Abstand zwischen Sockelleisten und Parkett

Diskutiere Abstand zwischen Sockelleisten und Parkett im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Wir sind kürzlich in eine sanierte Altbauwohnung eingezogen. Die Wohnung verfügt in allen Räumen über...

  1. #1 Paladin78, 17.07.2017
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage.
    Wir sind kürzlich in eine sanierte Altbauwohnung eingezogen. Die Wohnung verfügt in allen Räumen über Parkett mit Fußbodenheizung. Das Haus wurde 2012 fertiggestellt.
    Uns sind bereits bei der Wohnungsübernahme die erheblichen Abstände zw. Sockelleisten und Parkett aufgefallen. Laut Vermietung, die sich auf einen Gutachter beruft, wären die Abstände, die bis zu 2 cm betragen, vollkommen in der Toleranz. Ich habe noch nie eine derart schlechte Arbeit gesehen. Auch Unebenheiten sind mir aufgefallen. Nun zur Frage, hat der Vermieter Recht? Sind 2 cm hinnzunehmen?
    Vielen Dank für eine Antwort.
     
  2. #2 BauSVKarl, 17.07.2017
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    Viel zu wenig Information! Ein Bild würde nicht schaden. Wenn dein Vermieter nichts zu verbergen hat, dann zeigt er dir die Stellungnahme des Gutachters.
     
  3. #3 Paladin78, 17.07.2017
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    Habe Probleme beim Hochladen der Bilder.
    Versuche es später nochmal.
     
  4. #4 Paladin78, 17.07.2017
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    Anbei die Bilder
     

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  5. #5 BauSVKarl, 17.07.2017
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    Ok, ich verstehe dein Problem. Dein Vermieter ist nicht im Recht. Es handelt sich hierbei um einen Planungs- und/oder Ausführungsfehler. Wären die Sockelleisten zu hoch angebracht- OK. Aber das Parkett ist ja anscheinend entweder unglaublich schlecht verlegt, oder, was wahrscheinlicher ist, von unten und/oder oben durchfeuchtet. Es gilt hier unbedingt abzuklären, was der Grund für die Unebenheiten ist. Vielleicht zu früh auf dem Estrich verlegt? So ein Schaden wird meistens noch durch eine Fußbodenheizung verstärkt, da die Feuchtigkeit aus dem Estrich rel. schnell "herausgezogen" wird. Den Gutachter möchte ich sehen, der das abnimmt. Mit Sicherheit ein Trick des Vermieters um deine Unterschrift schnell zu bekommen. Wenn du das jetzt nicht abklärst bzw. mit in den Mietvertrag penibel aufnimmst, wirst du später die Probleme bekommen.

    Liebe Grüße
     
  6. #6 Paladin78, 17.07.2017
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    Hallo.

    Vielen Dank für die Antwort. Klingt absolut plausibel und so war es mit Sicherheit. Ich setz' dem Vermieter noch Daumenschrauben an.
    Wir haben auch gravierende Fugenrisse in Bad und Küche. Da klaffen Löcher an der Silikonleiste....

    VG
     
  7. #7 simon84, 17.07.2017
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    Da drückt es den Boden hoch. Kann sein dass der Untergrund nicht gerade war oder was drunter liegt.

    Wenn euch die Wohnung nicht passt rate ich auf lange Frist eine andere zu suchen, alles andere bringt nix.

    Gibt genug Leute die stellen an der Stelle einfach einen Schrank hin und stören sich nicht dran.
     
  8. #8 Paladin78, 17.07.2017
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    Das mag sein. Angesicht der Miete verlange ich eine Klärung. Zumal es die Abstände in der ganzen Wohnung gibt. Auch hier weigert sich die Verwaltung, die Mängel im Protokoll aufzunehmen. Zumindest kommt in der kommenden Woche der Parkettverleger.
     
  9. #9 Andybaut, 17.07.2017
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    Selbst wenn die Fugen 5cm betragen würden, ist das bei der Anmietung doch bekannt.
    Als Bauherr würde ich eine solche Arbeit nicht abnehmen, da hier aus Sicht des Bauherrn ein Mangel vorliegt.
    Aber der Mangel der bautechnisch besteht ist nicht gleich ein Mangel an der Mietsache.

    Nehmen wir mal an der Parkett hätte Aufwölbungen. Du sagt als Mieter "die will ich nicht".
    Dann kann der Vermieter sagen "ich vermiete die Wohnung in diesem Zustand. Die Aufwölbungen sind nicht schön,
    aber in dem Zustand vermiete ich die Wohnung".

    Dann liegt für dich faktisch kein Mangel vor, da du das Angebot annehmen oder ablehnen kannst. Niemand zwingt dich
    die Wohnung zu mieten.

