Brandschutz bei zu wenig Abstand zum Nachbarn (Denkmal)

Diskutiere Brandschutz bei zu wenig Abstand zum Nachbarn (Denkmal) im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Bauexperten, Wir möchten die Tenne eines ehem. Bauernhauses ausbauen, um Wohnraum für die ganze Familie zu haben. Das Gebäude steht unter...

  1. Anna 2025

    Anna 2025

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    Liebe Bauexperten,

    Wir möchten die Tenne eines ehem. Bauernhauses ausbauen, um Wohnraum für die ganze Familie zu haben. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (Bayern).

    Das Problem: Siehe Skizze.
    • Gleich neben der Tenne steht ein weiteres denkmalgeschütztes Wohngebäude. Die Hauswände der beiden Gebäude sind an der engsten Stelle etwa 1,30 Meter voneinander entfernt und die Dächer der beiden Häuser berühren sich an einer Stelle. Beide Häuser sind ca. 300 Jahre alt und haben jeweils eine Tenne mit Holzmantel. Innerhalb der 5m-Zone gibt es bei beiden Häusern im EG Türen und Fenster, beim Nachbarn ist auch im OG ein Fenster. Jegliche Baumaßnahmen an beiden Häusern dienten bisher immer nur der Bestandserhaltung, daher gab es bisher "kein Problem".
    • Mit unserem geplanten Ausbau der Tenne (schraffiert) geht eine Nutzungsänderung einher. Bei der Ausbau-Planung ist der Brandschutz ein Riesenthema, weil nirgends die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden können und im Falle eines Brandes beide Häuser abbrennen würden (was auch ohne Ausbau schon der Fall wäre, nur ist die Tenne bisher kein Wohnraum).
    • Ein Antrag auf Abweichung vom Abstandsflächenrecht ist geplant.

    Wohin wir wollen: beim Ausbau der Tenne zum Wohnraum in Gebäudeklasse 1 bleiben, die bestehenden Fenster im EG beibehalten, die Optik des Bauernhaus-Denkmals möglichst nicht verändern, gegen andere Auflagen eine massive Brandschutzwand zwischen den beiden Häusern vermeiden, Licht in der Tenne (Fenster neben dem Überlappungsbereich?), ... (und auch der Nachbar würde sich übrigens freuen, wenn er beim Blick aus seinem Küchenfenster nicht nur eine Brandschutzwand und lauter zugemauerte Fenster sieht.)
    Brandschutz ist uns wichtig, aber für uns stellt sich die Frage: Wie kann man bei dieser Konstellation den Ausbau der Tenne brandschutztechnisch ermöglichen ohne daß dabei die Persönlichkeit des Hauses verloren geht.

    Die Idee unseres Planers: Der Brandschutz in Bayern soll vor allem den Nachbarn schützen. Wenn man beide denkmalgeschützten Gebäude auf eine Flurnummer bringt, dann gibt es diesen Nachbarn nicht mehr. Und so soll es gehen: Verschmelzung der Grundstücke, so daß eine Flurnummer entsteht. Eigentumsverhältnisse unter den beteiligten Eigentümern angleichen (rechtlich ein Tauschgeschäft, so daß beide Eigentümer denselben Anteil an beiden Gebäuden haben). Die beiden Häuser und Grundtücke wieder trennen, aber dann mit WEG-Aufteilung. Das Ergebnis wäre dann am Ende:
    • Baudenkmal 1 auf Fläche 1: Sondereigentum 1 (= heutiges Eigentum des Eigentümers 1)
    • Baudenkmal 2 (Bauernhaus mit unserer Tenne) auf Fläche 2: Sondereigentum 2 (= heutiges Eigentum des Eigentümers 2)
    • Die schmale Fläche zwischen den beiden Häusern wäre dann Gemeinschaftsfläche.
    Problem: Bei meiner ersten Kostenschätzung dieser Gestaltung komme ich auf mehr als 100.000 € für Vermessung, Grunderwerbsteuer, Grundbucheinträge, Notargebühren, die nicht existierenden Baupläne für beide Häuser erstellen für den Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung usw.
    => Diese Rochade ändert jedoch absolut gar nichts an der Position der beiden denkmalgeschützten Gebäude und keine der Parteien ist objektiv auch nur ein bisschen mehr vor einem Brand geschützt. Mit all den Ausgaben ist noch nichts gebaut. Nur der Nachbar, der zu schützen ist, scheint "weg" zu sein, weil er jetzt auf derselben Flurnummer sitzt.

    Meine Fragen:
    • Gibt es bei dieser Konstellation Möglichkeiten eine Brandschutzwand zwischen den beiden Denkmälern zu vermeiden? Könnte man nicht in Gebäudeklasse 1 die Tenne unter weiteren Auflagen ausbauen, also beispielsweise durch das Anbringen von besonders resistenten Feuermeldern oder durch die Installation einer Sprinkleranlage in dem Bereich der Tenne, wo sich die beiden Hausdächer berühren?
    • Unser Planer hatte die Idee mit der Zusammenlegung der Grundstücke zu einer Flurnummer. Gäbe es noch andere Möglichkeiten um den Brandschutz für alle Beteiligten zu gewährleisten?

    Ich hoffe auf das Schwarmwissen und freue mich auf Eure Ideen, Tipps und Anregungen.

    Ratlose Grüße,
    Anna
     

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  2. artibi

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    Stell dir vor, du würdest mit der gesamten Begründung einen ganze Reihenhaussiedlung kaufen und dann behaupten es bräuchte zwischen den RH keinen Brandschutz, weil sie ja alle dir gehören! Klingt unsinnig? Ist es wohl auch!

    Deine Trixerei mit der Auslegung des Brandschutzbegriffs als Nachbarschaftsschutz wird vermutlich nicht greifen. Der Nachbar bleibt Nachbar, auch wenn ihr dann eine WEG seid!
    Auch wenn ihr aus den zwei Häusern durch Verschmelzung beider Grundstücke und Gründung einer WEG an Grund und Boden mit zwei im Sondernutzungsrecht stehenden Einzelgebäuden eine Eigentümergemeinschaft macht, bleiben die Häuser mit unterschiedlichen Nutzern immernoch Nachbarn im Sinne des Brandschutzes.
     
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