Sanierungspflicht bei Neukauf und Vermietung?

Diskutiere Sanierungspflicht bei Neukauf und Vermietung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, Bei uns in der Stadt werden einige Häuser zum Höchstbieterverfahren verkauft. Startpreis 230.000€. Die Häuser sind...

  1. Marcus1970

    Marcus1970

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    Hallo Zusammen,

    Bei uns in der Stadt werden einige Häuser zum Höchstbieterverfahren verkauft.
    Startpreis 230.000€.
    Die Häuser sind Sanierungsbedürftig in fast allen Gewerken.

    Es wohnt in einem Haus ein alter Mann mit 90 Jahren dem Angst und Bange ist dass er evtl. nach über 50 Jahren nochmals Veränderungen aufsich nehmen muß. Ich kenne ihn nicht, weiß es nur von Freunden die neben an wohnen.
    Ich würde gerne für das Haus ein Gebot abgeben, und bei einem eventuellem Zuschlag den Mann bis zum Schluss ohne Veränderungen dort wohnen lassen. Auch die Miete von ca. 400€ würde ich belassen.
    In den Folgejahren kann ich dann überlegen was später gemacht wird, Renovieren und vermeiten oder für die Kinder zurückhalten was dann zeitlich auch passen könnte.

    Jetzt die Frage....bin ich nach dem Kauf verpflichtet sofortige energetische Maßnahmen auszuführen?

    Falls ja wäre mein Plan so leider nicht umsetzbar.

    Vielen Dank
     
  2. GreatScott83

    GreatScott83

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    Ja, bei Besitzerwechsel gibt es grundsätzliche diverse Sanierungspflichten für die du 2 Jahre Zeit hast. Kurz und knapp:

    1. Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke
    2. Erneuerung der Heizung wenn es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt und älter als 30 Jahre ist (Niedrigtemperaturkessel und Heizungen die mit einem Fühler anhand der Außentemperatur regeln sind nicht betroffen aktuell).
    3. Dämmung von Warmwasserführenden Rohren (Warmes Brauchwasser und Heizungsrohre) wenn sie durch einen unbeheizten Raum (z.B. an der Decke eines unbeheizten Kellerraumes langlaufen).

    1 und 3 sind, sofern notwendig mit überschaubarem finanzellen Aufwand umzusetzen (z.B. Schüttdämmung auf dem Dachboden).

    Davon abgesehen gibt es je nach Bundesland noch diverse Sanierungspflichten wenn etwas angefasst wird. z.B. WDVS, wenn die Fassade erneuert wird oder Solarpflicht, wenn das Dach erneuert wird. Aber das sind keine "Sofortmaßnahmen".

    Das nur mal um deine Frage zu beantworten. Deine Beweggründe in allen Ehren, da du keinerlei Daten zu dem Haus schreibst lass ich mal das mit den restlichen Stolperfallen.
     
  3. nordanney

    nordanney

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    Den wirst Du auch ansonsten nicht rausbekommen.
    Ja, siehe @GreatScott83
    Wobei 1 auch wegfallen kann, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
     
  4. VollNormal

    VollNormal

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    Da das Haus anscheinend nicht von der Eigentümerin selbst bewohnt wird, müssten die von @GreatScott83 genannten Nachrüstungen laut Gesetz schon längst geschehen sein. Die Pflicht besteht schon seit Inkrafttreten der ersten EnEV am 01.02.2002.
     
  5. VollNormal

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    Das nicht, aber der TE könnte den armen Mann ja auf dessen alte Tage noch gewaltig ärgern, indem er umfangreiche, mit Lärm und Dreck verbundene Arbeiten am Haus ausführen lässt. Dass er dieses explizit nicht tun möchte, finde ich löblich!
     
  6. Viethps

    Viethps

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    Solange der alte Herr darin wohnen möchte, braucht da erstmal garnichts passieren: Härtefall!
     
  7. simon84

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    Kontrolliert auch keiner, normal nicht mal die finanzierende Bank
     
  8. nordanney

    nordanney

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    Wobei entweder hier oder im orangenen Forum zu dem Thema (aber Eigennutzung) vor nicht langer Zeit jemand geschrieben hat, dass tatsächlich eine Kontrolle und Aufforderung zur Sanierung stattgefunden hat.
    Das war aber das erste Mal, dass ich so etwas im real life gehört habe.
     
  9. Fasanenhof

    Fasanenhof

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    Sorry.

    Aber bei 90 Jahren, Männlich würde ich rein statistisch gesehen nicht davon ausgehen, dass er dir als Mieter länger erhalten bleibt. Natürlich kann er noch 10 Jahre leben und damit sämtliche Statistik brechen. Aber wahrscheinlich ist doch, dass er innerhalb der nächsten 1-5 Jahre mit den Füßen zuerst auszieht.
    Da kannst du als "Investor" ganz nüchtern das Risiko eingehen und ihn auf Bestandsmiete laufen lassen, indessen die Planung für den Tag danach angehen und die Maßnahmen der Sanierung ganz entspannt abwickeln, wenn es so weit ist.

    Sofern dir 1-5 Jahre nicht den Plan versauen und dich finanziell in Hohe See bewegen, ist das eine gute Entscheidung, das Objekt zu übernehmen.
     
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  10. Oehmi

    Oehmi

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    Mein alter Schornsteinfeger hat mich direkt beim ersten Termin darauf hingewiesen, dass der Gaskessel von 1990 wegen Enev innerhalb von 2 Jahren getauscht werden muss.
    Ein Jahr später war der Schorni in Rente und sein Nachfolger vertritt die Meinung, dass man die Anlagen laufen lassen soll solange Sie noch gute Werte liefert.
    Gut für mich, für den Umsatz vom Schorni sicher auch. Im Sinne des Gesetzgebers wohl nicht, aber am Ende interessiert es scheinbar auch keinen. Zumindest ist die Chance kontrolliert zu werden äußerst gering.
    https://medien.enev-online.de/infos...ge_laender_enev_vollzug_gebaeudesanierung.pdf
     
  11. GreatScott83

    GreatScott83

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    Im Nachbardorf ist zum Jahreswechsel ein neuer, recht junger Bezirksschornsteinfeger angetreten. Der ist sehr motiviert was das angeht das zu Kontrollieren und gleichzeitig seine Dienste als Energieberater anzubieten....................
     
  12. Viethps

    Viethps

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    Das hat vor vier Jahren noch gestimmt: ( Bank mit eigener Maklerabteilung )
    - Bau mit aktuellen Fenstern übernommen ( 1,3/ 1,2 )
    - Oberste Geschoßdecke entfiel ( zu 2/3 mit `zusätzlichen Räumen ´ ausgebaut )
    - Kellerdecke zur Dämmung empfohlen im Energieausweis
    Auf den Schorni sind wir selbst zugegangen wegen dem fälligen Ölkessel ( zwar geregelt aber Leckagen = unzuverlässig im Betrieb )
    Aktuell schauen sich die Banken den Ausweis genauer an und finanzieren bei schlechter Einstufung nicht!
     
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