    Anders wäre es wenn die Aufwölbungen ohne dein Zutun nach einem Jahr plötzlich da sind.
    Dann würde für dich ein Mangel vorliegen, da du eine Wohnung bewusst ohne Aufwölbungen gemietet hast.
     
  10. #10 Paladin78, 17.07.2017
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    Das mag sein. Vor diesem Hintergrund werden derartige Dinge eigentlich im Übergabeprotokoll festgehalten. Bis dato lehnt das die Verwaltung ab. Dann besteht ein Mangel für den Bauherren. Oder warum gibt es nun einen Termin mit dem Parkettverleger? Es ist einfach unfassbar, worauf man alles achten muss. Auch versteckte Mängel treten nun zu Tage, einen Monat nach Einzug.
     
  11. #11 driver55, 17.07.2017
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    Für mich nicht nachvollziehbar.

    Ich lese, ihr seid bereits eingezogen (1 Monat)! Schon bei der ersten Besichtigung wäre ich rükwärts wieder aus der "Bude" raus und hätte dankend abgelehnt.
    Wenn der Vermieter die "Bude" in diesem Zustand anpreist, wird er nachträglich kaum freiwillig nachbessern. Und versteckte Mängel sind auch ein Indiz für "Hauptsache vermietet".

    Fertigstellung 2012. 5 Jahre leegestanden oder wie ist das zu verstehen?
     
  12. #12 Paladin78, 17.07.2017
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    Das ist nicht korrekt. Die Wohnung war seit Fertigstellung bewohnt. Auch bei Besichtigung war soe bewohnt. Vieles wsr nicht ersichtlich, da hinter Couch oder Möbeln versteckt. Dann entscheidet man sich für die Wohnung, unterschreibt den Vertrag u am übergabetag sieht man das Grauen. Eigene Wohnung bereits wieder vermietet...u nun?
     
  13. #13 Fred Astair, 17.07.2017
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    Was ins Protokoll kommt entscheidest Du. Oder anders gesagt, hättest Du zu entscheiden gehabt, wenn Du Dein Recht ausgeübt hättest.
    Jetzt kannst Du nur noch versuchen, alles zu dokumentieren, damit Dir die Sache beim Auszug nicht auf die Füße fällt.
     
  14. #14 simon84, 18.07.2017
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    http://www.mieterverein-leipzig.de/leistungen.html

    Würde dir empfehlen ein eigenes Protokoll zu erstellen, auch wenn der Vermieter nicht unterschreibt ist das später Gold wert.

    Der Mieterverein in München hat z.B. Sachverständige die als "Wohnungsabnehmer" fungieren.
    Also z.B. beim Auszug ein unabhängiges, objektives Protokoll erstellen.

    Vielleicht ist das in Leipzig ähnlich.
     
  15. #15 Fred Astair, 18.07.2017
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    Der Gefolgsmann braucht jetzt erstmal ein Einzugsprotokoll. Sonst hat er am Ende die Wohnung im einwandfreien Zustand übernommen und ist für die Verschlechterung der Mietsache verantwortlich. Ein Protokoll von ihm allein ist allerdings nicht viel wert. Eine Fotodokumentation und zwei unabhängige Zeigen sollten es schon sein.
    Mieterverein wäre eine Möglichkeit. Vielleicht bestätigt ihm ein Mitarbeiter den desolaten Zustand und hilft ihm, die Mängelanzeige an den Vermieter zu verfassen.
     
  16. #16 Paladin78, 18.07.2017
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    Ich warte den vor Ort Termin ab, wenn der Parkettverleger und der Bauleiter kommen. Dann poche ich auf den Vermerk im Protokoll, der mir verwehrt wurde mit dem Hinweis auf das Gutachten..
    Parallel dazu will ich Einsicht und ziehe bei dem vor Ort Termin einen Berater meiner Versicherung/Mieterschutz hinzu.
    Alles Augenwischerei..wenn es um Geld geht, hauptsache vermietet.
     
  17. #17 Andybaut, 18.07.2017
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    frag doch nochmals nach dem Zweck des Gutachtens.
    Ich verstehe das nicht wirklich.

    Ist das Gutachten dazu da um zu sagen "hey, alles ist gut, mach dir keine Sorgen. Mängel kann es nicht geben, da keine im Gutachten drinstehen."
     
  18. #18 simon84, 18.07.2017
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    Der Zweck des Gutachtens wird sein, den Standpunkt des Vermieters zu bestätigen, dass keine Mängel vorhanden sind, welche nachgebessert werden müssen.
    Wenn es das Gutachten schon vor dem Einzug gab, wurde dies evtl. im Streit mit einem vorherigen Mieter erstellt (Alarmglocken).

