Grundstückswert Straße

Diskutiere Grundstückswert Straße im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, nachdem das Forum oft in diversen Google-Suchen meine Fragen beantworten konnte, habe ich nun eine spezielle Frage zum...

  1. Rouven

    Rouven

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    nachdem das Forum oft in diversen Google-Suchen meine Fragen beantworten konnte, habe ich nun eine spezielle Frage zum Grundstückswert.

    Hintergrund: Wir haben Anfang des Jahres einen Altbau (1921) gekauft und sind mitten in der Kernsanierung. Nun hat uns im Zuge des Hauskaufs die Stadt angeschrieben, dass sie gerne einen Teil unseres Grundstücks kaufen möchten (ein beträchtlicher Teil der Straße läuft über unser Grundstück und die Stadt möchte das gerne bereinigen)

    Der Verkäufer hatte ein Wertgutachten erstellen lassen, in welchem unter anderem der Bodenrichtwert 540€ plus einen Anpassungsfaktor von 5%, also 567€/qm ermittelt wurde. Das deckt sich auch mit den Werten aus BORIS.

    Nun hat der Gutachter den Gesamtwert des Grundstücks auf 382 m² x 567,00 €/m² = 216.594,00 € ermittelt, ungeachtet der Tatsache, dass knapp 52qm der Gesamtfläche Straßenfläche ist. Die Stadt hat im Verkaufsgespräch einen Kaufpreis von 26€ pro qm angeboten, was uns ehrlich gesagt ziemlich überrascht hatte. Wir waren von 30% des Grundstückwertes ausgegangen, nicht aber 5%.

    Auf Rückfrage hatte der Gutachter darauf verwiesen, dass es irrelevant sei, wer da wann mal eine Straße auf unser Grundstück gebaut hätte, das Grundstück ist, da kleiner als 500qm, generell mit dem Bodenrichtwert auszulegen, sein Gutachten sei also korrekt. Er ging sogar so weit, dass wir nicht unter 600€ pro qm gehen sollten. Weiterhin hatte er uns geraten, notfalls der Stadt aufzutragen, die illegal gebaute Straße von unserem Grundstück entfernen zu lassen. Die Stadt allerdings hat natürlich damit "gedroht", dass wir damit dann ja eine Versiegelte Fläche auf unserem Grundstück hätten, für die wir zusätzliche Abwassergebühren zahlen müssten, wenn wir nicht verkaufen würden.

    Die Stadt meint also jetzt: wir wurden "betrogen", da die offensichtlich versiegelte Fläche (Auch in der Flurkarte ersichtlich) mit dem vollen Richtwert berechnet wurde, und dass wir vom Käufer Geld zurückverlangen sollen (und dann die 50qm á 26€ verkaufen sollen)
    Der Gutachter meint: Alles ist korrekt, abgesehen davon, dass eine Straße illegal über unser Grundstück gebaut wurde, die die Stadt auf unseren Wunsch auch entfernen müsste.

    Am liebsten würden wir das Stück Straße verkaufen, auch wegen der zusätzlichen Abwassergebühren (Alle anderen Flächen sind oder werden geöffnet, sodass Wasser versickern kann, Regenwasser vom Dach wird restlos in IBC-Tanks aufgefangen).

    Nun meine Fragen:
    - Wer hat denn nun Recht? Ist ein kleines Stück Straße auf dem Grundstück nun nur 5% des Bodenrichtwertes oder 100% des Bodenrichtwertes "wert"?
    - Hat jemand einen Rat, wie wir verfahren können? Einen weiteren Gutachter heranziehen passt definitiv nicht in unser Budget. Eine "Erpressung" der Stadt (Kauft uns das unter unseren Konditionen ab, oder die Straße verschwindet von unserem Grundstück) möchten wir eigentlich auch nicht. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, könnten also auch klagen, aber den Stress brauchen wir eigentlich nicht. Außerdem möchten wir uns es natürlich nicht mit der Stadt verscherzen.

