Rechnung Bodenleger

Diskutiere Rechnung Bodenleger im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein relativ großes Problem. Wir haben eine 37qm Wohnung und haben uns ein Angebot eingeholt. Vinyl verklebt. Untergrund...

  1. Magnusc

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    Hallo,

    wir haben ein relativ großes Problem.

    Wir haben eine 37qm Wohnung und haben uns ein Angebot eingeholt.
    Vinyl verklebt. Untergrund vorbereitet und gespachtelt. Fußleisten + Montage und die nötigen Kleber.

    Der Angebotspreis war 3800 Euro inkl Steuer.
    Das fand ich auch schon recht teuer, aber wir haben es halt angenommen.

    Nun war der Bodenleger da und sagte, dass der Boden gerissen ist und er Armierungsband in den Boden legen musste und Ausgleichsmasse. Er teilte uns auch mit, dass er das vorher nicht wusste und dass die Rechnung dadurch höher wird.
    Nun schickte der Bodenleger auch sofort die Rechnung: 3600 Euro....
    Ohne Belag, ohne legen, ohne Fußleisten, ohne Fußleisten-Montage, ohne Vinylkleber.

    Wenn ich nun die Posten nochmal draufrechne komme ich auf einen Endbetrag von 6650 Euro inkl. Steuer.

    Das finde ich völlig unverhältnismäßg im Vergleich zum Angebotspreis. Wenn er ein Angebot erstellt, muss er sich die Arbeiten vorher anschauen. Der Boden war frei und er konnte den Boden begutachten.

    Nun zu kommen und den Angebotspreis einfach zu verdoppeln finde ich unverhältnismäßig. Ich hätte nichts gesagt, wenn die Rechnung am Ende 1000 Euro höher ist, aber 3000 Euro teurer für ein Armierungsband. Also da bin ich raus.
    Ich werde morgen hinfahren und versuchen, dass mit dem Chef persönlich zu besprechen. Wenn er auf die 6600 Euro bestehen sollte, bin ich am überlegen, dies der Rechtschutzversicherung zu übermitteln.

    Ich würde nur gerne unabhängige Meinungen anhören wollen, ob ich schon wieder überreagiere?
    Die Firma hat ein Angebot erstellt von 3800 Euro inkl. Steuer.
    Hätte beim Angebot gestanden:6600 Euro hätte ich das im Leben nicht angenommen. Das sind 37qm....
    Die hätte ich selbst mit Laminat auslegen können für maximal 2000 Euro.

    Ehrlicherweise glaube ich nicht, dass diese hohe Abweichung vor Gericht bestand hätte. Da werden wahrscheinlich Otto-Normalverbraucher durch eine maximale Erhöhung des Angebotspreises von 25% geschützt. Sowas könnte für manche Menschen den Ruin bedeuten.
    3800 Euro Angebot: 6600 Euro Endrechnung..... Für dieselbe Leistung, ohne die Materialien für die Armierung und die höhere Arbeitszeit + die höhere entstandene Steuer.
     
  2. Magnusc

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    Nun ist echt guter Rat teuer. Ich werde wohl morgen früh da anrufen und die sollen mir eine voraussichtliche Endrechnung erstellen und den Angebotspreis dabei berücksichtigen. Wenn sie das erstellt haben, würde ich mich nachmittags mit ihnen treffen wollen, um das ganz ruhig aus der Welt zu schaffen. Einfach mal normal mit dem Chef reden, zumindest versuchen. Mein Standpunkt ist: 3800 Euro Angebot. 4800 Euro darf es inkl. Steuer kosten. Wenn er mehr haben will, weiß ich nicht, wie ich es am besten mache. Alles abbrechen und das geforderte Geld überweisen oder nur anteilig in Beratung mit einem Anwalt.

    Wenn er 1000 Euro mehr bekommt, wären das 26,3% mehr als das Angebot. Keine Ahnung. Ich finde er hätte es klar und deutlich formulieren müssen, dass sich der Angebotspreis verdoppelt.
     
  3. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Die Ausgleichsmasse war doch schon im ursprünglichen Angebot drin oder nicht.

