Ab welchen Geländeunterschied ist ein Abfangen notwendig

Diskutiere Ab welchen Geländeunterschied ist ein Abfangen notwendig im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, auf dem Nachbargrundstück wurde der Gartenbereich "tiefer gelegt", so dass der Höhenunterschied an der gemeinsamen Grenze nun ca....

  1. Joskur

    Joskur

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    Hallo zusammen,

    auf dem Nachbargrundstück wurde der Gartenbereich "tiefer gelegt", so dass der Höhenunterschied an der gemeinsamen Grenze nun ca. 10-70 cm beträgt. Es wurden in einem Abstand von etwa 20 cm zu unserem Grundstück hin Rasenkantensteine gesetzt, die dann mit Erde hinterfüllt worden sind. Das Fundament unseres kleinen Grenzmäuerchens hängt nun zum Nachbarn hin teilweise in der Luft und im Bereich des größten Höhenunterschiedes hat ein Betonpfosten auch schon die Schräglage eingenommen und lässt sich hin- und herbewegen. Die Besitzer des Nachbargrundstückes sehen keine Notwendigkeit, unser Grundstück irgendwie abzufangen, da ihnen eine solche Lösung "optisch nicht gefällt". Gibt es irgendwelche konkreten Vorschriften oder Berechnungsregeln aus dem Bereich der Statik, auf die ich mich berufen kann.
    Vielen Dank für jede konstruktive Antwort.

    Josef
     
  2. #2 Fred Astair, 13.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

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    Mit Statik hat das wenig zu tun. Eher mit Nachbarschutz oder dem allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, dass die eigene Freiheit dort endet, wo sie die Freiheit eines Anderen beschneidet.
    Schau mal ins BGB:

    "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 909 Vertiefung
    Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist
    ."

    Da steht nichts von "ab einer bestimmten Höhe" oder "nur wenn es dem Abgrabenden aus ästhetischer Sicht zuzumuten ist".
    Wünsche gute Nerven und eigene Standhaftigkeit beim Umgang mit diesen Nachbarn.
     
    simon84, Gast 85175 und Mok gefällt das.
  3. #3 Gast 85175, 13.11.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die freiliegenden Fundamente und der schräge Zaun müssen ja ein wahres Kunstwerk sein...

    Wie auch immer, es gibt da noch mehr kleine Spielchen die man da treiben könnte. Je nach dem wie eng es auf dem Grundstück zugeht und ob auch direkt am Nachbarhaus gegraben wurde hat er evtl. die Abstandsflächen vergrößert und die liegen jetzt teils auf fremden Grundstücken. Ein Blick in den Bebauungsplan wäre in dem Fall auch noch interessant, vllt. ist sein Haus jetzt plötzlich höher als erlaubt, etc...
     
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