Absicherung der letzten Rate im Bauvertrag

Diskutiere Absicherung der letzten Rate im Bauvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Bauvertrag mit Zahlungsplan über 10 Raten. Den Vertrag haben wir in Ende 2022 geschlossen. Jetzt war die 9. Rate fällig,...

  1. #1 HandDerBaumeister, 23.09.2024 um 20:32 Uhr
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    Hallo,

    wir haben einen Bauvertrag mit Zahlungsplan über 10 Raten. Den Vertrag haben wir in Ende 2022 geschlossen. Jetzt war die 9. Rate fällig, wir sind somit fast fertig mit dem Bau.

    Die Finanzierung läuft über einen Kredit bei einer Bank.

    Das Problem ist jetzt, dass wir mit der 9. Rate eine Sicherheitsleistung für die 10. Rate bringen müssen - in Höhe der 10. Rate. Die Baufirma will sich damit absichern, dass das Geld nach Fertigstellung auch wirklich fließt. Das Geld ist auf ein besonderes Konto der Baufirma zu zahlen, im Gegenzug erhalten wir eine Bankbürgschaft der Baufirma in Höhe der letzte Rate. Die Sicherleistung wird quasi vor Zugriff der Baufirma gesperrt, bis wir sie mit Abnahme des Hauses freigeben.

    Allerdings besteht unsere Bank darauf, uns den restlichen Kredit nur nach Fertigstellung des Hauses auszahlen. D. h., sie zahlt nicht im Voraus für die Sicherheitsleistung aus. Wir wären somit gezwungen, die 10. Rate aus eigenem Geld vorzustrecken, haben aber die Mittel nicht mal eben "übrig". Dafür finanzieren wir ja. Kennt jemand von euch solche Klauseln? Sind die üblich? Wir sind bei Abschluss des Bauvertrages und der Finanzierung nicht "extra" auf diese Klausel hingewiesen worden, dass wir gegen Ende des Bauvorhabens noch eigene Mittel in Höhe der 10. Rate vorhalten müssten. Der Bank lag der Bauvertrag vorab vor.

    Alternativ wäre ein Bankbürgschaft oder eine Kreditversicherung möglich. Allerdings wurde mir von verschiedenen Banken mitgeteilt, dass solche Bürgschaften nur im Firmenbereich üblich sind. Eine Kreditversicherung hätte ich bis zur Fertigstellung des Rohbaus abschließen müssen, im Privatbereich gibt es da auch nur einen Anbieter.

    Kennt jemand von euch solche Sachverhalte? Kann man das nicht einfacher lösen- bspw. indem die Baufirma auf die Sicherheitsleistung verzichtet und uns vertraut, dass wir auch zahlen? Der Kredit deckt ja die offene letzte Rate, die Bank zahlt auch nur strikt an die Baufirma aus.

    Was würdet ihr machen?

    Viele Grüße,
    Hans
     
  2. cc24

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    Hmm, ich gehe mal davon aus, dass Ihr einen Werkvertrag und keinen Bauträgervertrag abgeschlossen habt.
    Auch hier müsstet Ihr doch einen Einbehalt von 5% der Auftragssumme bei der 1. Rate abgezogen haben. Alternativ Bankbürgschaft vom Werkunternehmer.
    Und was heißt: nicht extra auf die Klausel hingewiesen worden?
    Steht es im Vertrag oder nicht ?

    wie hoch ist denn die letzte Rate in % ?
     
  3. #3 HandDerBaumeister, 23.09.2024 um 23:29 Uhr
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    Ja, wir haben eine Bürgschaft von 5 % bekommen. Allerdings erst auf Nachfrage.

    Normaler BGB-Vertrag. Ja, klar, die Klausel steht im Vertrag. Man kann auch sagen, selber schuld. Aber naja, ich habe nicht gecheckt, dass ich am Ende nochmal so einen großen Betrag flüssig haben muss. Wir hatten dafür schon einen entsprechend höheren Eigenkapitalanteil für die ersten Raten.

    Die letzte Rate beträgt 10 %.
     
  4. Fabian Weber

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    Also sind dann insgesamt 15% bis zur Abnahme über Bürgschaften abgesichert?

    Ich würde das unbedingt machen, es finden sich ja in der Regel immer zur Abnahme Mängel im Wert von 10-20.000€.
     
  5. #5 HandDerBaumeister, 24.09.2024 um 09:13 Uhr
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    Ja genau. Danke! Das Problem ist halt nur, wir müssen für die 10 % erstmal eine Zwischenfinanzierung auftreiben.
     
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