Fenster lassen sich nicht kippen

Diskutiere Fenster lassen sich nicht kippen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ein Freund hat in einem Neubau (~Baujahr 2023) eine Wohnung angemietet. Die Zimmer sind mit bodentiefen Fenstern/Türen...

  1. #1 wolv007, 17.04.2025
    wolv007

    wolv007

    Dabei seit:
    17.04.2025
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    ein Freund hat in einem Neubau (~Baujahr 2023) eine Wohnung angemietet.
    Die Zimmer sind mit bodentiefen Fenstern/Türen ausgestattet, welche eigentlich eine Kippfunktion haben, da jeweils oben in der Ecke die zugehörigen Scheren für die Kippfunktion am Fenster montiert sind.
    Der Griff der Fenster lässt sich aber partout nicht in die Kippstellung drehen, aus der waagerechten Drehstellung für die komplette Öffnung des Fenster kann man den Griff noch wenige Millimeter nach oben bewegen, dann blockiert der Griff aber.
    Alle Zapfen bewegen sich frei und werden auch nicht im Rahmen blockiert.

    Das Haus ist ein KfW-Haus und es gibt explizite Anweisungen für die Lüftung der Räumlichkeiten - Fenster komplett öffnen statt Kippen.
    Wurden hier evtl. Sperren in die Fenster gesetzt, damit die Fenster nicht gekippt werden können?
    Gerade nachts möchte man ja nicht immer mit offener Tür schlafen, sondern nur einen geringen Luftaustausch mittels gekipptem Fenster erreichen.

    Jemand eine Idee?
    Bei Bedarf kann ich Bilder machen oder weitere Informationen der Fenster einstellen.

    Danke,
    wolv
     
  2. #2 ichweisnix, 17.04.2025
    ichweisnix

    ichweisnix

    Dabei seit:
    21.11.2022
    Beiträge:
    1.354
    Zustimmungen:
    462
    Bilder vom Beschlag wären nicht schlecht. Evtl. gibts eine Kippsperre.
     
  3. #3 simon84, 18.04.2025
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.410
    Zustimmungen:
    6.423
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    als Mieter hat man daran nicht rumzufummeln ohne Rücksprache mit dem Vermieter
     
    415B gefällt das.
  4. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    700
    Zustimmungen:
    139
    Ansprechpartner ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer und nicht ein Forum mit Bastelhinweisen.
     
  5. #5 ichweisnix, 18.04.2025
    ichweisnix

    ichweisnix

    Dabei seit:
    21.11.2022
    Beiträge:
    1.354
    Zustimmungen:
    462
    Ich sprach nicht vom fummeln, sondern von Bildern.
     
  6. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    700
    Zustimmungen:
    139
    Du willst doch keine Anleitung zu einer Sachbeschädigung geben. Das gehört nicht dem Mieter und der muß erst einmal den richtigen Ansprechpartner finden.
    Selbst einen Socken über eine Überwachungskamera zu ziehen gilt als Straftat der Sachbeschädigung.
     
  7. #7 HabeckR, 18.04.2025
    HabeckR

    HabeckR

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    122
    Zustimmungen:
    36
    Finger weg von fremden Eigentum außer du bist Grüner.
     
  8. #8 ichweisnix, 18.04.2025
    ichweisnix

    ichweisnix

    Dabei seit:
    21.11.2022
    Beiträge:
    1.354
    Zustimmungen:
    462
    War bei euch der Osterhase schon gewesen??
     
    wolv007 gefällt das.
  9. #9 driver55, 18.04.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.340
    Zustimmungen:
    1.501
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Da kommt eher der verspätete Knecht Ruprecht!
    Beide in einen Sack stecken und….
     
    ichweisnix gefällt das.
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.088
    Zustimmungen:
    5.003
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Aber irgendwie finde ich die Bevormundung durch den Vermieter in Sachen Lüftungsverhalten ganz schön übergriffig - wenn das so stimmt wie geschildert.

    Da möchte ich doch gleich mal nach dem Lüftungskonzept der Wohnung fragen, welches ja seit 2009 verpflichtend war/ist (DIN 1946-6).

    Ist eine KWL-Anlage zur vollständigen Lüftung der Wohnung installiert, so dass eine Fensterlüftung eigentlich gar nicht mehr nötig ist?
    oder
    Sind Außenwandluftdurchtlässe bzw. Fensterfalzlüfter verbaut, so dass zumindest die Grundlüftung zum Feuchteschutz gewährleistet ist und der Rest der Lüftung durch 2-3x tägliche Stoßlüftung ausreichend ist?
     
