Gewährleistung auf innerhalb Gewährleistung getauschtem Teil

Diskutiere Gewährleistung auf innerhalb Gewährleistung getauschtem Teil im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem bei meiner Heizung (Luftwärmepumpe) die Gewährleistung abgelaufen war, kam es zum Defekt des Expansionsventils in der...

  1. cano1

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    Hallo,

    nachdem bei meiner Heizung (Luftwärmepumpe) die Gewährleistung abgelaufen war, kam es zum Defekt des Expansionsventils in der Außeneinheit. Das Expansionsventil wurde für ca. 2.000 EUR getauscht.

    Jetzt, nach ca. 1,5 Jahren ist das Expansionsventil wieder defekt. Es wurde auf Gewährleistung getauscht, da Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen.

    Ist auf dem jetzt getauschten Expansionsventil nochmal 2 Jahre Gewährleistung oder läuft die Gewährleistung ab dem Tag des 1. Tauschs?

    Gruß
    Peter
     
  2. nordanney

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    Ist es nicht laut BGH so, dass nur dann, wenn der Hersteller auf das neue Teil erneut explizit ein Gewährleistungsversprechen gibt, die Frist neu läuft. Das musst du sagen. Falls nein, dann wohl doof gelaufen.
     
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  3. cano1

    cano1

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    <<das musst du sagen>>

    Es handelt sich um die Fa. Viessmann. Die Luftwärmepumpe ist von denen.

    Schriftlich habe ich bis jetzt noch nichts, nehme aber an, dass ich noch einen Reparaturbericht bekomme.

    Also lt. Gesetzgeber hat das zuletzt eingebaute Teil nicht mehr die 2 Jahre Gewährleistung?
     
  4. nordanney

    nordanney

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    Nein. Nur wenn es explizit vereinbart wird.
     
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  5. simon84

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    Wäre doch auch irgendwie irre, wenn alle 1,5 Jahre ein Teil kaputt geht muss der Hersteller das dann sein Leben lang gratis für dich reparieren oder wie ?
     
  6. ichweisnix

    ichweisnix

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    Warum nicht? Ist doch nicht das Problem des Kunden. Im Umkehrschluss würden dann nach dem ersten Gewährleistungsfall nur noch mindere Qualität eingebaut werden.
     
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  7. cano1

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    Zitat von cano1:
    Also lt. Gesetzgeber hat das zuletzt eingebaute Teil nicht mehr die 2 Jahre Gewährleistung?

    Die Heizung habe ich mit dem Haus über einen Generalunternehmer gekauft. Der hat wiederum ein Subunternehmen zur Installation der Heizung beauftragt.

    Der Austausch des Expansionsventils erfolgt durch den Viessmann Kundendienst, weil Ventil im Kältekreislauf. Allerdings bekomme ich die Rechnung von der Installationsfirma der Heizung. Auch die Kommunikation läuft über diese Firma.

    Explizite Vereinbarungen mit der Installationsfirma oder Viessmann wurden (bewusst) nicht getroffen. Habe allerdings das Auftragsdokument des Viessmann-Monteurs unterschrieben.
     
  8. driver55

    driver55

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    Klar doch.
    Ich würde dann am Hersteller und deren Qualitätsanspruch zweifeln.
     
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  9. nordanney

    nordanney

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    Ich würde mal unterstellen, dass irgendwo in der Vertragsdokumentation ein Passus dazu steht, dass eine Reparatur nicht automatisch zu einer neuen Gewährleistung für das Austauschteil führt.

    Hatte ich bei meinem Sony-TV. Komplettes Board nach 12 Monaten ausgetauscht (kein Sat-Empfang mehr möglich). Nach weiteren 12,5 Monaten war das nächste Board hin (ist tatsächlich minderwertige Qualität und bei dieser TV-Reihe bekannt) und ich hatte auch "Pech". Bei Sony stand es explizit sogar drin. Kannst nur auf Kulanz hoffen (hatte ich nicht, der TV war ein wirtschaftlicher Totalschaden nach etwas über zwei Jahren - fast 3.000€ TV...)
     
  10. simon84

    simon84
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    Ja klar, verständlicherweise. Aber mit Gewährleistungsanspruch hat das dann nix mehr zu tun.
     
  11. BaUT

    BaUT

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    Das wäre wünschenswert!
    ... zur Vermeidung eingebauter Obsoleszenz
    Denn im Umkejhrschluss wäre es doch so, dass sich der Hersteller mit einem Teil das nur 1,5 Jahre hält, nach einem einmaligen Gewärleistungstausch danach einen Dauerwartungsauftrag sichert. Kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, das so ein 2.000EUR-Teil alle 2 Jahre abkackt und nach Ablauf der Garantie alle 2 Jahre kostenpflichtig erneuert werden muss.
     
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  12. cano1

    cano1

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    Das Expansionsventil selbst kostet garnicht so viel (ca. 150 EUR brutto). Der Rest sind Kosten für An-/Abfahrt, Arbeitsstunden, Kältemittel neu, Entsorgung Kältemittel alt, diverse Pauschalen. Muss Viessmann innerhalb der Gewährleistung nur für das Expansionsventil aufkommen oder auch für die restlichen Kosten?
     
  13. simon84

    simon84
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    Alle nötigen verbundarbeiten ja

    alt gegen neu Regelung wird es bei so einem Gerät nicht geben
     
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    Fasanenhof

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    Ich würde davon ausgehen, dass auf Maschinen und Maschinenbaugruppen, also auch auf Ventile die verpflichtende Gewährleistung von 2 Jahren gilt. Das ist nach meinem Wissen europäisches Recht.

    Sofern die Baugruppe nicht als Verschleißteil mit einer ausgeschrieben kürzeren Lebensdauer definiert ist gilt hier die Produktgarantie.

    Bezüglich der Gewährleistung auf die Montage/Installationsleistung: Siehe hier
    Gewährleistung auf ein Ersatzteil nach Reparatur
     
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Gewährleistung auf innerhalb Gewährleistung getauschtem Teil

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