätzen!
     

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  2. #2 simon84, 30.08.2022
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    Warum ist das totaler Quatsch ?
    Wer zwingt dich denn 9 Meter hoch zu bauen ?
    Und hast du noch nie ein 6 Meter breites Haus gesehen ?

    Eine Argumentationsrichtung dich in der aktuellen Situation nicht schlechter zu stellen als vorher wäre ne Idee.
    Also einen Antrag auf Abweichung zu stellen.

    Allerdings, vorher genau nachdenken, welche Abstandsflächen für so ein Bauvorhaben 1991 gültig waren.

    Das wäre dann die BayBO 1982 und damals waren noch 1H mind. 3Meter vorgeschrieben, das heisst, dieses Vorhaben wäre bei dem Minigrundstück gar nicht machbar.

    Falls du auf die Idee kommst mit der damaligen Definition von "Kerngebiet" auf 0,5H zu rutschen, schaust du dir erst mal die BauNVO 1990 und die dort beschriebene Definition von "Kerngebiet" an. Denn das ist nicht unbedingt das, was man vielleicht im Kopf hat und mit "Bahnhofstrasse" und "Zentral" verbindet.


    Persönliche Meinung (subjektiv):

    Ich finde es gut, dass sich Mammendorf dazu entschieden hat einen gesunden Mittelweg zu gehen und nicht diesem Irrsinn von 0,4h blind und überall akzeptiert.
    0,7h ist doch absolut fair, und noch dazu eine Erhöhung der GRZ (Die ist schon durch?).

    Sonst wird auch auf dem schönen Land noch alles vollgekleistert mit riesigen Neubauten, die von einer Familie bewohnt werden und die kein Mensch braucht, statt mal ein ordentliches MFH hinzustellen.
    Auch auf dem Land gibt es Menschen, die einfach nur eine Wohnung mieten wollen.
    Wäre bei diesen Grundstücken (ohne Teilung) doch wesentlich sinnvoller als ein Doppelhaus/Reihenhaus !

    Dieses Problemgrundstück ist doch das worum es schon in 2-3 anderen Beiträgen ging, richtig?

    @Dimeto
     
  3. spenic

    spenic

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    Hallo Simon, ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Zwar hätte ich mir einen weniger vorwurfsvollen oder aggressiven Ton gewünscht, trotzdem konnte ich deinem Text zumindest einiges inhaltlich Wertvolles abgewinnen.

    Zu deinem ersten Absatz: die Gemeinde "zwingt" mich tatsächlich so hoch zu bauen, das Nachbargebäude mit der gleichen Dachneigung und Höhe fortzuführen, entsprechend komme ich bei 9m raus. Klar kann man auch auf 6,28m Breite gut leben, bei den heutzutage aufgerufenen Summen für Immobilien muss man aber irgendwann das Preis-Leistungsverhältnis beachten, statt völlig naiv den überteuerten Notnagel zu kaufen.

    Auch ich finde die 0,7 fair und kritisiere in keinster Weise den Entschluss. Was du nicht wissen kannst ist, dass der Entwurf des Architekten, der zur Änderung des Bplans führte, ein breiteres Haus aufzeigte.

    Und ja: es ist das "Problemgrundstück", das schon mehrfach hier von mir zu Fragen geführt hat. Deine Idee mit dem MFH klingt gut, wurde von der Gemeinde aber abgelehnt, da der B-Plan nur EFH und DH vorsieht.

    Danke für deine Hilfe. Ich lese heraus, dass ich zumindest inhaltlich (subjektiv: leider) Recht habe.

    Ich habe noch einen weiteren Umweg gelesen. Wenn klar, dass auf dem Nachbargrundstück in dem Bereich, in den die Abstandsfläche fällt nicht gebaut werden darf, kann man die Abstandsfläche auch rüber ragen lassen. Darf hier dann gar nichts stehen? Keine Garage? Kein Carport? Kein Stellplatz?

    Danke für freundliche Antworten :)
     
  4. #4 simon84, 30.08.2022
    simon84

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    Das ist kein Vorwurf sondern nur meine rein persönliche subjektive Meinung :) deshalb auch separat.

    wie gesagt, wenn du direkt mit der Architektin die den Bebauungsplan macht in Kontakt bist, dann würde ich das Thema direkt dort ansprechen. Wo ein Wille ist ist auch weg wenn die Gemeinde mitspielt.

    das mit der Höhe war ernst gemeint.
    Kannst du nicht etwas niedriger bauen oder mit Bezugspunkten, Gelände, Keller etc. spielen ? Kenne den plan Nicht im Detail was da festgesetzt ist aber evtl gibts da auch Möglichkeiten
     
  5. Dimeto

    Dimeto

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    Nein.
    Bei der Länge Deiner Außenwände. Keine Wand Deines geplanten Gebäudes ist länger als 16m. Da Du einseitig anbaust, kannst Du für eine Wand das sog. Schmalseitenprivileg anwenden. In Deinem Fall bietet sich natürlich die Giebelwand an, die dann mit 0,4 gerechnet werden darf.
     
    Katja aus Sachsen und simon84 gefällt das.
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