    Wie wurde der Riss genau geschlossen? Wie viele Meter Riss waren es denn?
     
  4. nordanney

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    Ich stell mich jetzt mal dumm. Er hat den Untergrund vorbereitet und gespachtelt. Nichts anderes ist die Ausgleichsmasse.

    Ich würde es eskalieren lassen, denn er darf solche zusätzliche Leistungen nicht ohne Absprache mit dir vornehmen. Dem Angebot und Annahme stellen einen verbindlichen Vertrag dar, der nicht einseitig geändert werden darf (es gibt Ausnahmen, die hier aber nicht zählen).
    Ihr habt euch NICHT über zusätzliche Leistungen geeinigt. Daneben kann so eine Preissteigerung dazu führen, dass der gesamte Vertrag nichtig ist (damit müssen sich aber Juristen en detail befassen).
     
  5. Magnusc

    Magnusc

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    Der Chef sagte, es gibt einen Mehraufwand, den er nicht gesehen hat und sagte, wenn es ordentlich gemacht werden soll, wird es teurer.
    Die Oma sagte, es müsste ordentlich gemacht werden.

    Ordentlich bedeutet in diesem Falle vom Angebotspreis 3800 Euro, auf 6600 Euro.

    Das Angebot von 6600 Euro für 35qm hätte ich nicht angenommen und ihn wohl ausgelacht.

    Der Boden kostet 30 Euro pro qm, Vinyl.

    Und der stellt ne Rechnung von 170 Euro pro qm als Untergrundvorbereitung.

    Das sind an die 200>Euro pro qm.
    Dafür bekomme ich wohl Marmor oder Parkett.
     
  6. Magnusc

    Magnusc

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    Es ist 4 Uhr nachts und ich kann wegen dem nicht mehr schlafen.
    3000 Euro mehr wegen nem Armierungsband. Angebotspreis verdoppelt.

    Puh, ich glaube, dass es nachher Ärger gibt.
     
  7. Alex88

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    Ich würde den Angebotenen Preis bezahlen, evtl mit 10.15% Aufschlag und dann ist er am Zuge was zu unternehmen
     
    nordanney gefällt das.
  8. Magnusc

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    geht ja theoretisch nicht.

    Der Boden ist jetzt erst vorbereitet und es liegt kein Boden.
    Die Rechnung für die Vorbereitung des Untergrunds beträgt 3600 Euro.

    Der Angebotspreis insgesamt mit Vorbereitung und Boden + Verlegung und Leisten beträgt 3800 Euro.

    Nun wurde bei der Vorbereitung des Untergrunds ja Amierungsband gelegt, das ja nicht im Angebot aufgeführt war.
    Also zu welchem Preis sollte ich +15% zahlen?

    Wenn ich das Angebot nehme von 3800 Euro + 15%.... wer weiß, ob er es dann überhaupt fertig macht.
    Wenn ich eine Teilzahlung leiste, ist die Frage, ob ich das einfach kürzen kann.

    Habe vorhin bei der Firma angerufen, wir haben einen Termin am Freitag um 11 Uhr.

    Dann habe ich zwei Vorschläge, die ich noch genauer ausrechnen will, aber ungefähr so:

    1. Option wir bezahlen ihm 1000 Euro mehr für die Extraarbeit, das entspricht 26% mehr als der Angebotspreis. Dafür macht er alles fertig und wir sind quitt. Wir mussten mehr bezahlen (1000 Euro) und er hat weniger Gewinn. Das wäre in meinen Augen ein außergerichtlicher Vergleich.

    2. Option wir zahlen ihm von der geforderten Rechnung 3600 Euro für die Vorbereitung des Untergrunds 50% aus.
    Dann soll er verschwinden und die Baustelle bei uns abbrechen.

    Das wären 1800 Euro, die wir zahlen müssten + Bodenbelag 1200 Euro + Kleber Vinyl + Fußleisten + Montage, die bei uns noch oben drauf kommen.
    (das meinte ich, mit ausrechnen) Aber dann müssten wir nochmal 1200 Euro Belag + Kleber Vinyl + Fußleisten + Montage selber zahlen.