  11. #11 007Chris, 18.04.2025
    007Chris

    007Chris

    Dabei seit:
    04.03.2025
    Beiträge:
    43
    Zustimmungen:
    13
    Klingt ganz danach, als wäre die Kippfunktion bewusst deaktiviert – entweder durch einen speziellen Griff oder einen Blockiermechanismus im Beschlag. Gerade bei KfW-Häusern wird das manchmal gemacht, um die Lüftung über Stoßlüften zu erzwingen (energetisch günstiger als Dauer-Kipp).

    Wenn keine KWL vorhanden ist, sollte es aber zumindest Fensterfalzlüfter oder ähnliches geben – sonst ist das mit dem Feuchteschutz problematisch. Mal beim Vermieter nach dem Lüftungskonzept fragen.
     
  12. wolv007

    wolv007

    Dabei seit:
    17.04.2025
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Spannend was man so für Kommentare mir einer einfachen Frage auslösen kann :yikes

    Also es gibt eine KWL:
    - im Bad nur Absaugung
    - Wohnraum hat Absaugung und Zufuhr
    - Schlafzimmer nur Zufuhr

    Es gibt auch eine zentrale Steuerung, welche mit 4 Modi angesteuert werden kann: Minimal, Normal, Maximal und Party.
    Einen wirklichen Unterschied beim Luftdurchfluss merkt man aber nicht.

    Das ist aber auch nicht das Hauptproblem, die Wohnung bzw. das Haus ist in Summe sehr warm.

    Daher würde mein Freund gerne auch über den Tag die Fenster gekippt lassen, damit er nicht abends bei 23-24°C zurück in die Wohnung muss,
    denn diese Temperaturen sind nach wenigen Stunden ohne laufenden Heizung wieder da auch bei aktuellen Außentemperaturen von weit unter 20°C :frust

    Selbst wenn die Lüftung auf Party-Modus läuft, sind die Räume wieder bulligwarm.

    @BaUT Es gibt ein Lüftungskonzept, da wird in der Tat auf Stoßlüftung verwiesen. Warum man mit verbauter KWL aber die Kippfunktion deaktiviert und den Mieter damit am ständigen (zusätzlichen) Lüften hindert, mögen die Götter wissen...:irre

    Er wird die Hausverwaltung kontaktieren, die Lüftung scheint ja nicht richtig zu funktionieren, wenn bei niedrigen Außentemperaturen trotzdem konstant 22-23°C in den Räumen vorherrschen.
     
  13. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.088
    Zustimmungen:
    5.003
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Schon mal drüber nachgedacht, ob es vielleicht doch an der Heizung liegen könnte? 23-24 °C Raumtemperatur OHNE laufende Heizung? Wie soll das gehen? Das würde ja bedeuten, das die Nachbarn ihre Wohnungen auf mehr als 24 °C beheizen und deren Wärmeüberschuss dann in die Wohnung gelangt.

    Im übrigen sind ganztägig gekippte Fenster bei Abwesenheit des Mieters eine totale Verschwendung von Heizenergie mittels sinnloser Lüftungswärmeverluste!
     
  14. wolv007

    wolv007

    Dabei seit:
    17.04.2025
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Die Fußbodenheizung ist definitiv abgestellt, wir tippen auf die Lüftungsanlage.

    In einem KfW Haus hält sich die Wärme aber auch extrem lange. Bekannte heizen bei ganz wenig Sonneneinstrahlung selbst im Winter schon nicht mehr, weil die Hütte anfängt zu kochen...

    Stimmt so ein (leicht) gekipptes Fenster sorgt in einem ~8qm Raum für extreme Verluste aufs komplette Haus gesehen :wow
     
  15. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.088
    Zustimmungen:
    5.003
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Solche Polemik bringt dich auch nicht weiter!
    Wenn fachlich fundierte Antworten haben willst, dann solltest du dir Klugscheißereien sparen!
    Andernfalls heißt es bei uns in Berlin: "Wennste alles besser weißt, wieso fragste dann überhaupt?!"
     
    Fred Astair und driver55 gefällt das.
  16. wolv007

    wolv007

    Dabei seit:
    17.04.2025
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Was hat das mit Polemik zu tun?
    Ein KFW40 Haus verliert kaum Wärme das ist ein Fakt und keine Polemik.
    Trotzdem reiße ich ja dann nicht ständig das Fenster zum Stoßlüften auf, sondern habe eine Lüftung die das automatisch regelt oder kippe halt nen Fenster an.

