2,5 Vollgeschosse (35 Grad Dachneigung) - Wohnfläche im DG?

Diskutiere 2,5 Vollgeschosse (35 Grad Dachneigung) - Wohnfläche im DG? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin zusammen, wir wollen uns gerne für ein Grundstück bewerben und planen darauf ein Zweifamilienhaus zu bauen. Eine Wohnung ist für meine...

  1. #1 iFuchs, 07.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.09.2024
    iFuchs

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    Moin zusammen,

    wir wollen uns gerne für ein Grundstück bewerben und planen darauf ein Zweifamilienhaus zu bauen. Eine Wohnung ist für meine Eltern im EG und eine zweite Wohnung im OG und DG ist für uns vier gedacht. Allerdings bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob mein Plan umsetzbar ist.

    Die Baufläche für das Haus beträgt ca. 12x9m. Die 9m befinden sich auf der Giebelseite. Meine Idee bzw. Hoffnung ist, dass das DG ausreichend Wohnfläche bietet um dort z. B. 2 ausreichend große Kinderzimmer (ca. 15-20qm) plus kleines Bad unterbringen zu können.

    Laut BBP ist sind folgende Höhen erlaubt:
    "Innerhalb des Plangebietes wird die zulässige Firsthöhe bzw. Gebäudehöhe auf maximal 10,00 m begrenzt. Die zulässige Traufhöhe beträgt mind. 5,50 m und maximal 7,00 m. Unterer Bezugspunkt ist die mittlere Höhe der Oberkante der Erschließungsstraße angrenzend zum Grundstück, wie sie in der Planzeichnung durch die eingetragenen Höhenpunkte festgesetzt ist. Zwischen den Höhenpunkten ist die Höhenlage der Erschließungsstraße durch Interpolation zu ermitteln. Bei Eckgrundstücken sind die Höhenpunkte der Erschließungsstraße maßgebend, an der sich die Grundstückszufahrt, bei mehreren Zufahrten, die Hauptzufahrt befindet. Oberer Bezugspunkt für die festgesetzte Firsthöhe bzw. Gebäudehöhe ist die Oberkante der Dachhaut (incl. Attika). Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenkante der senkrecht aufgehenden Wand mit der Oberkante Dachhaut."
    "Es sind nur Dächer mit einer Dachneigung von 0 - 35° zulässig."

    Kommt man bei 7m TH und 10m FH auf ein ausreichend großes bzw. hohes DG oder fangen die Schrägen bereits so tief an so dass man nur wenig Fläche hat, in welcher man aufrecht stehen kann?
     
  2. 11ant

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    Bei 9m Giebelbreite und 35° DN baut Dein Dach zwischen Traufe und First um 3,15 Meter auf. Von 10 Metern abgezogen liegt die Traufe dann bei 6,85 Metern. Deine Bezugshöhe kennen wir nicht - also auch nicht, wie sie sich zur tatsächlichen OKFFB EG verhält. Aber im Regelfall sieht das möglich aus. Ein Haus von 12x9m wird zweieinhalbgschossig auf 86 qm Elternwohnung und 130 qm Familienwohnung kommen können. Bei 35° DN erreichst Du 2m Stehhöhe bei 1m Kniestock nach etwa Einem Meter Vierzig. Kläre mal Deine Bezugshöhe, danach rufe den Fachmann herbei.
     
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  3. Dimeto

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    Ich habe das Pferd andersherum aufgezäumt: Bei 10m FH, 7m TH und Giebelbreite 9m ergibt sich eine Dachneigung von 33,7°.

    Schnitt_Satteldach_T700F1000G900.png
     
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  4. 11ant

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    Ich schöpfe den Rahmen bei solchen Rechnungen lieber aus, v.a. wenn der TE schon signalisiert, daß ihm Stehhöhe wichtig ist.
    Welche Geschoßhöhe hast Du angenommen ?
     
  5. iFuchs

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    Wow, vielen Dank euch Beiden!!! Das sieht auf jeden Fall vielversprechend aus. Ins DG passen ja locker 2 große (Kinder-)zimmer sowie noch ein Bad. Das macht mir auf jeden Fall Hoffnung!

    Bzgl. der Bezugshöhe bin ich ein wenig ratlos. Habe mal den Ausschnitt des BBP angefügt. Ist damit vielleicht der Wert 42,51 gemeint, der an das Grundstück grenzt? Laut Legende handelt es sich bei diesem Wert um die "Straßenhöhe in Meter über NHN (geplant)", aber das wisst ihr vermutlich bereits ;)
     

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  6. Dimeto

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    Ich auch. Ich bin sogar der Meinung, mehr geschöpft zu haben, jedenfalls was die Stehhöhe betrifft.
    2,50m
    Ja.
    Dann war das
    gar nicht den Festsetzungen des BPlans geschuldet?
    Wenn Du hier nicht mit der ganzen Wahrheit rauskommst (vollständiger BPlan, Wünsche, Bedingungen, ...) bleiben natürlich auch die Antworten lückenhaft.
    Nein.
    (Hervorhebungen durch mich)
    Plan.png
    vorbehaltlich der bisher unbekannten Informationen

    Da das Gelände nach Osten bis zur nächsten Straße mächtig anzusteigen scheint (nach BPlan ca. 3,3m), wird meine Zeichnung aus #3 vermutlich nicht funktionieren.
     
