4 Meter Thujas an Grundstückgrenze (NRW)

Diskutiere 4 Meter Thujas an Grundstückgrenze (NRW) im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zum Nachbarrechtsgesetz in NRW. Im Jahr 2017 habe ich mein Einfamilienhaus gebaut. An den...

  1. AMSH

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zum Nachbarrechtsgesetz in NRW. Im Jahr 2017 habe ich mein Einfamilienhaus gebaut. An den Grundstücksgrenzen waren ca. 15 Meter hohe Tannen und Nadelbäume. Benachbart findet sich ein großes 3-geschossiges Mehrfamilienhaus. Zu Baubeginn haben mich die Erdgeschossmieter gefragt, ob ich die Bäume nicht entfernen möchte, da sie stark Nadeln und die Mieter immer die Nadeln in der Wohnung haben, wenn sie mal die Terrassentür öffnen. Außerdem haben sie kein Sonnenlicht im Garten.

    Ich habe daraufhin (weil ich auch keine Lust auf die Nadeln hat, zugegeben) die Bäume alle fällen lassen. (Kostenpunkt 15.000€). Danach hatte ich keine Abgrenzung zum Nachbargrundgrundstück. Ich habe also den Eigentümer angeschrieben und um ein Gespräch gebeten um die Einfriedung zu besprechen (und sich kennenzulernen). Trotz doppelte Nachfrage habe ich keine Antwort bekommen. Ich habe dann Anfang 2018 eine Hecke aus Thujas zur Abgrenzung / Einfriedung an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Selbstverständlich auch auf meine Kosten. Laut Internetrecherche, hätte ich den Nachbarn auch um 50% der Kosten auffordern können. Das habe ich aber nicht getan.

    Die Nachbarn (Mieter) waren happy. Heute 6,5 Jahre später ist die Hecke ca. 4 Meter hoch und ich bekomme ein Schreiben der Hausverwaltung. Man bittet mich um eine Gespräch bzgl. der Hecke.

    Meine Frage ist nun - kann die Hausverwaltung von mir verlangen, dass ich die Hecke auf 2m runterschneide? Das Problem ist, dass sowohl der Nachbar, als auch ich ein abschüssiges Grundstück haben. Wenn die Hecke also so tief runtergeschnitten wird, schauen wir uns wieder gegenseitig in die Gärten. Es sind 4 Stück, die an mein Grundstück grenzen. Das kann doch keiner wollen. Außerdem habe ich nun endlich Blickschutz von den Balkonen.

    Ich möchte aber auch nicht jedes Jahr aufs neue nachschneiden, wenn man sich auf vielleicht 3 Meter o.ä. einigen sollte.

    Die Frage ist nun - hat man nach solange Zeit der Duldung nicht einen Bestandsschutz? Oder bin ich wirklich verpflichtet, die tollen gepflegten Hecken so weit runterzuschneiden?

    Wie gesagt, die Mieter sind eingezogen und hatten 15 Meter hohe, ungepflegte Bäume vor dem Garten, die alles versaut haben. Siehe Bilder im Anhang.

    Vielen Dank im Voraus.
     

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  2. #2 Fred Astair, 14.08.2024
    Fred Astair

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    Ja, kann sie.
    Der Fehler war, die Bäume zu fällen, denn die hatten Bestandsschutz.
     
  3. SIL

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    Fast , in der Regel sind es 5 Jahre allerdings ist mir nicht ganz klar auf welchen Abstand du die Hecke gepflanzt hast. Heckenhöhen sind geregelt: im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 903 – 924 BGB), im Landes-Nachbarschaftsrecht, in der Landesbauordnung sowie in der Ortssatzung
     
  4. SIL

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  5. AMSH

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    Danke dir. Laut Nachbarrecht habe ich aber doch auch nach 6 Jahren Bestandsschutz. Gilt das nur für das Entfernen aber nicht für das kürzen? Oder wie darf ich das verstehen?

    § 47 (Fn 5)
    Ausschluß des Beseitigungsanspruchs


    (1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung, mit der ein geringerer als der in den §§ 40 bis 44 und 46 vorgeschriebene Abstand eingehalten wird, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat. Der Anspruch unterliegt nicht der Verjährung.
     
  6. AMSH

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    Die Thujas sind direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzt worden, damit man eine Abgrenzung hat. Der Eigentümer wollte ja die Einfriedung nicht mit mir besprechen.
     
