Fenster lassen sich nicht kippen

Diskutiere Fenster lassen sich nicht kippen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ein Verbot müsste zunächst im Mietvertrag stehen. O Aber nur, wenn diese über eine Kippfunktion verfügen. Und diese Funktion haben sie ja defacto...

  1. Fred Astair

    Fred Astair

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    Aber nur,
    Und diese Funktion haben sie ja defacto nicht, wie der TE geschrieben hat.
     
  2. simon84

    simon84
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    Aber hier geht es doch um Fenster bei denen baulich die Kippfunktion deaktiviert (oder gar nicht vorhanden) ist, und da erfordert es ja eine Veränderung der Mietsache um die Kippfunktion überhaupt herzustellen. Ob das standesgemäß ist ? Wie ich zuvor schrieb, spannendes Thema für einen RA, ich sehe das auch eher emotionslos.

    Was wäre denn, wenn der Vermieter Fenster verbaut, die technisch gar keine Kippfunktion erlauben, also auch mit Umbau nicht ? Hat dann der Mieter einen Anspruch auf einen Umbau der Fenster ?

    Und was spricht eigentlich dagegen, das Fenster mit 2 Büchern, Keil oder ähnlichem zu "Kippen" statt stoß zu lüften.
    Vermutlich findet man bei Temu sogar ein genau dafür gedachtes Teil :)
     
  3. ichweisnix

    ichweisnix

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    Bilder vom Beschlag gibts bis heute nicht. Vielleicht auch zu uninteressant ?
     
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  4. nordanney

    nordanney

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    Nö. Normale Nutzung der normalen Funktionen. Dann natürlich ohne Kipp.
    Einen nicht vorhandenen zweiten Lichtschalter fürs Wohnzimmer lässt du auch nicht nachrüsten.

    Wobei glaube ich gar nicht, dass explizit geschrieben wurde, dass die Beschläge fürs kippen gar nicht geeignet sind. Fotos oder konkrete Aussagen gibt es nicht. Daher meine Aussage. Wenn vorhanden, dann muss es möglich sein. Falls nicht, dann gibt es keinen Anspruch.
     
  5. simon84

    simon84
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    wenn es einen Lichtschalter gibt der absichtlich vom Vermieter nicht angeschlossen ist, darf ich ihn dann so ändern dass er funktioniert?

    das gleiche ist es doch hier
    Beschläge erlauben kein Kipp oder sind extra so blockiert / umgebaut dass Kipp nicht geht

    was gibt einem Mieter das Recht diesen Beschlag zu verändern ?
     
  6. driver55

    driver55

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    Damit es eben keine Fenster in Dauerkippstellung gibt. Braucht keiner im Neubau und mit KWL schon 2x nicht.

    mich würde eher interessieren, wo die Energie herkommt, wenn die Bude angeblich ohne Heizung ON auf 24 Grad kommt.
    Wohnung ist komplett auf Süd ausgerichtet?
    Wieviel qm hat sie denn?

    Ansonsten: Heizung/KWL n.i.O.
     
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  7. nordanney

    nordanney

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    Ja natürlich.
    Also eine nicht vorhandene Funktion - Nachrüstung verboten oder nur mit Zustimmung des Vermieters (ähnlich Schlitze ziehen für einen neuen Schalter).
    Bedeutet, dass es per se nicht möglich ist, oder nur eine Sperre drin ist? Ist eine Sperre drin, hast Du als Mieter selbstverständlich den Anspruch und das Recht kippen zu dürfen. Aber das baust Du nicht selbst um oder entfernst die Sperre, sondern das MUSS der Vermieter machen.
     
  8. nordanney

    nordanney

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    Mietrecht. Aber nicht direkt die Änderung, sondern die bestimmungsgemäße Nutzung der Wohnung. Und dazu gehört - sofern es technisch möglich ist - auch das Kippen der Fenster. Darüber gibt es auch keine Diskussion.
     
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