Definition im Bebauungsplan

Diskutiere Definition im Bebauungsplan im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, unser Nachbargrundstück soll bebaut werden. Nun schreibt der Bebauungsplan vor, dass lediglich 2 Einzelhäuser mit 2 vollgeschossen...

  1. Gabi2211

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    Hallo,

    unser Nachbargrundstück soll bebaut werden.
    Nun schreibt der Bebauungsplan vor, dass lediglich 2 Einzelhäuser mit 2 vollgeschossen errichtet werden dürfen.
    Nun soll das Grundstück mit 2 Einzelhäusern mit je 5 Wohneinheiten bebaut werden. Da es in die Höhe nicht geht sind das quasi jeweils 5 „Reihenhäuser“ mit jeweils 4,12m Breite.
    Nun meine Frage: ab wann ist es ein Reihenhaus und wann eine Wohneinheit?
    Das Grundstück wird regelrecht zugepflastert. Das ist so wohl nur möglich da es nur als „2 Eintelhäuser“ betitelt wird.
    Aber sind das so nicht 10 Häuser? Immerhin hat jedes eine Haustür und um von einer „Wohneinheit“ zur nächsten zu gehen muss man ins Freie?!
     
  2. Gabi2211

    Gabi2211

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  3. Gabi2211

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    Für mich sehr eindeutig je 5 Häuser … und nicht 2. Aber wie ist das baurechtlich?!
     
  4. Gabi2211

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  5. Dimeto

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    Planungsrechtlich - und darum geht es im Bebauungsplan - muss ein Reihenhaus an einer (Reihenendhaus) oder an zwei (Reihenmittelhaus) Grundstücksgrenzen an ein oder zwei ähnliche Häuser angebaut werden.
    Jeweils fünf Wohngebäude bilden ein Einzelhaus, da zwischen den Gebäuden keine Grundstücksgrenze verläuft.
     
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  6. Kriminelle

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    Wohneinheiten sind für sich abgeschlossene Wohneinheiten, in der man selbstständig wohnen kann.
    Auch in einem Seniorenheim werden Wohneinheiten angeboten, in einem Apartmenthaus ebenso. Ein Einfamilienhaus ist eine WE, eine ELW ist eine WE, ein EFH mit einer ELW sind zwei WE.

    Ein Mehrfamilienhaus ist ein Haus mit x WE. Ein 4-Familienhaus beherbergt 4 WE. Es ist aber ein Einzelhaus auf _einem_ Grundstück.
    Definition Einzelhaus (nicht zu verwechseln mit Einfamilienhaus) ist ein _einzelnes_ Haus auf _einem_ Grundstück mit x WE.

    Ich sehe hier mehrere WE, die wie ein Reihenhaus in einem Haus angeordnet sind. Im Prinzip (nicht) egal, ob WE nebeneinander oder aufgestapelt werden: der BPlan muss es entweder über die Geschosse regeln oder aber über die GRZ. Der BPlan ist jetzt hier nicht eingestellt?!
    Du möchtest das so. Du möchtest das so, weil Du als Anwohner den Genuss von Grünfläche vor der Tür hattest, wo jetzt Wohnungsbau betrieben werden soll. Das bedeutet nicht, dass es eindeutig nicht BPlan-konform ist.

    Wenn man Google etwas fordert, dann sieht man ein normal portioniertes Siedlungsgebiet mit nahezu 2-geschossigen Häusern: EFH, Doppelhäuser und Reihenhäuser. Ich sehe jetzt keinen Grund, anzunehmen, dass hier in dem Quartier eine Ausnahme bestehen sollte, es genau so zu nutzen wie die Umgebungsbesiedelung (außer, der BPlan schimpft dagegen).

    Komm mal nach HH oder in jede andere Grosstadt in die Mehrfamilienhaussiedlungen. Nicht selten werden dort offene Flure geplant, wo dann jede Einzimmerwohnung eine eigene Haustür hat. 5 nach links und 5 nach rechts und das dann auf 3 Ebenen sind auch 30 Wohneinheiten
    in einem (Einzel-)haus.
     
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  7. Gabi2211

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    Ok verstehe ... das Grundstück könnte z.B. nicht in 10 kleine Einzelgrundstücke geteilt werden. Da es weiterhin 1 Grundstück bleibt gilt es als 2 Einzelhäuser. Danke für diese Erklärung :28:

    @Kriminelle nein mir ist klar, dass auf dieses große Grundstück so viel wie möglich gebaut werden soll und die Anordnung der Gebäude/Nebengebäude nicht beeinflussbar ist. Klar find ich es nicht schön 10 Garagen vor die Nase gesetzt zu bekommen, aber das ist eben kaum zu vermeiden. Es ging mir lediglich um die Begrifflichkeit.

    Übrigens wurde der Bauantrag in einer öffentlichen Sitzung gestern abend abgelehnt. Es wurde ursprünglich beantragt zu bewilligen, dass
    1. der Abstand der Garage zur Hauptverkehrsstrasse nur 1,6m anstatt 3m betragen darf - ABGELEHNT
    2. die Baugrenze um 6,5m² überschritten werden darf - ABGELEHNT
    3. mit der Nebenanlage die GRZ um 147m²/ 13% überschritten werden darf - ABGELEHNT

    Somit bleibt es spannend ob der Bauherr nun "einfach" 8 anstatt 10 Wohneinheiten baut oder nochmal komplett umplant.
     
