GEG Sanierungspflicht Eigentümerwechsel einer Wohnung im Mehrfamilienhaus

Diskutiere GEG Sanierungspflicht Eigentümerwechsel einer Wohnung im Mehrfamilienhaus im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; das Dach ist nach aktuellem Kenntnisstand leicht gedämmt, die Dämmung erfüllt aber wohl nicht den Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt/qm, die...

  1. grozema

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    Diesen Wert muss das Dach nach der energetischen Sanierung erreichen - nicht prinzipiell.
    Wenn ich das Bauteil nicht anfasse, dann muss ich auch nichts machen
     
  2. grozema

    grozema

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    ja, wenn es um die oberste Geschossdecke ginge, es geht dem Themenstrater aber um die Dachschräge.
     
  3. Tikonteroga

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    Nach meinem Verständnis kommt es drauf an, ob sich oberhalb der obersten Geschossdecke und unterhalb der Dachschrägen beheizte Räume befinden.

    Man muss ja auch einerseits das Dach nicht von außen dämmen und andererseits auch nicht unbedingt U = 0,24 W/m²K einhalten. Die Anforderungen sind ja auch dann erfüllt, wenn man eine Zwischensparrendämmung in der größtmöglichen Dicke ausführt, die durch die vorhandenen Sparren nach anerkannten Regeln der Technik möglich ist und WLS 035 (bzw. WLS 045 bei Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) nicht überschritten ist
     
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  4. SIL

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    Immer sehr erheitert verfolge ich verschiedene Teilnehmer, zu Themen die offenbar ihr Verständnis weit übersteigen :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
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  5. grozema

    grozema

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    dann kläre uns doch bitte auf
     
  6. SIL

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    Ja.
    Nein.
    Dieser ist hier beheizt , also obsolet , denn was bildet hier die thermische Hülle ?
    Doch , das steht da "wenn anstelle ....und wenn 4 Monate 19° etc ' es wird hier auf Wohnraum abgezielt , korrekt wäre ist das DG nicht beheizt / bewohnt - wahlweise Geschossdecke oder Dachfläche dämmen , wobei unerheblich ob das Dach Steildach / Pult / Flachdach etc darstellt
    Nein , nicht zwangsläufig.
    Ja.
    Das WEG wurde 2020 noveliiert, hier reicht eine einfache Mehrheit für Maßnahmen auch energetische, wobei hier gilt das auch nur die für die Kosten aufkommen welche dafür gestimmt haben , allerdings ist dies in Hinblick auf die Partizipation der Parteien nicht gänzlich ausgeschlossen, das alle zahlen müssen wenn wie hier die Dämmung der DG Wohnung zu einer allgemeinen verringerten Heizlast führt.
    Ausnahme § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG: Wenn eine bauliche Maßnahme mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, die die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentiert (sogenannte doppelt-qualifizierte Mehrheit), müssen sämtliche Wohnungseigentümer die entstehenden Kosten tragen, sofern die Maßnahme nicht mit unverhältnismäßigen Kosten einhergeht, strittig ist hier allerdings die Unverhältnismäßigkeit.
    Ausnahme § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG: Alle Wohnungseigentümer haben die Kosten für mehrheitlich beschlossene modernisierende Erhaltungsmaßnahmen zu tragen, wenn hier eine Amortisation zu erzielen ist.
    Rechtsberatung WEG macht der Fred immer sehr gern.
    :winken
     
  7. Fred Astair

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    Nö, nicht mehr. Bin schon lange aus dem WEG-Recht raus. Da bist Du aktueller.
     
  8. SIL

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    Nun ja , schauen wir mal , absolut unverständlich warum hier mit einer Geschossdecke Argumentation geführt wird , diese ist nur innerhalb der Parteien von Belang wie Schallschutz / Brandschutz ggf der Rest ist zu kompliziert um hier einfache Antworten zu finden , es ist für mich auch nicht vorstellbar obwohl das Gebäude von 1975 ist , das bei bewohnten DG keine Dämmung vorhanden ist , überlassen wir dies den Experten :closed:
     
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  9. Kriminelle

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    Das Fettgedruckte gibt es hier ja nicht, also gilt der Passus gar nicht.

    Was interessant wäre, wie sich die GEG aufteilt: nicht selten erwerben die Dachgeschosseigentümer mit ihrer Wohnung ein Sondernutzungsrecht der Dachhaut/des Daches, sind also für das Dach verantwortlich. Aber es kann auch anders sein. Deshalb mal den Vertrag genau lesen.
     
