3fach-Verglasung in Wohnanlagen nicht möglich?

Diskutiere 3fach-Verglasung in Wohnanlagen nicht möglich? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo! Ich bin gerade dabei eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage zu renovieren. Die Wohnanlage / Außenmauer wurde vor Jahren wärmegedämmt...

  1. #1 Quatrain, 20.09.2013
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    Hallo!

    Ich bin gerade dabei eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage zu renovieren. Die Wohnanlage / Außenmauer wurde vor Jahren wärmegedämmt mit einer hinterbelüfteten Außenfront, gedämmt mit 15 cm Steinwolle.

    Nun habe ich vor, dreifachverglaste Fenster einzubauen, da ich vermute, dass dies sowieso bald Standard sein wird. In der Wohnanlage werden zur Zeit noch zweifachverglaste Fenster eingebaut beziehungsweise ausgetauscht, da dies irgendwann vor Jahren einmal so festgelegt wurde.

    Den Mehrpreis für die Dreifachverglasung bin ich bereit zu übernehmen. Auch die für die Wohnungsanlage zuständige Vertrags-Fensterfirma sieht in meinem Vorhaben kein Problem und hatte den Auftrag mit Wissen der Hausverwaltung schon angenommen, auch weil in praktisch allen anderen belieferten Wohnanlagen noch nie ein Problem damit auftrat.

    Nun habe ich von der Hausverwaltung folgendes Schreiben bekommen:


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den Auftrag zur Erneuerung der Fenster in Ihrer Wohnung Hessenstr. 11.

    Zwischenzeitlich musste ich in einem ähnlichen Fall erfahren, dass der Austausch von Fenstern durch einen einzelnen Wohnungseigentümer – auch mit Zustimmung der WEG – rechtlich problematisch sein kann. Ein Fenstertausch – zumal eine Umstellung auf 3-fach-Verglasung - kann wohl als sog. „bauliche Veränderung“ i. S. des Wohnungseigentumsgesetzes gesehen werden. Die Frage, ob es überhaupt möglich ist, hiermit per Beschluss ein einzelnes Mitglieder der WEG zu beauftragen, scheint rechtlich komplizierter, als gedacht. Sollte es möglich sein, sind an die Formulierung wohl hohe Anforderungen zu stellen. Es müssen z. B. Haftungsfragen geklärt sein. Daher habe ich hierzu zunächst eine Rechtsberatung bei unserem Haus-Juristen angefordert und komme nach Vorliegen des Ergebnisses noch einmal auf Sie zu.

    Hinzu kommt hier, dass bei Einbau von 3-fach verglasten Fenstern in einer kompletten Wohnung zunächst geklärt werden muss, zu welchen bauphysikalischen Veränderungen dies führen kann. Dort, wo dies von unseren Kunden bislang erwogen wurde, war z.B. jeweils die Nachrüstung einer Lüftungsanlage vorgeschrieben worden (Schimmelproblematik). Zu geg. Zeit wird also hierzu eine entsprechende Begutachtung erforderlich sein. Zunächst muss jedoch die Rechtslage geklärt werden.

    (Wegen der grundsätzlichen Bedeutung erhält der Verwaltungsbeirat eine Kopie dieser Nachricht zur Information.)

    Vielen Dank für Ihre Geduld, ein schönes Wochenende
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der Dreifachverglasung zu einer Änderung der Bauphysik kommen kann oder dass eine spezielle Lüftungsanlage bei dieser gedämmten Außenmauer einzubauen ist.

    Die Fenster müssen jetzt auf jeden Fall ausgetauscht werden. Sollte ich nun Fenster nur mit Zweifachverglasung erhalten und die Gesetzeslage ändert sich, wäre das von den Kosten her und von den Änderungen in meiner frisch renovierten Wohnung (dreifachverglaste Fernster sind dicker) ein Irrsinn.

    Ich bitte um Rat, wie die rechtliche Lage (gibt es juristische Aktenzeichen gegen mein Vorhaben?) sich darstellt, da ich weiß, dass in einer mir bekannten anderen Wohnanlage bereits problemlos Dreifachverglasung angewendet wurde. Ich wohne im Bundesland Hessen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus!!
     
