Kellerpreise: Abschätzung verifizieren

Diskutiere Kellerpreise: Abschätzung verifizieren im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; ZL;NG: 150k für einen Keller? Wir haben gerade ein Grundstück ins Auge gefasst und rechnen uns gerade grob durch, ob wir mit den dortigen...

  1. mkjsnb

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    ZL;NG: 150k für einen Keller?

    Wir haben gerade ein Grundstück ins Auge gefasst und rechnen uns gerade grob durch, ob wir mit den dortigen Gegebenheiten ein Haus bauen könnten. Sorgen bereitet uns hauptsächlich der Keller, da hier am Ende einige Parameter (und Moneten) zusammenkommen.
    Idealerweise wäre das ganze Haus (ca 90m2 Grundfläche) voll unterkellert, wobei die Hälfte des Kellers bewohnbar sein soll.
    Für das gesamte Baugebiet (nicht das spezifische Grundstück) ist auch ein Baugrundgutachten verfügbar, an dem wir uns für den Worst-Case orientieren wollen. In dem Gutachten wird eine tragende Bodenplatte empfohlen, und abhängig des Grundstücks kann ein Kieskoffer bis zu 70cm notwendig werden. Zudem wird vermerkt, dass unter Umständen die ausgehobenen Böden nicht für einen Wiedereinbau geeignet sind.
    Der Grundwasserspiegel liegt grob 30m uGOK, aber es ist mit Oberflächenwasser und Schichtwasserbildung zu rechnen. Diese Wässer sind als "nicht betonangreifend" erwartet. Gewissheit über die Situation auf dem Grundstück kann natürlich nur ein Gutachten für das Grundstück bringen, aber das existierende Gutachten gibt zumindest Ansätze worauf man sich unter Umständen vorbereiten muss.

    Als Laien haben wir nun versucht grob Abzuschätzen, wieviel uns ein Keller kosten würde. Allerdings findet man Zahlen die sich um Faktor 5-8 unterscheiden. Manchmal für mich erkennbar warum (malist der Abtransport&Deponie in den Erdarbeiten eingerechnet, mal nicht), aber ich hab oft nicht genügend Durchblick zu erkennen, mit welchen zusätzlichen Arbeiten und Kosten in den Abschätzungen noch zu rechnen ist.

    Wir haben versucht das ganze Abzuschätzen, mit Aushub&Entsorgung, Bodenplatte/Weiße Wanne und Nebenkosten, und sind damit blind über den Daumen angepeilt bei ca. 150kE angekommen.

    Wie man vermutlich aus dem Text rauslesen kann haben wir wenig Ahnung und keine Erfahrung. Entsprechend haben wir 0 Vertrauen ob unsere Abschätzung realistisch ist. Und gerade bei diesen Summen wollen wir uns vor der Zusage zum Grundstück absichern, dass wir uns da nicht komplett verkalkuliert haben.
     
  2. titan1981

    titan1981

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    Fragt doch mit dem Bodengutachten einen Kellerbauer an. Je genauer umso genauer eure konkreten Angaben umso genauer wird die Preiskalkulation.

    Die Frage wäre dürft ihr einen Keller bauen, Braucht ihr eine Hebeanlage, Kann der Keller "Wohnhöhe" überhaupt bei euch erreichen? Wie wollt ihr ausreichend Licht in den Keller bekommen, damit es als Wohnkeller geht......
    Welcher Energiestandard muss auch im Keller erreicht werden.
     
  3. Holzhaus61

    Holzhaus61

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    1. 150 werden nicht reichen.
    2. Baugrundgutachten brauchst Du für Dein Grundstück. vor allem brauchst Du ein LAGA-Gutachten, ob und wie und falls ja wenn nicht der Boden belastet ist. Und zwar von Deinem Grundstück. Wenn Du Pech hast, zahlste allein für die Entsorgung Unsummen.
    3. Verfüllen: da kommen geschätzte 500 Kubik aufgelockert zusammen. Also bei 500 qm Grundstück 1m auffüllen...
    4. Das ist nur meine Meinung: Teilkeller ist Mist, war Mist und wird immer Mist bleiben...
     
  4. nordanney

    nordanney

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    Sagen wir es mal so. Reine Baukosten für den qm Wohnfläche liegen bei +/- 3.000€/qm.
    Jetzt kannst relativ einfach rechnen, wie teuer der (Wohn)Keller wird. Da kannst Du - außer das Grundstück fordert einen Keller, besser das DG ausbauen. Egal ob als legale Wohnfläche oder später als Studio/Schlafzimmer/Büro.
    Keller muss man sich immer leisten können, da in der Regel der nutzlosestes und für den Nutzen teuerste Raum. Ansonsten mindestens wie Wohnfläche zu bepreisen.
     
  5. VollNormal

    VollNormal

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    ... ist ja soooooo 2022!

    Seit dem 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, in dieser sind jetzt die Grenzwerte für die verschiedenen Einbauklassen festgelegt. Die Entsorgung nicht wiederverwertbaren Aushubmaterials regelt nach wie vor die Deponieverordnung.

    Der Wunsch nach einem zur Hälfte bewohnbaren Keller lässt ein Hanggrundstück vermuten. Da kann es die Wirtschaftlichkeit des Kellers deutlich erhöhen, wenn der Aushub für die ggf. erforderliche Geländemodellierung auf dem Grundstück genutzt wird.
     
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  6. Holzhaus61

    Holzhaus61

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    Vielleicht habe ich das ja mit den Döppen. Aber, 1. gehts hier um den Aushub vom Kunden. Ohne Beprobung wird kein Tiefbauer das Zeugs annehmen, bzw. ausbuddeln und abfahren. Und zum anderen sind wir im EFH-Bereich.
     
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