    Das Wertgutachten darf ich leider auch nicht in Teilen weitergeben, daher hänge ich es hier nicht an. Bei Rückfragen kann ich aber gerne Auszüge daraus (zur Rechtsgrundlage der Wertermittlung z.B.) herauskopieren.
    Angehängt sind die Flurkarte, auf der man die Straße auch gut sieht, ein Screenshot von BORIS-NRW sowie eine Sachdatenabfrage über TIM-online. Hier wird auch 16qm "Weg" sowie 35qm "Straßenverkehr" und nur 331qm "Wohnbaufläche" angegeben.

    Über Hilfe zu dem Thema wäre ich sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Rouven
     

    Anhänge:

  2. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.156
    Zustimmungen:
    1.253
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Bei aller sonst freudig gegebenen Hilfsbereitschaft: bei dem kleinen Katasterausschnitt und mehr geschwärzt als sonst´was, werde ich Dir nicht "unseren" Fachmann in die Diskussion herbeirufen.
     
  3. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.578
    Zustimmungen:
    2.459
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Du hast ein Haus zu einem Preis X gekauft - die Straße war Dir bekannt. Vielleicht hast Du mehr als nötig bezahlt, aber betrogen wurdest Du auf keinen Fall. Ihr habt Euch gemeinsam auf einen Preis geeinigt. Für Haus inkl. Grundstück.
     
    Dimeto gefällt das.
  4. Rouven

    Rouven

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Ich wollte einfach nicht unsere Adresse ins Netz stellen, die Bilder waren zur Veranschaulichung der Gegebenheiten gedacht. Wären Straße und Ort denn relevant? Dann könnte ich Informationen nachliefern, wenn nötig.

    Das war von mir eventuell etwas doof formuliert. Die Anschuldigung an den Verkäufer „übers Ohr gehauen“ kam von der Stadt. Der Verkäufer und wir sind lange Zeit Bekannte und kommen sehr gut aus. Um den Verkauf fair zu machen hatte der Verkäufer eben den Gutachter beauftragt. Der Kaufpreis ist eben anhand des Gutachtens festgelegt worden und sollte sich herausstellen, dass die Straße NICHT zum Grundstückspreis verkauft werden sollte, würden wir uns nachträglich mit dem Köufer einig werden können. Die Hauptfrage hier war eher nicht ob wir betrogen wurden, oder ob der Wert hier korrekt begutachtet wurde.

    Liebe Grüße
    Rouven
     
  5. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.578
    Zustimmungen:
    2.459
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Variante 1: Die Stadt kauft die Straße zum angemessenen Preis.
    Variante 2: Die Stadt kauft die Straße nicht und Du lässt sie entsiegeln. Dann gibt es auf dem Grundstück keine Straße, sondern Deinen vergrößerten Garten
     
  6. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.057
    Zustimmungen:
    1.550
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Ich kann mir unter „Straße auf dem Grundstück“ ehrlich gesagt gar nichts vorstellen.
    Die angehängten Dateien lösen bei mir auch keine Erkenntnis aus.
    Ist das eine öffentliche Straße, die Du mitgekauft hast? Oder ist das einfach nur geteerte Fläche, die zufällig mit auf Deinem Grundstück liegt?
    Ich hätte wohl für diese Fläche nicht den Richtwert bezahlt, sondern verhandelt. Denn sie ist ja nicht brauchbar. Ist ja so ähnlich wie Gartenland, nur noch schlimmer. So stelle ich mir diese Fläche zumindest vor. Allerdings bezahlt man ja nicht das Grundstück separat, wenn man eine Altimmobilien kauft, sondern ein Stück Haus auf einem Stück Grundstück - da einigt man sich ja immer eher auf einen „Mittelwert“, der für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.
    Insofern könnt Ihr nicht über den Tisch gezogen worden sein.
    Ich würde allerdings aufpassen, ob hier tatsächlich eine beschriebene Nötigung vorliegt. Wenn Du also das Gefühl hast, dass Du Dich genötigt fühlst, dann würde ich das wohl auch kund tun. Denn das kann sich wohl auch keine Gemeinde leisten.
    Solche Geschichten sind immer gut für das regionale Käse-Blatt geeignet.
    Weitere Tipps habe ich leider nicht.
     