  7. SIL

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    6 Jahre in NRW sowohl fehlender Abstand und Höhe der Bepflanzung, insofern erfolgt kein Rückschnitt, einzig problematisch könnte deine 'Ausladung' auf das Nachbargrundstück werden.
     
  8. AMSH

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    So verstehe ich das auch - zumindest möchte ich es so verstehen. Ich bin aber gerne bereit die Ausladung regelmäßig beizuschneiden.
     
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    Mach einem Termin und keine Verpflichtung, lass sie ruhig etwas zappeln, anscheinend war es ja damals auch nicht von Interesse.
     
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  10. #10 Fred Astair, 14.08.2024
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    Nach verbreiteter Rechtsauffassung, beginnt die Verjährung mit Beginn des rechtswidrigen Zustandes.
    Ich, als juristischer Laie sehe das so, dass der Anspruch auf Entfernung der Pflanzung mit der Pflanzung begonnen hat, der Anspruch auf Zurücksetzen auf die ortsüblich zulässige Höhe aber mit dem Überschreiten derselben.
    Nun ist es an Dir zu beweisen, dass die Tujen vor mehr als 5 Jahren die 2 Meter überschritten haben.;)
    Zu guter letzt kommt noch eine "Überbauung" hinzu, wenn die Tujen die Grenze zum Nachbarn überschreiten sollten.
    Besteht bei Euch eigentlich eine Einzäunungspflicht?
     
  11. AMSH

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    Mach ich auf jeden Fall. Ich geh halt nur gerne argumentativ rechtssicher in ein solches Gespräch. Finde es nur frech, dass es jahrelang mit 15m hohen Nadelbäumen in Ordnung war und sich MIETER nun über 4m hohe Thujas beschweren. Wie gesagt, ich habe alles bezahlt und weder der Eigentümer, geschweige denn die Mieter hatten je Kosten. Der Zustand ist jetzt dennoch ein wesentlich besserer.
     
  12. AMSH

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    Das kann ich beweisen, ja. In NRW besteht eine Einfriedungspflicht, (Paragraf 32) zumal die wechselnden Mietparteien des Nachbarn auch oftmals Hunde und Katzen halten.
     
  13. #13 Kriminelle, 14.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.08.2024
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    Da sind aber ziemlich viele Interpretationsfehler drin, was ich in der Schnelle erkenne
    Zum einen: nicht die Mieter setzen sich mit Dir auseinander, sondern der, dem das Haus gehört bzw. die Verwaltung.
    Bedeutet nicht, dass grünes Gestrüpp oder Hecke gepflanzt werden muss. Eine niedrige Umzäunung ist auch eine Einfriedung.
    Der Vermieter möchte keine Beseitigung, sondern eine Pflege und Einkürzung, damit sie nicht wie auch die alten Bäume, auswuchert.
    Ja, Deine Bepflanzung, Deine Kosten.
    Der von Nebenan muss sich nicht beteiligen, wenn es nicht in seinem Sinn ist.
    Muss er ja nicht.
    Man hat die Wahl: entweder gemeinsam auf der Grundstücksgrenze oder
    Nach dem Nachbarschaftsgesetz NRW:
    „§ 42 Grenzabstände für Hecken Es sind mit Hecken – vorbehaltlich des § 43 – über 2 m Höhe -1,00 Meter und bis zu 2 m Höhe -0,50 Meter Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt“
    Grenznah ist bis 2 Meter erlaubt.
     
  14. AMSH

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    Wow, selten soviele verschiedene Meinungen gelesen. Ich danke jedem, der sich beteiligt hat, aber weiter bin ich nun auch nicht.

    Es geht nun aber primär um die Frage, ob ich nach über 6 Jahren Bestandsschutz habe, der auch für den Rückschnitt gilt. Kann das jemand fundiert beantworten für NRW
     
  15. #15 nordanney, 14.08.2024
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    Ja, das Gesetz.
    NRW-Justiz: Nachbarrecht

    Lies den Teil zu Hecken bzw. Hecken als Einfriedung und die Fristen für eine Beseitigung.
    ist einfacher, als hier ausführlich zu diskutieren.
     