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  10. simon84

    simon84
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    Eine Wohnung in einem MFH ist immer ein Kompromiss zu dem man bereit sein muss.

    Ein Gebäude will und soll regelmäßig gewartet und insbesondere im energetischen Bereich ist es absolut sinnvoll, dass es auf den neuesten Stand gebracht wird.
    Früher oder später muss man da ran und es kostet Geld, genauso wie im EFH auch.

    Wer daran weniger Interesse hat muss eben ein EFH kaufen oder eine Neubau ETW kaufen.

    Um die Situation hier genauer zu beurteilen fehlen sämtliche Details wie exakter Bauplan, Wortlaut der teilungserklärung, letzte WEG Beschlüsse usw
    Es wurde ja nicht mal geklärt was jetzt überhaupt exakt wie (resultierende u Werte) gedämmt ist …

    Die Hausverwaltung kann sicher einige Infos geben, aber sie ersetzt keine Beratung, das ist auch nicht ihre Aufgabe

    die Eigentümer im EG jammern immer wenn sie für Arbeiten am Dach oder Aufzug zahlen müssen, die Eigentümer im DG jammern wenn sie für Arbeiten in Keller, Garten, Fassade oder an Balkonen die sie nicht haben zahlen müssen, so ist das eben. Ganz natürlich.
     
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  11. Fred Astair

    Fred Astair

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    Du meinst sicher, "wie sich das Wohneigentum aufteilt".
    ;)
     
  12. Kriminelle

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    Ja, sicher. Danke :bierchen:
     
  13. BaUT

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    Ja, die DG-Wohnungen haben im HK-Vergleich mit allen anderen Wohnungen eines Hauses bei gleicher Raumtemperatur meist die höchsten Verbräuche pro Quadratmeter. Das liegt aber nicht unbedingt nur an einer lausigen Dämmung der Dachflächen sondern an dem verhältnismäßig großen A/V-Verhältnis im vergleich zu einer Mittelwohnung.

    Um also die ursprüngliche Frage eindeutig und hoffentlich abschließend zu beantworten:
    Euer Wohnungskauf würde keine Sanierungspflichten nach GEG (Nachfolger der EnEV) auslösen.
    Weder ihr noch die WEG muss da energetisch was machen, bloß weil ihr eine von 8 Wohnungen kauft.

    Wenn ihr Angst vor zu hohen Heizkosten habt und ihr deshalb das Dach bzw. die Dachdämmung (von innen oder von außen???) erneuern wollt, so stellt dies (vermutlich) einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar und wäre damit zustimmungspflichtig (WEG-Beschluss erforderlich, auch wenn ihr das "nur" von innen machen wölltet). Und natürlich kommt dann von den anderen Eigentümern sofort die Frage, ob diese energetische Sanierung des Daches VON EUCH ALLEINE oder VON DER GESAMTEN WEG finanziert werden soll?!

    Also sollte eure erste Frage als Käufer einer DG-Wohnung lauten:
    1. Wann wurde das DG ausgebaut und welchem Wärmeschutzstandard entsprechen die Dachflächen und die Dachflächenfenster?
    2. Können wir mit einer energetischen Sanierung warten und später zusammen mit der gesamten WEG eine Komplettpaket aus Dachdämmung, Fassadendämmung und Dämmung der Kellerdecke schnüren, wo alle was davon haben?!
     

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  14. MDGold

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    Vielen Dank an alle für die Beiträge. Das hat sehr geholfen und mich auch auf die Besichtigung gut vorbereitet sowie die allgemeine EInschätzung und Bewertung der Immobilie.

    Bei der Besichtigung hat es sich für mich weniger dramatisch gezeigt, als der Makler es zunächst hat durchblicken lassen. Das Dach wurde 2007 eneuert und nach den damals gültigen Anforderungen gedämmt (auch wenn ich die als Laie nun erst recherchieren muss, was das bedeutet). Damit ist das Dach hier wohl weniger "das Problem" und in jedem Fall wird es, nach der Diskussion oben, keine Sanierungspflicht auflösen.

    Ich denke und hoffe aber, die grundsätzliche Diskussion auch zu Geschossdecke und Dach etc. oben wird noch dem ein oder anderen später helfen, der ggf. ähnliche Fragen hat.

    Also danke nochmal!
     
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  15. BaUT

    BaUT

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    Mit einem Dach von 2007 bist du ja gegenüber dem Wärmeschutz der Normalgeschosse aus Baujahr 1975 ein ganzes Stück voraus.
     
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