    11ant gefällt das.
  7. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.156
    Zustimmungen:
    1.253
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Für mich nicht, aber für "unseren Fachmann", den ich Dir hier wie gesagt nicht hereinrufen möchte, bevor die Informationen als Grundlage nicht tauglich sind.
    Wenn Du jetzt textlich nachliefertest "Hallo an alle Bots: der Rouven wohnt in der Jupp-Schmitz-Straße 1", dann hättest Du einen 1a Schuß nach hinten verwirklicht. Einen Katasterausschnitt und ein Luftbild, beide mit etwa 100 m Bilddiagonale und ohne Schwärzungen / Verpixelungen, die könnte man dann Veranschaulichungen nennen. Die wird kein Crawler aus der Grafik herauslesen nur um Dir einen Pizzaboten-Flashmob zu organisieren. Aber "unserem Fachmann" werden sie helfen, Dich paßgenau mit seinem Wissen zu beglücken.
     
    Dimeto gefällt das.
  8. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.637
    Zustimmungen:
    2.322
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Habt ihr denn mal den Gebührenbescheid daraufhin geprüft, welche versiegelte Fläche dort angesetzt ist? Nicht, dass die Stadt die ganze Zeit schon die Ableitung des Niederschlags von der von ihr in Anspruch genommen Fläche in Rechnung stellt ...

    Sind Straße und Gehweg denn in irgendeiner Weise grundbuchlich gesichert? Sonst würde ich die Stadt doch freundlich bitten, diese von meinem Grund und Boden zu entfernen. Die Verbindung zu B.-Straße kann auch problemlos an eurem Grundstück vorbeigeführt werden. Die Grenze verläuft ja in etwa vom südlichen Ende des östlichen Brückengeländers bis zum Hydranten in der Verlängerung der Gehwegkante. Das angrenzende Flurstück 1208 sollte sich doch hervorragend dafür eignen.
     
    11ant und Dimeto gefällt das.
  9. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    1.060
    Zustimmungen:
    476
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Ja, man sieht das wirklich schlecht.
    Ich interpretiere mal. Im ist also die Straße (Sackgasse mit Wendekreis?), im Norden ein kleines Gewässer (Graben, Kanal, Bach?) und im Westen ein Fuß/Radweg, der die Straße mit einer Brücke über das Gewässer verbindet.

    Entsiegeln wird für die Stadt kaum in Frage kommen, weil damit die Zuwegung zur Brücke sehr eingeschränkt würde.
     
    11ant gefällt das.
  10. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.637
    Zustimmungen:
    2.322
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Kann der Verkäufer denn Auskunft geben, wie es zu dieser nicht ganz alltäglichen Situation gekommen ist?
     
    11ant gefällt das.
  11. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.637
    Zustimmungen:
    2.322
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Ich glaube der braucht da keine Hilfe, wenn selbst ich das in kurzer Zeit finden konnte.
    (Ich bin ja der festen Überzeugung, der hat sämtliche Liegenschaftskarten Deutschlands memoriert und kann jeden beliebigen Ort an Hand eines 2 m2 repräsentierenden Ausschnitts zweifelsfrei identifizieren.)
     
    11ant, Dimeto, simon84 und 2 anderen gefällt das.
  12. #12 Rouven, 12.03.2025 um 22:01 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2025 um 22:21 Uhr
    Rouven

    Rouven

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Okay, dankeschön für dein Feedback! Variante 3 wäre für mich noch, dass der Wert tatsächlich geringer auszulegen ist und das mit dem Verkäufer regle. Hier weiß ich allerdings immer noch nicht, ob der Wert nun korrekt ermittelt wurde, oder ob der Gutachter einen Fehler gemacht hat. Irren ist menschlich, und entweder irrt sich die Stadt oder der Gutachter.