    Der Zweck eines Übergabeprotokolls ist den tatsächlichen Zustand einwandfrei zu dokumentieren,
    so dass der Vermieter im Nachhinein nicht behaupten kann, der Mieter hätte Schäden oder Mängel verursacht.

    Hier sollte es keinerlei Grund geben, Punkte wie z.B. "Wohnzimmer: Parkettboden an Fußbodenleiste unregelmäßig" nicht aufzunehmen.
    Das ist absolut gängig. Ich habe Punkte wie "Boden stark abgenutzt und verkratzt", "Sprung/Riss ca. 5 cm Länge in Waschbecken" usw. in Protokollen.
    Dies führt auch nicht zu einer Reparaturpflicht des Vermieters. Ganz im Gegenteil, es dokumentiert vielmehr, dass beide Parteien den Mangel kannten und somit "akzeptieren".

    Es ist sehr komisch, dass der Vermieter den vorhandenen Zustand nicht im Protokoll aufnehmen will. (Alarmglocken).
    Im Prinzip könnte er jetzt behaupten der Mieter hätten den Boden kaputt gemacht (z.B. falsche Pflege, zu viel Wasser etc.)


    Ein nachträgliches eigenes Protokoll ersetzt rechtlich nicht das ursprüngliche vom Einzug, das ist richtig.

    Falls bzw. in diesem Fall würde ich schon fast sagen _wenn_ es dann zum Rechtsstreit kommt, wird das trotzdem Gold wert sein, insbesondere
    wenn mit einem unabhängigen, idealerweise sachkundigem Zeugen mit Datums/Zeitangabe und aussagekräftigen Fotos untermauert.

    So schnell wie möglich nach Einzug nachholen.

    Zum Thema Hauptsache vermietet.
    Ich weiss nicht wie es in Leipzig ist, aber da es eine Stadt ist, denke auch dort gibt es sicherlich mehr Bewerber als Wohnungangebote...
     
  19. #19 Paladin78, 18.07.2017
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    Ja leider gibt es hier mehr Bewerber als Angebote...
    Zum Thema Gutachten...zu Beginn des Jahres erfolgte wohl die Abnahme des Hauses durch den Bauherren. Sagten uns die Mitmieter. Bauleiter u Co. hätten sich beweihräuchert...wie toll alles ist. Schriftlich wurde das wohl in einem Gutachten untermauert, dass eben auch besagte Sockkelleisten 2 cm vom Boden abstehen können...aber ok. Das hält vor keinem Gericht stand. Nun zu unserer Verwaltung...die haftet sich bei den Übergaben wie ein Kaugummi an das sog. Gutachten. Ich geb da nix drauf. Hatte mich schon mit der Dame bei Übergabe gestritten, dass sie einen Vermerk zu den Leisten machen soll..eben weil uns das im Fall eines Auszuges auf die Füße fällt. Nunmehr verlange ich Einsicht gutachten und/oder Nachtrag. Zudem behalte ich mir eine Anzeige vor, sofern nichts zu dem Thema im Gutachten steht. Dann wurden wir getäuscht. Aber was willst du machen...wohnung gekündigt u bereits Nachmieter da. Bei Ablehung hätten wir auf der Straße gestanden. U man sieht vieles nicht, wenn man die Wohnung in bewohntem Zustand besichtigt.
    Gespannt bin ich auf den Termin, der folgen soll. Die Verwaltung versucht vieles im Sand verlaufen zu lassen.
    Wir haben gestern angemahnt, dass der Balkon über uns undicht u der Abfluss mit Blättern verstopft ist...es geht in die nächste Runde.
     
  20. #20 simon84, 18.07.2017
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    Also ich kann dir nur raten, gehe sofort zum Mieterverein oder gleich zum Anwalt.

    Du vermischt da zu viele Sachen. Anzeigen wegen "Täuschung" würde ich tunlichst unterlassen.

    Wenn du dir eine Wohnung nicht ordentlich ansiehst bei der Besichtigung ist das dein Problem.
    Alle Mängel sind doch eindeutig sichtbar gewesen. Ein Sofa kann man auch mal zur Seite rücken.

    Für einen undichten oder verstopften Balkonablauf des Nachbarn ist nicht dein Vermieter verantwortlich, sondern der Nachbar.

    Das "Gutachten" sofern es überhaupt ein solches ist, ist für dich als Mieter sowieso nicht relevant.
    Es ist sicherlich nicht Vertragsbestandteil deines Mietvertrags.
    Ob da etwas zu abstehenden Böden drinsteht oder nicht, ist für dich somit auch nicht relevant.

    Was interessant ist, ist ausschliesslich dein Übergabeprotokoll. Daran musst du arbeiten bzw. Nacharbeiten.

    Ansonsten andere Wohnung suchen.
     
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