  2. #2 Corinna72, 20.09.2013
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    Das ist ja teilweise ganz schöner Schwachsinn, musste richtig lachen, denn sind denn nun 2 Glasscheiben weniger luftdicht als 3 Scheiben??
    Hier muss dringend einmal die Luftdurchlässigkeit von Glas untersucht werden.
    Wäre doch eine schöne neue DIN Norm, oder? :p
     
  3. #3 Gast036816, 20.09.2013
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    Gast036816 Gast

    toller hausverwalter. man muss sich schon fragen, wo dieses geballte fachwissen herkommt. entscheidend ist nicht die anzahl der glasscheiben nebeneinander, sondern die luftdichtigkeit von rahmen und flügel.

    da kannst du nur eins antworten, dass du regelmäßig und ausreichend lüften wirst, musst du sowieso, wenn bei dem wanadaufbau und neuen fenstern keine gesonderte zwangslüftung im haus vorhanden ist. regelmäßig und ausreichend lüften musst du auch bei 2-fachverglasten neuen fenstern.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2013
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    Ich würde ihm zurückschreiben, dass Schimmel auch bei einem Wechsel mit 2-Scheiben-Verglasung auftreten kann, da nicht die Anzahl der Scheiben, sondern die verbesserte Luftdichte (und die dadurch verringerte Luftwechselrate) ursächlich für den Schimmel sind.
    Sollte er Dir also mit diesem Argument den Einbau verweigern bzw. nur in Verbindung mit einer Lüftungsanlage genehmigen, würdest Du das auch bei jedem Fensterwechsel mit 2-Scheiben-Verglasung verlangen.
    Und dann drost Du ihm an, das Schreiben auch an den Verwaltungsbeirat zu schicken, da es ja grundsätzliche Bedeutung hat.

    Mal sehen,wie schnell dem der A... auf Grundeis geht.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 20.09.2013
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    ist doch gut: der Verwalter ist kein Fachmann und will sich vor einer grundsätzlichen Zustimmung fachlichen Rat einholen...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2013
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    Ja - das wäre gut, würde er nur schreiben, er käme nach den entsprechenden Klärungen auf den TE zurück.

    Leider aber schreibt er gleichzeitig zumindest baufachlich grossen Blödsinn. Und entwertet seinen Ansatz der Wissensnachfrage
     
  7. #7 ThomasMD, 20.09.2013
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    AW: 3fach-Verglasung in Wohnanlagen nicht möglich?

    Richtig. Manchmal sind viele Argumente einfach zuviel des Guten.
    Der Verweis auf die bauliche Veränderung und die Einholung weiterer fachlicher Meinungen hätte vollauf genügt.
    Wenn ich täglich erleben muss, wieviele Bauprofis von atmenden Wänden fabulieren, dann kann ich einem einfachen Verwalterchen atmende Glasscheiben nicht übelnehmen.

    Sent from SPX-5 using Tapatalk.
     
  8. eddi01

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    Da ja schon die Fassade/Mauerwerk gedämmt wurde, würde einer 3 fach Verglasung nichts entgegenstehen. Ich würde aber Fenster mit Zwangsbelüftung nehmen, kostet nicht sehr viel mehr.
     
  9. #9 Quatrain, 27.09.2013
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    Vielen Dank für die vielen Beiträge! :)

    Ich habe jetzt etwas genauer erfahren, worum es sich da drehen soll:

    Da normalerweise das Fenster gegenüber der Außenwand schlechter gedämmt ist, kann sich ja bei kalten Außentemperaturen am Fenster innen Feuchtigkeit bilden.
    Wenn nun durch die Dreifachverglasung das Fenster besser gedämmt ist, als das Mauerwerk, so bildet sich dieses kondensierte Wasser an der Innenwand und dies kann zu Schimmelbefall führen.

    Deshalb muss nachgeprüft werden, ob die Außenisolation besser dämmt, als das Dreifachglas im Fenster.

    So wurde es mir jetzt begründet, warum ich solche Fenster nicht einfach einbauen kann. Dann erzählte man mir noch, dass dreifachverglaste Fenster sehr schwer seien und ältere Leute eh damit Schwierigkeiten hätten, sie zu kippen. Außerdem seien die Fensterrahmen so breit, dass ein gutes Teil der Fensterbänke wegfällt.

    Irgendwie habe ich das Gefühl, alles und jeder rät mir davon ab. Langsam krieg ich selber Zweifel, ob das Sinn macht und die Zukunft ist, oder ob sich das nur als ein übertriebener Dämmwahn herausstellt, der nachher mehr Nachteile als Vorteile hat.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Wohnen mit solchen Fenstern gemacht?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2013
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    Wenn bei einer dem heutigen Standard entsprechenden 2-Scheibenverglasung (Ug 1,1) diese mit Kondensat aus der Raum beschlägt, dann ist aber irgendetwas absolut oberfaul!!!
    Daher birgt die Aufrüstung auf 3-fach Scheiben keinerlei zusätzlichen Risiken!!!