    Es ist ein Streifen der öffentlichen Straße, der über unser Grundstück verläuft. Das kann man auf der Flurkarte recht gut sehen, da farblich anders markiert.
    Was den Ermittelten Wert angeht: Ich bin Laie und gehe erstmal davon aus, dass der Wert im Gutachten stimmt. Die Stadt hatte uns durch ihr Kaufangebot ja erst darauf gebracht, dass der Teil des Grundstückes weniger wert sein könnte. Mir war schon komisch vorgekommen, dass das Grundstück so weit in die Straße ragt, hatte da aber keinen Bezug zu und hab das einfach als normal hingenommen.

    Bisher gibt es noch keinen Gebührenbescheid, ist alles noch sehr Frisch. Im Grundbuch steht nichts darüber.
    Wie meinst du das genau? Wieso die Straße über die Grundstücksgrenzen verläuft? Das hat den Verkäufer auch verwundert. Man muss allerdings dazu sagen, dass der Verkäufer ein Erbe veräußert, er hat dort also nie gewohnt.

    Fast alles richtig. Sackgasse, allerdings kein Wendekreis. Im Nordwesten ist eine Brücke, die über den Fluss geht, im Westen der Radweg.
    Entsiegeln wäre auch mehr eine Trotzreaktion auf das Angebot von 26€/m². Schöner wäre natürlich, wenn die Stadt uns entgegen käme und einen vernünftigeren Preis (wir würden uns ja auch mit dem Richtwert begnügen und 5% Verlust in Kauf nehmen) für die Fläche bezahlt. Entsiegeln wäre wirklich sehr aufwändig, da dann die Rad- und Fußwege komplett neu hergestellt werden müssten, was auch mit nicht unerheblichen Erdarbeiten verbunden wäre.


    Anbei habe ich mal ein Drohnenbild (Google Maps ist in der Auflösung unbrauchbar) und einen erheblich größeren Ausschnitt der Flurkarte (es geht um das Grundstück 2029) angehängt.
    Wenn ich das richtig herauslese, ist der Konsens, dass der Gutachter Recht hat und die Stadt versucht uns übers Ohr zu hauen?

    Vielen Dank für das viele Feedback!
    Rouven
     

    Anhänge:

  13. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.057
    Zustimmungen:
    1.550
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Also, ich denke, da hättet Ihr eher ein Auge drauf haben und überprüfen müssen. Ihr habt schliesslich gekauft.
     
    Dimeto gefällt das.
  14. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.171
    Zustimmungen:
    6.283
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Was hat denn der Verkäufer damit zu tun ???
     
  15. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.637
    Zustimmungen:
    2.322
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Auch kein gebrauchter aus dem Nachlass?

    Nach der bisherigen Schilderung habe ich den Eindruck, dass die Stadt versucht, euch gewaltig übers Ohr zu hauen. Falls es tatsächlich, wie es den Anschein hat, keine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass die Stadt die Straße auf fremdem (also eurem) Grund gebaut hat, dann hättest du nach meinem laienhaften Rechtsverständnis einen Anspruch darauf, dass sie diese wieder restlos von eurem Grundstück entfernt. Alternativ könntet ihr den Überbau dulden und dafür eine Überbaurente verlangen. Da könntest du ja mal die 26 € pro Quadratmeter und Jahr ins Spiel bringen (selbstverständlich mit einer automatischen Erhöhung entsprechend dem Preisindex des statistischen Bundesamts).

    Es ist meines Wissens in NRW regelmäßig so, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht hat. Sie hätte also zu dem zwischen dir und dem Verkäufer vereinbarten Preis in das Geschäft eintreten und das Grundstück statt deiner erwerben können. Dann hätte sie das Flurstück teilen und den Teil, der nicht Straße oder Gehweg ist, wieder veräußern können. Da sie das nicht getan hat, kann ihr die Sache mit der Bereinigung wohl nicht so wirklich wichtig gewesen sein. Dafür versucht sie jetzt, die Fläche zu einem Spottpreis zu erstehen, und kommt auch noch mit obskuren Drohungen (erhöhte Abwassergebühren) daher. Allein dafür gehören die Damen und Herren Verwaltungsangestellte abgestraft! (Anmerkung: Ich arbeite selber als Ingenieur beim Tiefbauamt und kann über so manche Aktion der Kollegen aus der Verwaltung nur verwundert den Kopf schütteln ...)
     
