Probleme mit dem Planer - Wie Vertrag beenden?

Diskutiere Probleme mit dem Planer - Wie Vertrag beenden? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, da sich hier ja viele verdiente Planer und Architekten finden, hoffe ich, einen Rat zu bekommen. Wir haben einen Planer (Statiker)...

  1. #1 IngoBau2024, 13.02.2025
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    Liebes Forum,

    da sich hier ja viele verdiente Planer und Architekten finden, hoffe ich, einen Rat zu bekommen.

    Wir haben einen Planer (Statiker) beauftragt für die Statik, Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis, Brandschutznachweis und Ausführungspläne.

    Nachdem wir vor ein paar Wochen eine erste Feedbackrunde hatten (u. a. auch wegen einem "komischen" Fußbodenaufbau - siehe anderer Thread), haben wir nun eine neue Version mit u.a. Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis und Plänen bekommen. Da ich selbst mal eine Fortbildung zum Energieberater gemacht habe (nicht weiter ausgelebt) bin ich nun doch sehr stutzig geworden. Mein Verdacht: Die komplette Arbeit, und Pläne sind Murks und fachlich inkorrekt.

    Weswegen suche ich nun Rat? Ich würden den Planer gerne loswerden und ihn nicht bis ins kleinste Detail die Fehler in der Planung erklären, vorrechnen, hinweisen, ... dann kann ich es gleich alles selbst machen. Daher meine Frage: Was würdet ihr in dieser Situation machen? Wie kann ich den Vertrag beenden?

    Er ist ja letztendlich verpflichtet ein mangelfreies Werk abzugeben. Allerdings fürchte ich, führt das dazu, dass ich ihn dann wirklich an jeder Stelle vorgebe, was ich gerne anders hätte / als fachgerecht empfinde und an anderen Stellen, an denen ich mich nicht auskenne, habe ich ein großes Risiko. Mein Vertrauen ist auf Null und wir werden von den Plänen auch nichts verwenden. Die Statik haben wir schon ein 2. Mal beauftragt und erhalten, auch mit auffällig unterschiedlichen Auslegungen im direkten Vergleich - aber das kann ich nicht vollumfänglich beurteilen.

    Ich bin gerne auch bereit für eine Einschätzung die Pläne und Nachweise zu teilen. Schallschutz kann ich z. B. nicht beurteilen, vermute aber aufgrund der Form, dass es auch nicht das ist, was es sein sollte. Gerne eine PN dazu mit Email-Adresse.
     
  2. #2 simon84, 14.02.2025
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    Moderator

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    Kündigen kannst du jederzeit
    Alles was bis dato abgeliefert wurde musst du natürlich erstmal bezahlen.
    wenn etwas deiner Meinung nach strittig ist, kannst du den Rechtsweg beschreiten.

    Ob die Grenze gänzlicher Unfähigkeit in den Augen des Gerichts schon so überschritten ist, dass nicht mal eine Nachbesserung in Frage kommt muss das Gericht selber entscheiden. halte ich für eher unwahrscheinlich.

    Da hilft nur karten auf den tisch, mit dem Statiker sprechen und ganz klar sagen dass man nicht weitermachen will um der eigenen Schadensbegrenzungspflicht nachzukommen, also dass auch der Statiker selbst nicht weiter arbeitet an eurem Projekt und versuchen einen Kompromiss zum Thema Bezahlung zu finden
     
  3. #3 msfox30, 15.02.2025
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    Kannst du das nun konkret nachweisen oder basieren deine Annahmen auf Bauchgefühl? Du musst ja nicht alle Fehler nachweisen. 2 bis 3 als Tendenz sollten reichen.
     
  4. 415B

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    Am besten du schilderst deinen Fall mal in einem Forum für Rechtsfragen. Die können dir bestimmt weiterhelfen.
     
  5. #5 IngoBau2024, 15.02.2025
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    Also ich bin mir zu 100 % sicher, dass der Wärmeschutznachweis nicht fachgerecht ist, von der Durchführung her, aber auch inhaltlich ist er falsch.

    Beim Schallschutznachweis vermute ich es nur, kann es aber nicht sagen.

    Die Ausführungspläne sind inhaltlich teilweise falsch aber auch einfach von der Durchführung her nicht das, was man unter einem Ausführungsplan versteht - aus meiner Sicht.

    Die Statik kann ich nicht beurteilen, sie ist jedenfalls anders als die zweite Statik (definierte Mauern, Dicken von Decken, Standfestigkeitsklassen, ...).