    Also würde dies 1800 Euro Untergrundvorbereitung + 1200 Euro Boden + 200 Euro Kleber + 200 Euro Leisten + 800 Euro Verlegung Arbeitszeit selber zahlen. Das ergibt: 4200 Euro Gesamtpreis für uns. Also 600 Euro teurer als das Angebot.

    Das wäre für mich im Rahmen. Eventuell könnte ich dann so weit hochgehen, dass wir 1000 Euro draufgelegt haben. Also theoretisch gingen an ihn 2200 Euro von den geforderten 3600 Euro.... Aber das müsste ich mir genau ausrechnen, damit ich auch hier auf die 1000 Euro Zuschlag komme. Also wäre mir dabei, die Option die er wählt egal.

    Das wäre meine Idee.

    Die 3. Option wäre, falls wir uns wirklich am Freitag nicht einigen können und er auf alles bestehen sollte, die Rechtschutz anzurufen und fragen, ob uns diese erstmal kostenlos berät und ggfs, die Prozesskosten übernimmt.

    Die 4. Option wäre wohl einen Bausachverständigen hinzuziehen, um seine Meinung einzuholen. Dies aber ebenfalls in Absprache mit der Rechtsschutzversicherung, ob die die Kosten übernehmen.

    Der Aufschlag von 3800 Euro Angebotspreis auf 6600 Euro, wegen einem Armierungsband, kommt mir unverhältnismäßig vor.
    Ich habe von Recht keine Ahnung, aber ich denke, dass er dies vor Gericht nicht gewinnen kann. Der Aufpreis ist viel zu hoch.
    Er könnte ja auch 6000 Euro verlangen, als Untergrundvorbereitung. Was würde ich denn dann machen?
    Und auch 2800 Euro sind viel zu hoch in meinen Augen.
     
  9. Panfilo

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    Nüchtern betrachtet...
    So wie sich das alles liest, ist das alles mündlich besprochen, es gibt also keinen Werksvertrag.
    100 € pro m² erscheint jetzt mal viel, hängt aber auch mit den Baulichen Gegebenheiten ab. (Mehrverbrauch, Schichtstärken, Arbeitsvorbereitung, Baustelleneinrichtung etc.). Also für den Handwerker einfach darzulegen, und für Dich nicht mal einfach so anzufechten.
    Wenn die selbe Person, die das erste Angebot über den Boden verlegen eingeholt hat, ohne Preisverhandlung dem Nachtrag mündlich zugestimmt hat,
    wirst Du aus der Nummer nicht rauskommen.
    Zwischen den Zeilen steht jedoch was von der OMA die das freigegeben hat.
    Wenn diese dem Nachtrag zugestimmt hat, stellt sich die Frage ob diese die Entscheidungsbefugnis hatte.
    Offensichtlich nicht.
    In diesem Fall würde ich eine Verhandlungsgrundlage sehen.

    Falls nicht... Sorry,
    hast Du sowohl den verhandelten Preis des Boden beauftragt,
    als auch den nicht definiertem Nachtrag.
    Der Handwerker hat seine Leistung erbracht, und fordert nun sein Entgeld hierfür.
    Da ist jetzt nichts verwerfliches daran.
     
  10. VollNormal

    VollNormal

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    Klar gibt es einen Werkvertrag. Nirgendwo steht geschrieben, dass dieser schriftlich niedergelegt sein muss. Allerdings haben jetzt beide Parteien das Problem, dass sie den Inhalt des Vertrages nicht beweisen können. Der einzige Beleg ist das Angebot, dessen Wortlaut jetzt entscheidend sein könnte.
     
  11. simon84

    simon84
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    Ich verstehe nicht, warum du den weiterarbeiten lassen hast BEVOR dir +/- 10% der Mehraufwand dargestellt wurde.
    Hätte den keinen mm arbeiten lassen, wenn er mir nicht ungefähr sagt mit welchem Mehrkosten zu rechnen ist....
     
  12. 415B

    415B

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    Warum kündigst du nicht den Vertrag? Er hält ja nicht sein Angebot und das ist ein Kündigungsgrund. Such dir einen Anwalt der richtet das .
     
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