vom Vorbesitzer erlaubte Terrassenüberdachung des Nachbarn an Grenze. Was können wir tun?

Diskutiere vom Vorbesitzer erlaubte Terrassenüberdachung des Nachbarn an Grenze. Was können wir tun? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben in 2020 ein Grundstück gekauft und eine Doppelhaushälfte an eine seit langem bestehende DHH angebaut. Ebenfalls vor...

  1. HerrLux

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    Hallo zusammen,

    wir haben in 2020 ein Grundstück gekauft und eine Doppelhaushälfte an eine seit langem bestehende DHH angebaut. Ebenfalls vor unserem Erwerb hat der Nachbar eine Terrassenüberdachung bis auf die Grenze errichtet. Zudem hat er ohne Abstand zur Grenze auf seinem Grundstück eine ca. 1m hohe Mauer und darauf eine Fensteranlage errichtet, so dass seine überdachte Terrasse einseitig geschlossen ist. Das (oder zumindest die Überdachung) hat er sich vom Vorbesitzer unseres Grundstücks laut eigener Aussage (ich vermute schriftlich) auch genehmigen lassen.

    Meines Wissens nach ist diese Genehmigung, insofern nicht der Zusatz besteht, dass sie auf den Rechtsnachfolger, also mich, übergeht wertlos. Oder gibt es hier eine Art Bestandsschutz oder eine bereits verstrichene Verjährungsfrist um Einspruch zu erheben?

    Insbesondere kann die Genehmigung der Grenzbebauung (liegt z.T. auch ausserhalb des Baufensters) in Form des Fenster ja nicht einfach zwischen Nachbarn erfolgen und benötigt doch eine Baugenehmigung, oder?

    Letztes Jahr hat der Nachbar dann noch frontal eine Senkrechtmarkise installiert, die bis an die Grenze bzw. den Grenzpfosten seiner Überdachung ragt.

    Hintergrund der ganzen Thematik ist, dass er uns zwar eine Überdachung unsererseits gestatten würde, nicht aber die dazugehörige Aufdachmarkise. Ich würde ihm gerne wissen lassen, dass seine Anlage so auch nicht rechtens ist und wir uns dass doch bitte gegenseitig, wie jeweils gewünscht, gestatten.
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Bundesland?
    Vollständiger Bebauungsplan?
    Lageplan?
    Fotos?
     
  3. HerrLux

    HerrLux

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    NRW
    Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
    Lageplan gerne hier:
    Links sind wir, rechts der Nachbar. Seine Überdachung geht von Punkt B bis C

    Die rote Umkringelung bitte ignorieren

    [​IMG]
     
  4. Dimeto

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    Was hat dann
    zu bedeuten?
    Außerdem ist im Lageplan eine Baugrenze eingezeichnet.

    Laut Lageplan noch etwas weiter

    Bestandsschutz im öffentlich-rechtlichen Sinne nicht, Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche ja.

    ... ist nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 g) BauO NRW). Allerdings schätze ich auf den ersten flüchtigen Blick das Bauwerk als unzulässig ein.

    Schön dass Ihr gefragt habt, aber die Notwendigkeit einer Gestattung sehe ich nicht.
    Auf welcher Rechtsgrundlage will er das untersagen?
     
  5. HerrLux

    HerrLux

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    Dann habe ich mich falsch ausgedrückt bzw. es auch falsch verstanden. Ich hatte das aus dem Plan so interpretiert.

    Die 3 Jahre sind seit Grundstückserwerb durch uns um :/

    Nicht erforderlich doch nur bei Wahrung der 3m Abstand? Oder auch ohne, da vom Vorbesitzer gestattet?

    Da auch wir mit unserer geplanten Überdachung ja an die Grenze gehen wollen und somit die 3m Abstand nicht einhalten, ist diese eben doch nötig. So mein Verständnis.

    Rechtsgrundlage gar nicht, sondern eher "ich gestatte euch die Überdachung nur, unter folgenden meiner Bedingungen". Da er ja, und die Einschätzung teile ich leider, bei Grenzbebauung zustimmen muss.
     
  6. 415B

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    Das haben sie doch beim Kauf ihres Grundstückes gesehen? Das ist doch schon vor 2020 gewesen und dann kaufen sie ein Grundstück und wollen Ärger machen? Das ist zum Glück verjährt die Beschwerde und ich möchte sie nicht als Nachbarn haben .
     
  7. nordanney

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    Text gelesen? Wohl nicht. Der Nachbar macht Stress und der TE möchte Munition haben, um sich zu wehren.

    @TE Einfach die Antworten vom 415er ignorieren.
     
    driver55, HerrLux und Ab in die Ruine gefällt das.
  8. 415B

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    Steht wo?
     
  9. msfox30

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    da...
     
  10. Dimeto

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    Verstehe ich nicht. Ist aber unwichtig, ich habe den Bebauungsplan gefunden.
    Das hat mit dem Grundstückserwerb nichts zu tun, sondern mit der Zeit, wie lange das Gebäude schon steht. Wenn ich Dir Dein Haus abkaufe, beginnt die Verjährungszeit ja nicht wieder von vorne.
    Womit begründest Du dieses Erfordernis?
    Meines Erachtens ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich nicht um einen Wintergarten handelt. Dein Foto ist allerdings nicht dazu geeignet, das Bauwerk Deines Nachbarn einzuordnen.
    Wenn es nur eine Überdachung ohne Wände werden soll, ist keine Baugenehmigung erforderlich. Wenn Ihr über die Baugrenze bauen wollt, wäre eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
    Ja dann - wie kann das Forum Dir denn weiterhelfen?

    Deine Stadt bietet ja eine Bauberatung an. Wenn Du der Meinung bist, einen Bauantrag einreichen zu müssen und eine Nachbarzustimmung einholen zu müssen, solltest Du diese Beratung in Anspruch nehmen. Die kann Dir auch sagen, ob der Bebauungsplan überhaupt rechtskräftig ist, da auf der Urkunde selber ja schon Zweifel vermerkt sind (vielmehr ein Heilungsvorschlag, dessen Umsetzung nicht nachvollziebar ist). Und wenn Du ein paar aussagekräftigere Fotos vom Bauwerk Deines Nachbarn mitbringst, kann sie auch sagen, ob dieses gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
     
  11. nordanney

    nordanney

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    Lesen bildet.
     
  12. ichweisnix

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    Sag ihm halt das du schon ein paar OSB Platten geordert hast die du vor seinen Fenstern stellen wirst. Ist zwar böse, aber vielleicht hilfts.
     
  13. Dimeto

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    Es hilft, sich selbst ins Unrecht zu setzen, Geld zu vernichten und das nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig zu zerstören, da dies unzweifelhaft ein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 NachbGNRW wäre.
     
    hanghaus2000, Pumbaa1 und profil gefällt das.
  14. ichweisnix

    ichweisnix

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    Streiten werden sie sich eh, und bis 1,8 m Höhe spricht doch nichts dagegen, oder irre ich mich?
     
  15. Dimeto

    Dimeto

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    Doch
    Ja.
     
  16. ichweisnix

    ichweisnix

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    Dh. ich darf keinen Sichtschutz mehr zum Nachbarn errichten?
     
  17. Dimeto

    Dimeto

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    So ist es, jedenfalls nicht vor den Fenstern.
     
  18. ichweisnix

    ichweisnix

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    So wie ich das gelesen habe ist das nur eine Mauer mir darauf gesetzten Fenster. Also kein Raum dahinter.
     
  19. HabeckR

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    Nichts, das ist verjährt. Vielleicht freundlich mit dem Nachbarn reden.
     
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