  8. Kriminelle

    Kriminelle

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    Wahrscheinlich, wenn es eben in so einigen Punkten den BPlan überstrapaziert. Zu Deinem Problem mit den Garagen: ich würde das positiver sehen, eine eindeutige Trennwand (Rückwand von Garagen) neben dem Gehweg zu haben als auf eine Zufahrt von Garagen zu schauen, wo eben 10 Haushalte mit ihren PKWs hin- und her kutschieren. Die Rückwand gibt die Ruhe vor dem, was davor passiert.
     
  9. VollNormal

    VollNormal

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    Gemäß der Pläne zum Bauantrag würde @Gabi2211 aber auf die Garagentore kucken und die neuen Nachbarn müssten vor ihrer Haustür in der engen Straße rangieren. Die Gärten der Neubauten wären allerdings durch die Garagen abgeschirmt.
     
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  10. Architectus

    Architectus

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    Die Kommune kann doch nicht geltendes Baurecht oder Garagenrecht durch Handzeichen abstimmen, da muss sich der Bauherr schon dran halten, was soll denn so eine Vorlage von der Verwaltun ?...
    "Die Landesbauordnungen bzw. die Garagenverordnungen der Länder geben hinsichtlich der Zufahrt in der Regel vor, dass zwischen Garage und öffentlichem Straßenverkehr mindestens ein Abstand von 3m bestehen muss. Günstiger ist es, für die Länge der Zufahrt mindestens 5 m bis zum öffentlichen Straßenraum einzuplanen.""

    Beir der Überschreitung von durch das Planungsamt festgelegte Vorgaben kann man es mitunter machen, allerdigs scheut man sich Präzedenzfälle zu schaffen, was natürlich vernünftig ist, denn dann kommen andere Bauherren auch, deswegen muss sich der Bauherr an die Festlegungen der GRZ und GFZ halten.
    Mich wundert die Hausbreite , abzüglich der Wände bleibt da ja kaum etwas, natürlich wird er jetzt die Anzahl der Häuser reduzieren, wird breiter und wohl teurer, obwohl derzeit alle am Anschlag arbeiten, wundert mich ohnehin, dass noch gebaut wird...
     
  11. Gabi2211

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    @Kriminelle es ist wie @VollNormal sagt… wir schauen von unserem Ess-/Wohnzimmer/Terasse quasi auf die Einfahrten. Als wir vor 12 Jahren gebaut haben war der Bebauungsplan noch ganz anders. Da war oberhalb unseres Hauses schon Schluss sonst hätten wir auch anders geplant aber was rum ist iszcrum
    Wie schon gesagt ist mir klar dass wir nicht beeinflussen können wo was auf dem Grundstück hinkommt, aber auf den Bebauungsplan leg ich schon wert. Noch dazu geht es mir nicht nur um die Optik, dass wir auf Garagen schauen sondern, Abgase/Lärm. Unsere Straße ist eine schmale anliegerstrasse, bei der das müllauto kaum durchkommt. Da kann man sich gut vorstellen was das ne Rangiererei gibt bis die Leute in ihre Garage kommen. Vor der Garage ist lediglich knapp 3m Platz… also keine Stellplatz-Größe.
    @Architectus es wurde beraten ob den Anträgen zugestimmt oder ob sie abgelehnt werden. Ist das nicht ok?
    Und ja… die Breite der Wohneinheit ist schon krass… wenn man sieht über 2,5 Etagen knapp 115 qm ! Und da ist - wenn ich das richtig verstehe der Flur/Treppe ja noch drin!

    es bleibt spannend wie die das jetzt umplanen.
     
  12. Architectus

    Architectus

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    Immer wenn Investoren abweichen gibt es bei geringfügigen Abweichungen die Möglichkeit das Bauordnungsamt entscheiden zu lassen, die machen das gegen eine geringe Gebührauflage.
    Wenn allerdings so gravierende Abweichungen bestehen, dann geht man über Bauausschuss in den Rat, allerdings ist es ein Witz über Dinge wie den von mir zitierten Abstand vor der Garage abstimmen zu lassen, denn das ist geltendes Recht, hätte man derAbweichung zugestimmt, wäre jeder Anwohner als Kläger dagegen erfolgreich, Städte und Gemeinden können geltendes Baurecht nicht einfach aushebeln.
    Nochmal...
    """Die Landesbauordnungen bzw. die Garagenverordnungen der Länder geben hinsichtlich der Zufahrt in der Regel vor, dass zwischen Garage und öffentlichem Straßenverkehr mindestens ein Abstand von 3m bestehen muss. Günstiger ist es, für die Länge der Zufahrt mindestens 5 m bis zum öffentlichen Straßenraum einzuplanen.""
    Also ich bin aus NRW, kann ja sein , dass in Brandenburg etwas anderes steht...welches Bundesland ist es denn ?
     