    Weder im ungedämmten Altbau noch im nagelneuen Passivhaus

    Laß Dich nicht von solch schwachsinnigen Argumenten ins Boxhorn jagen!

    Einziger realer Nachteil von 3er Glas - es kann in dieser Jahreszeit von aussen beschlagen!
     
  11. R.B.

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    Nachdem die Verwaltung anscheinend das mit der Lüftung nicht versteht, musst Du dich halt auf deren Niveau begeben.

    Oben schreibst Du, dass die Außenwände bereits vor Jahren gedämmt wurden. Habe ich das richtig verstanden? Dann wurde doch sicherlich die EnEV eingehalten (da oben steht was von 15cm MiWo). Gehen wir also mal davon aus, dass dies fachgerecht gemacht wurde, wie kann dann der Dämmwert der Wand schlechter sein als der U-Wert des Fensters?
    Ein Fenster mit 3fach Verglasung ist sicherlich gut, aber so gut nun auch wieder nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 feelfree, 27.09.2013
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    feelfree Gast

    Oder es fehlt die "Warme Kante". Kostet ja ein paar Euro Aufpreis.
     
  13. #13 Corinna72, 28.09.2013
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    Ja, wir haben sie im ganzen Haus. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen. Neben dem besseren Wärmeschutz ist auch der Schallschutz besser. Auch bei sommerlicher Hitze halten sie diese besser ab (geringere solare Wärmegewinne).
    Die Fensterrahmen sind dicker und schwerer und wirken dadurch sogar besonders solide.

    Ab der nächsten ENEV wird 3 fach Verglasung ohnehin Vorschrift.
    Es ist mir absolut unverständlich, wie man jetzt noch 2 fach Scheiben einbauen kann, nur weil man ein paar Euro spart.

    Und Dämmung:
    U Wert Uw 3 fach Verglasung ca. 0,95

    U Wert ungedämmter Hochlochziegel ca. 0,9

    U Wert mit 15 cm Steinwolle ca. 0,20 - 0,25

    Du siehst also, obwohl das Fenster schon gut ist, ist es immer noch schlechter als ungedämmter Hochlochziegel, definitiv kein zusätzliches Risiko.

    Es ist wirklich verdammt peinlich, wie jemand als Hausverwalter so wenig Ahnung von nicht einmal den einfachsten Grundsätzen der Bauphysik haben kann.
     
  14. Taipan

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    Kann ich so im Referentenentwurf nicht finden und ist damit ebenso eine Flaschaussage, dass im Neubau die Wände einen U_max haben müssen.

    Hört bitte auf solche Märchen zu verbreiten!
     
  15. #15 Corinna72, 28.09.2013
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    @Taipan:ich habe das auch nur verienfacht dargestellt, weil es sonst für den TE wieder schwierig ist zu verstehen. Es hieß immer, dass die bevorstehende Novellierung der ENEV, also dann wohl ENEV 2014 bei Fenstern Werte fordert, die mit normaler 2 fach Verglasung nicht mehr zu erfüllen sind, was dann auf eine indirekte Verpflichtung zur 3 fach Verglasung bei Neubauten hinauslaufen wird, ohne dass diese direkt vorgeschrieben wird.
    Was steht denn zu diesem Thema im Referentenentwurf nun drin?
     
  16. Taipan

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    Im Referentenentwurf steht drin, dass sich bei Bestandgebäuden nichts ändert und bei Neubauten weiterhin das Referenzgebäudemodell gilt. Damit wird also keinerlei abweichende Aussage zu irgendwelchen Verglasungen gegenüber der EnEV2009 getroffen.

    Wenn Du in BILD oder Ähnlichem liest, dass in der EnEV2014 die Anforderungen an Fenster steigen, dann nimm bitte selbst den Referentenentwurf und schaue nach. Dort sind die Werte für das Referenzgebäude geändert worden. Diese haben mit der Wirklichkeit aber nur insoweit zu tun, dass damit der maximal zulässige Tranmissionsverlust und Primärenergiebedarf sinkt. Wer das übersetzt mit: Es sind nur noch dreifachvergalsungen zulässig, betreibt absichtliche Falschinformation und heitzt unnötig die Gemüter auf.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 28.09.2013
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    Tut mir leid, das ist normalerweise nicht mein Stil, aber hier geht es nicht anders: Das ist vollkommener Quatsch! Es gibt gibt in Wärmeschutzverordnungen schon mindestens seit 10 Jahren keine direkten Anforderungen mehr an Einzelbauteile bei Neubauten. Und davor auch nur in einem so genannten "vereinfachten" Verfahren (ich spreche von WSVO 1995).
    Es werden lediglich Anforderungen an Qp und HT gestellt.