    11ant und Rouven gefällt das.
  16. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.578
    Zustimmungen:
    2.459
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Der Gutachter ermittelt EINEN Wert, nicht DEN Wert. Man könnte auch argumentieren, dass dann das restliche kleinere Grundstück einen höheren Wert hat. Und insgesamt geht es nicht um den Wert von ein paar qm Straßenteil, sondern um den Wert eines Hauses mit Grundstück.
    Ein anderer Gutachter kann den Wert völlig korrekt 30% höher ausrechnen. Oder völlig korrekt 30% niedriger. Alles nach Vorschrift.
     
    11ant und Rouven gefällt das.
  17. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.057
    Zustimmungen:
    1.550
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    … wenn er Notar denn wegen des Vorkaufsrecht die Gemeinde angeschrieben hätte. Aller Anschein ist dem nicht so gewesen.

    Nee, jetzt nicht mehr. Der Zug ist abgefahren. Gekauft ist gekauft.
    Jetzt geht es um den Wert der Möchtegernstrasse.
    Diese (Straße) sehe ich wohl, wenn ich die Fotos abgleiche, allerdings erschließt sich für mich nicht der Nutzen für diese oder jene Partei außer möglicherweise die Verbreiterung zum Parken, ausweichen, wie auch immer (mag sein, dass es an meiner Ungeduld liegt).
    Das sind doch nur Platten, kein Asphalt? Das kann man doch schnell mal lösen, das Problem? :28:
     
  18. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.540
    Zustimmungen:
    1.977
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Hier meine Meinung, die ich mir anhand von viel zu wenig Informationen gebildet habe:
    Keiner. Käufer und Verkäufer haben keine Ahnung von dem Wert der Immobilie und beauftragen einen Gutachter, der sich keine Mühe gibt. Wenn die Stadt nicht an Dich herangetreten wäre, wärst Du vermutlich davon ausgegangen, dass der eingefriedete Besitz Dein Eigentum ist, also ohne die Straßenfläche.

    5%, denn es wird ja als öffentliche Straße genutzt und der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein "Einheitsgrundstück", welches solche Besonderheiten nicht enthält. Der Gutachter hätte dies erkennen und berücksichtigen müssen.
    ... liegt nicht vor, da sie nur den bisherigen ungeklärten Rechtszustand bereinigen möchte.
    Da Ihr den Kaufpreis blind in die Hände des Gutachters gegeben habt, sollten die Beteiligten einen Kompromiss schließen. Der Gutachter ermittelt kostenlos einen neuen Wert mit den tatsächlichen Gegebenheiten, die Stadt verdoppelt ihr Angebot und den Rest der Differenz teilen sich Käufer und Verkäufer.
    Was zu beweisen wäre. Die Stadt müsste die Widmung nach § 6 StrWG NRW nachweisen.
    Wann ist Dir das aufgefallen?
    Also kannte er den tatsächlichen Grenzverlauf auch nicht?
    Das ist illusorisch.
    Dem kann ich mich nicht anschließen.
    Kann sein, sehe ich aber nicht so.
    Nein, es muss mindestens eine Bedingung von § 24 BauGB erfüllt sein und das scheint hier nicht der Fall zu sein.
     
    Rouven, Kriminelle und 11ant gefällt das.
  19. Rouven

    Rouven

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Da gebe ich dir recht. Hätten wir, aber wenn ein Gutachten vorliegt, maßen wir uns nicht an, es als Laien besser zu wissen. Da hätten wir uns vor dem Kauf mit einem Sachverständigen oder einem eigenen Gutachter absichern können. Das Kind liegt jetzt aber leider im Brunnen.