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  7. iFuchs

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    War an dieser Stelle überhaupt keine Absicht etwas zu verheimlichen. Mir ging es nur um eine erste Einschätzung bzgl. des Baukörpers mit den von mir genannten Maßen. Wir wollen im "nördlichen" Teil des Grundstücks bauen. Max. mögliche Breite = 12m. Die Länge von 9m ist bewusst gewählt, da hier das Grundstück anfängt diesen Knick zu machen. Den restlichen (südlichen) Teil wollen wir als Gartenfläche haben.

    Hätte den BBP auch sofort schicken können, das ist mir nun auch klar geworden. Dachte, das ich alle wesentlichen Infos mitgeschickt hatte. Tja, falsch gedacht ;) Anbei noch der BBP.
     

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  8. 11ant

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    Da hast Du wohl Recht, Dein Ansatz ist hierfür sogar der bessere.
    Mir sieht es mehr nach der Raumhöhe aus.
    ... eher dem Wendekreis des Müllautos.
     
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  9. Dimeto

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    Mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, dass eine Ersteinschätzung mit unvollständigen Informationen ganz schön daneben liegen kann.
    Diesem kausalen Zusammenhang kann ich zwar nicht folgen, aber wenn dies für Dich wichtig ist, so nehme ich es als gegeben an, in der Hoffnung Deine Entwurfsverfasserin wird Dir diesen Zwang noch ausreden.

    Hier meine Zweiteinschätzung unter Berücksichtigung der neuen Informationen:
    Schnitt_Satteldach_T700F1000G900.png
    Wie befürchtet funktioniert meine Ersteinschätzung nicht gut, da das Gelände erheblich modelliert werden müsste und nach 6. der Hinweise im BPlan eine Hebeanlage erforderlich würde.

    Grundsätzlich ist das Grundstück aber sehr wohl für ein ausreichend großes Zweifamilienhaus geeignet, wenn ein Profi die Planung übernimmt.
     
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  10. Dimeto

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    Da hast Du wohl Recht. In meiner Zeichnung bin ich von 2,80m Geschosshöhe ausgegangen.
     
  11. iFuchs

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    Jep, verstanden. Das passiert wenn ein Laie denkt, er hat alle wesentlichen Infos geteilt ;)

    Du müsstest das Haus um 90Grad drehen. Die Giebelseite zeigt Richtung Osten bzw. Westen. Vermutlich war mein eingezeichnetes X aus dem ersten Screenshot irreführend.
     

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  12. #12 Kriminelle, 08.09.2024
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    Sehe ich genauso.
    Denkt dran, dass zwei WE auch zweimal die benötigten Stellplätze vorweisen müssen.
    Und noch ein Tipp: hänge Dich nicht an qm auf: ausreichend große Kizis bekommt man auch mit weniger qm hin. Und überall Stehhöhe braucht ein Kind auch nicht. Wenn also der Entwurf sich so entwickelt, dass die Kizis 14qm an realen Qm haben, zusätzlich aber noch 6qm mit geringerer Höhe an den Außenwänden, ist das für Kinder vollwertige Spiel-, Sitz-, und Krabbelfläche. Und das gilt auch für Teenager.
     
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    Ja, das stimmt.
    Nein, ich war einfach zu faul, noch einen Schnitt zu zeichnen. Zur Verdeutlichung, dass die Geländesituation berücksichtigt werden muss, sollte die Zeichnung aber trotzdem geeignet sein. Also entweder umfangreiche Erdarbeiten und Hebeanlage oder deutlich weniger Platz im DG, da OKFFBEG um ca. 1m angehoben werden müsste oder die 9m*12m verwerfen.
     
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    Könntest du kurz erläutern wozu du stattdessen rätst? Größeren Baukörper (z. B. 12x12m) und dafür weniger Fokus auf das DG?
     
  15. Dimeto

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    Nein, weil es nicht mein Metier ist. Außerdem ist zu wenig von Deinen Anspüchen, Wünschen und Möglichkeiten bekannt. Wenn Dir das Grundstück zusagt, dann bewirb Dich. Wenn Du den Zuschlag erhältst, findest Du über die Suche hier sicher viele Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
     
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    Zweimal nein. Je steiler das Gelände, desto klüger dreht man den First möglichst prallel zu den Höhenlinien und vermeidet einen Quadratgrundriß; und im DG steckt für Euch genau so viel Musik drin, wie der Familienwohnen-Flächenbedarf den des Elternwohnens übersteigt.
     
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  17. iFuchs

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    Guter Hinweis, danke. Ich hatte die Firstausrichtung nur aufgrund der Südausrichtung gewählt für eine mögliche PV-Anlage. Aber ist jetzt auch kein Must-Have.

    Danke an alle Beteiligten für die ganzen Infos! Das war sehr aufschlussreich! Jetzt weiß ich zumindest schon mal, dass meine Idee nicht ganz realitätsfern ist und wende mich zur weiteren Planung an einen Architekten.
     
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