    Noch lustiger. Sie behaupten Sachen (oder geben diese wieder), ohne wirklich zu wissen, was drin steht. Lesen Sie doch mal nach...!

    Also, ich will Sie nicht unwissend lassen.
    Ganz grob, ohne Anspruch an Vollständigkeit.
    - Neubau: Verschärfung der Anforderung um rund 12,5%, im Gegenzug wird mit Standort "Potsdam" gerechnet (was wieder eine kleine Entschärfung" darstellt) Es gibt weiterhin nur Anforderungen an an Qp und HT. Nix weiter, keine 3-fach-Verglasung, keine Lüftungsanlage und auch sonst keine Anforderungen, wie das erreicht werden soll.
    - Bestand: keine Änderung (!) gegenüber EnEV 2009. Die Anforderungen an die Bauteile bleiben so, wie bisher.
    - Es wird Änderungen bei den Energieausweisen geben: die Skala verschiebt sich, es gibt Änderungen bei den Aushangpflichten, beim Vorlegen gegenüber Käufern etc. und bei gewerblichen Immobilienanzeigen usw.
    - usw.

    so...
     
  18. #18 Corinna72, 28.09.2013
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    Also bevor Ihr beiden da so besserwisserisch um Euch schlagt:

    Schon mal etwas von der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU gehört? Diese wurde bereits beschlossen!
    "Sie besagt, dass ab dem Jahr 2021 alle Neubauten dem Standard eines Niedrigstenergiegebäudes entsprechen müssen, öffentliche Bauten bereits ab 2019. Niedrigstenergiegebäude müssen eine Gesamtenergieeffizienz aufweisen, die gegen null geht. Um dies zu erreichen, müssen strengere Richtlinien geschaffen sein, darunter der vorgeschriebene Einsatz von Dreifachverglasungen." Quelle:
    http://www.baufi24.de/baufinanzieru...g-doppelt-oder-jetzt-schon-dreifach?-2666.php

    "Ab dem Jahr 2021 wird die Dreifachverglasung für Neubauten zur Pflicht"
    Quelle: http://www.hausbau-portal.net/aktue...-modern-wohnen-und-das-klima-schonen-444.html


    Und wegen der ENEV 2012/2013/2014 oder wann sie nun eben endlich kommt war meine Info nicht aus der Bild Zeitung o.ä., sondern lest bitte einfahc mal z.B. hier nach: "So sahen frühere Entwürfe bei Neubauten eine Pflicht zum Einbau von dreifach verglasten Fenstern und besser isolierten Kellerdecken vor" Quelle: http://www.klimaretter.info/wohnen/hintergrund/12013-energieeinsparverordnung
     
  19. Taipan

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    Was irgendjemand in irgendeinem Artikel auf irgendeiner Website von sich gibt, ist von untergeordneter Wichtigkeit. Allein selig machend ist die Gesetzeslage. Ich hatte dich vorher schon angehalten nicht in die BILD (als Synomym), sondern in das Gesetz zu schauen. Da Du dies unterlässt, bist Du wohl nicht geeignet qualifiziert mitzudiskutieren.

    Weder 2010/31/EU noch die EnEV sprechen an irgendeiner Stelle davon, wie die aufgestellten Forderungen zu erreichen sind.

    Die EU-Richtlinie kann es nicht, da sie für alle EU-Länder verbindlich ist und man Gebäude sowohl in Palojoensuu als auch in Siġġiewi entsprechend dieser Richtlinie errichten können muss. Die EnEV will es nicht, da bereits im Präambel steht, dass sie geschaffen wurde um dien Gebäudeenergieverbrauch zu senken. Damit wird dem Gebäudeeigentümer das WIEVIEL und nicht das WIE vorgeschrieben. Hier dann noch das WIE vorzuschreiben würde zu unötigen Härtefällen führen.

    ACHSO: Die beiden von Dir aufgeführten Webseiten benutzen des SELBEN Wortlaut. Damit ist mindestens eine von beiden eine URV. Wahrscheinlich aber eher beide. Wie Du auch nur ansatzweise annehmen kannst, dass solche hirnlos zusammenkopierten Seiten auch einen Moment als Quellen dienen können, lässt tief blicken.
     
  20. Julius

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