    Ich verstehe die Frage nicht. Den Verkäufer trifft meiner Meinung nach keine Schuld. Er hat geerbt, er hat den Gutachter beauftragt und anhand des Wertes mit uns den Kauf eingeleitet.

    Ich schaue mal, ob sich im (leider recht schlecht sortierten) Nachlass etwas dazu findet.
    Das werden wir dann mit der Stadt besprechen müssen. Der angenehmste Fall für alle Beteiligten, wäre der Verkauf des Teilstücks, wir fänden aber auch 50qm mehr Garten vertretbar. Zum Rückbau der Straße hatte die Stadt irgend ein Gegenargument, das ich leider nicht mehr parat habe. Es war aber vom Sinne etwas in die Richtung "Mit dem Bau der Straße ist das zum Verkehrsweg geworden und den darf man jetzt nicht einfach entfernen" o.ä. Hier frage ich aber nochmal nach der genauen Begründung, wieso ein Rückbau ausgeschlossen sei. Eine etwas seichtere, aber für die Stadt immer noch ärgerliche Variante wäre, dass wir einen Zaun auf unser Grundstück (und damit die halbe Straße) stellen könnten.
    Die Stadt hat genau wie du sagst von ihrem Vorkaufrecht nicht gebrauch gemacht und uns ein Negativattest ausgestellt, dann aber wenige Tage danach die Kaufabsicht zu 5% Bodenrichtwert geäußert... Also könnte man von Absicht sprechen.

    Ja stimmt, das hatte mir auch "unser" Gutachter so gesagt. Auch dürfe ich sein Gutachten nicht an die Stadt weitergeben um den Wert zu belegen, die Stadt müsse ihren eigenen Gutachter beauftragen. Die Dame der Stadt meinte aber am Telefon im groben Wortlaut "Also wenn Sie das nicht verkaufen möchten, dann halt nicht.", die Stadt wird also vermutlich KEINEN Gutachter beauftragen.

    Doch doch, der Notar hat alles korrekt an die Stadt gegeben und diese hat uns auch das Negativattest ausgestellt, dann aber ihre Kaufabsicht und den Spottpreis mitgeteilt.
    Die Straße ist aus Asphalt, da wird ein Rückbau etwas anstrengender, fürchte ich ;)
     
  20. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.171
    Zustimmungen:
    6.283
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Was ich meinte, warum sollte dann der Verkäufer irgendwelche Kosten übernehmen?

    Oder was ist damit gemeint?
     
Thema:

Grundstückswert Straße

Die Seite wird geladen...

Grundstückswert Straße - Ähnliche Themen

  1. Ermittlung Grundstückswert

    Ermittlung Grundstückswert: Hallo, ich habe eine Frage zur Finanzierung. Meine Frau bringt das Grundstück ein (hat sie von ihren Eltern umgeschrieben bekommen). Ich bringe...
  2. Ermittlung Grundstückswert mit Bodenrichtwert

    Ermittlung Grundstückswert mit Bodenrichtwert: Hallo, ich kaufe mir demnächst ein Reihenmittelhaus. Grundstücksfläche sind 150m^2 Mein Steuerberater hat mir empfohlen den Grundstückswert beim...
  3. Angemessener Grundstückswert / Wertermittlung

    Angemessener Grundstückswert / Wertermittlung: Hallo an Alle, eventuell ist das nicht das richtige Forum, aber da sich hier ja Experten verschiedenster Bereiche tummeln habe ich eine Frage zur...
  4. Gebäudewert und Grundstückswert - Steuer

    Gebäudewert und Grundstückswert - Steuer: Hallo zusammen, vielleicht eher unter "Sonstiges", aber ... Wonach berechnet sich den der für die Abschreibung relevante Wert eines...
  5. GAG Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Fragebogen für die Kaufpreissammlung?

    GAG Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Fragebogen für die Kaufpreissammlung?: GAG Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Fragebogen für Kaufpreissammlung? Hallo liebe Experten, muss man den Fragebogen für die...