    Letztendlich hatte ich ihn gebeten den Vertrag an dieser Stelle zu beenden. Jetzt will er von mir eine komplette Liste an Kommentaren, was er anders machen soll. Diese Zeit würde ich mir gerne sparen, da ich ihn nicht anleiten möchte wie die einzelnen Teilwerke auszusehen haben.
     
  6. #6 IngoBau2024, 15.02.2025
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    Danke für den Tipp!
     
  7. #7 Fred Astair, 15.02.2025
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    Das ist schön für Dich, bringt uns aber keinen Schritt weiter.
    Bist Du sicher, dass Deine Sicht der Dinge jeder Überprüfen standhält?
    Um Juristen überzeugen zu können, musst Du denen aber mehr liefern als uns und warum Du Dich ggü. den Bauexperten so schwer tust, mit prüfbaren Argumenten, weiß der Kuckuck.
    Wie oben schon jemand völlig richtig schrieb, kannst Du jederzeit aus dem Vertrag aussteigen. Du musst dem Planer nur das vereinbarte volle Honorar zahlen und schon bist Du raus.
    Willst Du das nicht, musst Du dem Mann klipp und klar nachweisen, dass seine Leistung so mangelhaft ist, dass eine Nachbesserung nicht möglich ist. Das dürfte nicht leicht fallen und muss so idioten- oder besser juristensicher aufbereitet sein, dass Du es tatsächlich auch gleich selbst, notfalls mit Hilfe von Dritten, fertigstellen kannst.
     
  8. #8 IngoBau2024, 15.02.2025
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    ? msfox30 hatte mich gefragt und ich habe meine Einschätzung geteilt.



    Wie gesagt, bei dem Wärmeschutznachweis bin ich mir sicher. Beim Rest tue ich mir schwer, vermute aber, dass das aktuell abgelieferte Werk nicht der durchschnittlichen Erwartungshaltung entspricht. Und ich tue mir schwer, weil ich noch nie einen Schallschutznachweis in der Hand hatte, aber ich mir nicht vorstellen kann, dass das so fachgerecht ist. Falls jemand Lust hat einmal einen Blick auf den Wärmeschutznachweis und Schallschutznachweis zu werfen, kann ich diese gerne per Mail teilen. Falls hier gar jemand ist, der sich als Sachverständiger in der Lage fühlt und Interesse hat das aktuelle Werk insgesamt einmal zu bewerten und sich dazu zu verbindlich zu äußern, würde ich mich auch über eine PN freuen - logischerweise gegen Bezahlung.


    Wie meinst Du das?
     
  9. #9 Fred Astair, 15.02.2025
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    Der hatte nach Beispiel-Fakten gefragt und nicht nach heißer Luft.
    Genauso, wie ich das geschrieben habe. Um ein unheilbare Vertragsverletzung zu beweisen, musst Du nicht nur darlegen, wie es Deiner Meinung nach richtig wäre, sondern, dass die Arbeit des Planers definitiv falsch ist. Das erfordert ein viel tieferes Durchdringen des Stoffes, als es "nur einfach richtig" zu machen. Es gibt immer mehrere Wege zum Ziel.
    Versteh mich nicht falsch. Ich gönne Dir den Erfolg, aber ich beneide Dich nicht um die Aufgabe, die Du Dir selbst gestellt hast und nur, weil Du mal einen Energieberaterkurs besucht hast, offenbar aber nie suf diesem Gebiet gearbeitet hast und Dich weitergebildet hast, bist Du noch lange kein Experte, der sich mit einem Profi die Klinge kreuzen kann.
     
  10. #10 IngoBau2024, 15.02.2025
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    Die Aufgabe habe ich mir nicht gestellt, weil ich mal einen Energieberaterkurs besucht habe, sondern weil an mehreren Stellen das Vertrauen in eine fachgerechte Arbeit abhanden gekommen ist und ich es schlicht nicht einsehe mich entweder komplett übers Ohr ziehen zu lassen oder im Endeffekt durch Mikroanweisungen und Kleinstkorrekturen ich am Ende die Arbeit selber mache + mich übers Ohr ziehen lasse.

    Beim Wärmeschutznachweis ist es für mich eben besonders eindeutig, da ich es hier beurteilen kann und mir zu 100 % sicher bin, dass es andere Fachexperten genauso sehen. Du formulierst es so lapidar ("mal einen Kurs gemacht" "nie auf dem Gebiert gearbeitet, nicht weitergebildet" ), aber hier kenne ich mich trotzdem gut aus.
     
  11. #11 Fred Astair, 15.02.2025
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    Na dann viel Erfolg. Was ist aber mit Standsicherheit, Schall- und Brandschutz? Da musst Du teuer Fachkompetenz einkaufen um damit die Juristen füttern zu können.
    Lohnt sich das?
     
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