  16. SvenvH

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    Sprich doch erstmal mit dem Vermieter um zu erfahren was der überhaupt will. Häufig ist es besser wenn man sich nicht auskennt und erstmal versucht eine gemeinsame Lösung ohne Paragraphenreiterei zu finden. Wenn er dennoch auf sein Recht pocht, hast du immer noch genug Zeit zu handeln. Vor Oktober darf sowieso maximal Schönschnitt betrieben werden. Vielleicht machst du dir völlig unnötig solche Gedanken und jetzt mit Absicht hinhalten, weil er das damals auch gemacht hat ist ebenso unsinnig. Das wird das Problem nicht aus der Welt schaffen.
     
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  17. Dimeto

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    Ja. Sofern es aber keinen Bebauungsplan oder eine andere örtliche Satzung gibt, in denen die Beschaffenheit der Einfriedigung geregelt ist, fehlt eine Rechtsgrundlage für dieses Verlangen.
    Dann ist ja alles gut.
    Was möchtest Du denn?
    Ja. Alle Ansprüche aus dem Nachbarrecht und dem BGB sind verjährt. Allerdings ist nur der Bestand geschützt. Der Nachbar kann also auf Begrenzung der jetzigen Höhe bestehen.
    Nein, vorbehaltlich der Existenz oben erwähnter Satzungen.
    Nein.
    Hier kommt es auf den Zentimeter an. Wenn der Stamm wenigstens einer Pflanze beim Austritt aus dem Boden von der Grenzlinie geschnitten wird, handelt es sich um eine Grenzanlage im Sinne des § 921 BGB. Die Folgen sind in § 922 BGB beschrieben.
    Das liegt daran, dass jeder Nachbarn hat und in jedem Bundesland andere Vorschriften gelten. Außerdem ist der Sachverhalt nicht eindeutig (Grenzanlage ja oder nein) und die Verknüpfung von Pflanzung und Einfriedigung ist gesetzlich lückenhaft.
     
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    Das habe ich getan, aber ganz deutlich finde ich es eben nicht. Folgende Passagen sind hängengeblieben:

    Aus § 32 des NachbG NRW folgt, dass dann, wenn ein Nachbar eine Einfriedung verlangt, der andere Nachbar verpflichtet ist, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen (Ausnahmen hiervon regelt § 34 des NachbG NRW). Diese ist sodann auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Wirkt ein Nachbar nicht innerhalb von 2 Monaten nach schriftlicher Aufforderung an der Errichtung der Einfriedung mit, so kann der die Einfriedung verlangende Nachbar die Einfriedung allein errichten und von der Nachbarpartei anteilige Kostenerstattung verlangen. Verjährt diese Forderung? Zumindest muss er sich im worst case an den Beischnittkosten beteiligen.

    Das Gesetz schreibt keine bestimmte Art der Einfriedung vor. Gegebenenfalls sind jedoch öffentlich-rechtliche Bestimmungen (z.B. eine Satzung der Gemeinde oder ein Bebauungsplan) zu beachten. Ansonsten steht es den Nachbarn frei, eine Vereinbarung über die Art der Einfriedung und ihre Höhe zu treffen (§ 49 des NachbG NRW). Der Nachbar hat sich nie gemeldet, also habe ich die Thujas als Einfriedung gewählt.

    Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen. Die spätere Seitenausdehnung der Anpflanzung ist daher beim Setzen zu berücksichtigen. Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das NachbG NRW nicht vor. Zu beachten ist aber, dass die Abstandsregeln nicht gelten, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt worden ist. Die Hecke wurde ja als Einfriedung gepflanzt.

    Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Anpflanzungen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zu beseitigen oder zu versetzen bzw. Hecken zurückzuschneiden sind. Insoweit ist jedoch die Verjährungsfrist des § 47 NachbG NRW zu berücksichtigen (siehe dazu unten). Gemäß § 47 des Nachbarrechtsgesetzes NRW ist der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat. Gilt dies nur für Beseitigung oder auch Beischnitt? Irgendwann müssen Pflanzen doch auch komplett einem Bestandsschutz unterliegen.
     
  19. BaUT

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    Klingt ja als wäre die Verjährung schon eingetreten, was die Rechte des Nachbarn deutlich einschränkt. Er kann ja jetzt nicht mehr über eine Umsetzung der Hecke diskutieren sondern nur noch um deren Schnitt.

    Wenn die Hecke als Einfriedung (Zaunersatz) auf die Grundstücksgrenze gesetzt wurde, wie hat der Nachbar das dann in den letzten 6,5 Jahren auf seiner Seite mit dem Heckenschnitt gemacht?
     
  20. AMSH

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    Ich habe keine Ahnung. Wahrscheinlich nie geschnitten.
     
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