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  13. Gabi2211

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    es ist in Baden-Württemberg.
     
  14. #14 Kriminelle, 19.11.2024 um 17:29 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2024 um 18:08 Uhr
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    Wie ist denn der BPlan? Den kennen wir hier nicht.

    Nee, ehrlich gesagt kann ich nicht vieles aus den von Dir eingestellten Plänen herauslesen, zumindest nicht, was die Auffahrtsituation betrifft. Ich habe auch gedacht, dass die Garagen mit dem Rücken nach planunten stehen. Es ist halt mit Scrollen und unscharf schlecht aufzunehmen.
     
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  15. 11ant

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    Ich sehe da zwei Fünffamilienhäuser, d.h. zweimal ein Erdgeschoß mit fünf Maisonettes. Wenn das in zwei WEG (oder gar in einer) gelöst wird, sehe ich insofern gegen die Beschränkungen des Bebauungsplanes nicht verstoßen, wohl aber gegen drei weitere Punkte:
    Also hat der Bauantragsteller drei Befreiungen erbeten, die ihm sämtlich nicht erteilt wurden; daß der Bauamtsleiter sich diese Befreiungsverweigerungen vom Gemeinderat "absegnen" läßt, ist dienstrechtlich klug, wenn auch für Dich ohne Belang. Erfreuliche Wirkung für Dich hat jedoch, daß die Befreiungen verwehrt wurden (allerdings wärest vermutlich Du selbst quasi so sicher wie das Amen in der Kirche der "geborene" Kläger dagegen gewesen, was Dir der Gemeinderat nun erspart hat). In baukonjunkturellen Friedenszeiten wäre vermutlich die Reaktion des Bauherrn gewesen, schlicht je eine WE herauszunehmen, die Garagenanlage in den gewonnenen Raum zu verschieben und den Befreiungsbedarf dadurch zu erledigen. Aktuell sehe ich ihn das jedoch zu viel Profit kosten, sodaß er das Projekt wohl am wahrscheinlichsten komplett canceln wird. Rechne am ehesten damit, daß der Campus des Vorhabens aufgeteilt für vier Einfamilien-Häuslebauer wieder auf den Markt kommt, und Du dort im Frühjahr 2026 den ersten Spatenstich siehst.

    Niemand hat einen Anspruch darauf, daß der für ihn gültige Bebauungsplan nicht später geändert wird (egal ob inhaltlich und/oder durch Erweiterung seines räumlichen Geltungsbereiches). Wenn Du am Rand eines Geltungsbereiches baust, ist das niemals eine Garantie des freien Feldes daneben, oder daß für Deinen späteren Nachbarn noch dieselben Höhenbeschränkungen gelten.
     
  16. Kriminelle

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    Was wohl aber Euer Problem nicht ändern wird. Allerdings kann es auch sein, dass dem Investor die Marge dann zu wenig ist.
     
  17. Gabi2211

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    Hier ist der Link zur kompletten Gremienvorlage
    https://rauenberg.ris-portal.de/web...-detail&_RisSitzung_priv_r_p_sitzungId=119532

    Um das nochmal klarzustellen, mir war schon von Anfang an klar, dass wir keine Möglichkeit haben werden da etwas zu beeinflussen. Ob es mir gefällt oder nicht ist zweitrangig. Auch ob ich ein 4m-Haus praktisch finde ist uninteressant.
    Auch war schon seit Änderung des Bebauungsplans (auf die wir ebenso keinen Einfluss hatten was auch ok ist!) klar, dass da mal 2 anstatt 1 Haus stehen werden.
    Wir haben die Garagen vor der Nase … andere Nachbarn den Müllplatz der 10 Häuser… alles nicht vermeidbar wenn es dem Bebauungsplan entspricht. Entsprechend froh bin ich, dass das Projekt nun nochmal überdacht werden muss.
    Übrigens hat uns alle auch gewundert dass keiner der Nachbarn zum Bauvorhaben befragt wurde. Bei uns ok, da ja die Straße dazwischen ist… aber auch direkte Anwohner nicht
     
  18. Kriminelle

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    Darf ich mal fragen, was aus den Häusern wird, die gegenüber von Euch? also der H.Strasse liegen, wo doch dann die Garagen sein sollen, stehen? Das eine (GoogleMaps) mit dem Balkon Richtung Süden sieht doch noch gar nicht so alt aus. Auch an der Straße planwesten gibt es neue Häuser. Oder vertue ich mich da gerade mit der Größe und den Zufahrten?
     
  19. Gabi2211

    Gabi2211

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    Hm ich weiß nicht genau was du meinst. Das Haus mit viel Photovoltaik ist unser Haus. Auf google maps steht auf dem zu bebauenden Grundstück noch das alte Haus mit Nebengebäude, das mittlerweile aber komplett abgerissen ist.
    Ansonsten gibt es da keine neuen Häuser.
    Flurstück 6703 (unseres) und das daneben (auch 6703) sowie 6709 und 6707/2 sind EFH, 6708 ist ein MFH (3 Wohnungen). Bei dem MFH sind Stellplätze vor dem Haus (an der Hohwiesenstr.).
     
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