    Gebe ich gerne 1:1 zurück - "Schon mal drüber nachgedacht, ob es vielleicht doch an der Heizung liegen könnte?"
    >>> klar er lässt die Heizung auf volle Pulle laufen und wundert sich, dass es warm wird, was für nen Quatsch...

    Wie auch immer, behalte Deine Weisheiten in Berlin und gut ist.
     
  17. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    2.607
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Du (der Freund) hast doch eine Lüftung. Und ansonsten gilt auch bei KfW40: Stoßlüften. Ja, ich reiße das Fenster mal auf. Kippen hat eh kaum einen Nutzen.
     
    BaUT gefällt das.
  18. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.410
    Zustimmungen:
    6.423
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    "Wärmeverlust durch Lüften" und "Den Raum kühl bekommen durch Lüften" sind technisch doch das gleiche.

    Man kann doch nicht auf der einen Seite argumentieren "Es geht eh nicht viel Wärme verloren durch kippen" und auf der anderen sagen "Ich will kippen damit der Raum kühl wird"

    Stoßlüften ist viel effektiver und geht deutlich schneller.

    Es wäre ein interessanter Fall für einen Rechtsanwalt die beiden Themen zu klären:

    1. Besteht ein Anspruch auf Kipplüften für Mieter/Nutzer ?
    2. Besteht ein Anspruch auf eine gewisse Höchsttemperatur ?

    Vielleicht ist die KWL defekt, falsch eingestellt oder ein Wärmetauscher der nur für Winter gedacht ist wird benutzt oder oder oder.
     
    Fred Astair und BaUT gefällt das.
  19. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.088
    Zustimmungen:
    5.003
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Achso :think, es ist nicht die ganze Wohnung betroffen, sondern nur das kleine Zimmer welches direkt am Installationsschacht der Steigeleitungen der Heizung gelegen ist.
     
  20. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    2.607
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Drehen wir es um. Ein Verbot müsste zunächst im Mietvertrag stehen. Ob die Klausel dann wirksam ist, bezweifle ich allerdings stark, da es eine übermäßige Einschränkung des Gebrauchs der Fenster ist, wenn diese über eine Kippfunktion verfügen. Ist so, als würdest Du einzelne Lichtschalter oder Steckdosen zu benutzen verbieten.

    Ausnahme (beim Fenster): Dauerkipp im Winter (Wohnungskündigung wegen dauerhaft offener Fenster im Winter rechtens - LG Berlin). Viel Kipp bei Räumen im Winter, in denen Wasserleitungen laufen.

    Es gibt m.W. nur wenig Urteile dazu. LG Köln hat einer Hausgemeinschaft z.B. verboten, die Kippfunktion im Hausflur so zu sperren, dass nur der Hausmeiste diese betätigen kann. Wenn das schon im Hausflur "gekippt" wurde, wie stark wäre dann die Einschränkung im gemieteten Wohnbereich?
     
Thema:

Fenster lassen sich nicht kippen

Die Seite wird geladen...

Fenster lassen sich nicht kippen - Ähnliche Themen

  1. Naturstein-Innenfensterbank - Spalt zum Fenster lassen

    Naturstein-Innenfensterbank - Spalt zum Fenster lassen: Hallo, ich will an unsere Kunststofffenster innen Natursteinfensterbänke anbringen. Die Fenster haben unten die passende Aussparung. Meine...
  2. Fenster tauschen und Rollladen drin lassen?

    Fenster tauschen und Rollladen drin lassen?: Mahlzeit, ich möchte gerne eine Balkontür mit Fenster und ein alleinstehendes Fenster tauschen. Allerdings möchte ich die Rollläden mit den...
  3. UG-Fenster Laibungen - Dämmen oder so lassen

    UG-Fenster Laibungen - Dämmen oder so lassen: Hallo zusammen, ich habe 3-4 Fenster im UG (Kellerschächte), wo ich mir nicht sicher bin, ob ich alles so lassen soll wie es ist oder versuchen...
  4. Fenster lassen sich nicht 90° öffnen (Mangel)

    Fenster lassen sich nicht 90° öffnen (Mangel): Hallo zusammen, habe jetzt wieder mal ein Thema bei meinem Neubau. Und zwar geht es um 2 Fenster im Dachgeschoss. In den Abzügen sind diese...
  5. Fenster lassen sich max. 90 Grad öffnen

    Fenster lassen sich max. 90 Grad öffnen: Hallo zusammen, meine Fenstern und Terrassen- und Balkontüren lassen sich nach den Gipserarbeiten max. 90 Grad öffnen. [ATTACH] [ATTACH] Der...